Belegschaftsaktie

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Belegschaftsaktien sind Aktien des eigenen Unternehmens, die von den Mitarbeitern erworben werden können. Häufig werden diese Aktien mit einem Rabatt (Vorzugskurs) auf den aktuellen Börsenkurs an die Mitarbeiter verkauft. Sie stellen damit eine Form der Beteiligung von Arbeitnehmern am Produktivvermögen einer Aktiengesellschaft dar.

Die Ausgabe von Belegschaftsaktien erfolgt im Rahmen eines Employee Stock Ownership Program (ESOP) beziehungsweise bei leitenden Mitarbeitern Executive Stock Ownership Program.

Ziele

Mit der Ausgabe von Belegschaftsaktien sollen folgende Zwecke erreicht werden:

  • Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand (Gerechte Verteilung des Vermögens in einer Volkswirtschaft).
  • breite Streuung des Aktienbesitzes (Hebung der Aktionärsquote).
  • Bindung von Arbeitnehmern an den Betrieb.
  • Erhöhung der Loyalität von Arbeitnehmern zur Firma .

Emission

Die Emission erfolgt im Rahmen einer bedingten Kapitalerhöhung nach §192 (2) Ziff. 3 AktG. Die Aktionäre erhalten hierbei keinen Ausgleich des Kursverlustes. Es verschlechtert sich der Stimmanteil der Aktionäre.

Sperrfrist

Wegen der Ausgabe zum Vorzugskurs sind Belegschaftsaktien in der Regel mit einer Sperrfrist von fünf Jahren versehen, innerhalb derer sie nicht verkauft werden können. Die Depotbank hat diese Sperrfrist zu beachten. Ausnahmen gibt es nur bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Belegschaftsaktionärs. [1]

Ferner sind steuerliche Nachteile möglich, wenn die Belegschaftsaktien innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf wieder verkauft werden. Für Aktien, die vor dem 1. April 2009 erworben wurden, ist der inzwischen aufgehobene § 19a EStG zu beachten. Danach muss der geldwerte Vorteil, der bei einem Verkauf innerhalb von sechs Jahren anfällt, in jedem Fall voll versteuert werden. Die Frist von sechs Jahren beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die Aktien angeschafft wurden. Ebenfalls gilt die steuerschädliche Frist von sechs Jahren, wenn die Belegschaftsaktien bis zum 1. Januar 2016 angeschafft werden aufgrund einer vor dem 1. April 2009 geschlossenen Vereinbarung, die dem Mitarbeiter einen verbindlichen Anspruch auf den Bezug der Aktien zum Vorzugskurs einräumt (§ 52 Abs. 35 EStG).

Statistik

Jahr Zahl der Belegschaftsaktionäre in 1000 Aktionärsquote (nur Belegschaftsaktien)
1988 1.089 2,3 %
1992 1.552 2,5 %
1994 1.498 2,4 %
1996 1.414 2,2 %
1997 1.462 2,3 %
1998 1.658 2,6 %
1999 1.599 2,5 %
2000 1.601 2,5 %
2001 1.459 2,3 %
2002 1.474 2,3 %
2003 1.348 2,1%
2004 1.206 1,9%
2005 1.272 2,0%

(Quelle: Deutsches Aktieninstitut, Stand 4/2006 [1])

Einzelnachweise

  1. Belegschaftsaktie als Mitarbeiterbeteiligung

Siehe auch