Kurrheinischer Reichskreis

Kreis der Verwaltungsreform von Kaiser Maximilian I
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Der Kurrheinische Reichskreis war einer der zehn Reichskreise, die im Zuge der Reichsreform Kaiser Maximilians I. gebildet wurden, um der Zersplitterung des Reiches entgegenzuwirken.

Der kurrheinische Reichskreis Anfang des 16. Jahrhunderts.

Gliederung

Der Kreis, der auf dem Reichstag von Köln 1512 geschaffen wurde und bis 1803 Bestand hatte, umfasste hauptsächlich die vier rheinischen Kurfürstentümer:

Ferner die Territorien:

Auf den Kreistagen vertreten war seit 1704, bzw. 1724 außerdem:

Aufgaben

Wie die übrigen Reichskreise regelte der kurrheinische Reichskreis die Erhebung der Reichssteuer und im Kriegsfall die Stellung eines Kontingents zur Reichsarmee. Vor allem diente er der Wahrung des 1495 verkündeten Ewigen Landfriedens, indem er den Urteilen des Reichskammergerichts Geltung verschaffte.

Literatur

  • Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des alten Reiches und ihr Eigenleben. 1500–1806. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1989. S. 285ff. ISBN 3-534-04139-9 - online-Version (Auswahl)
Wikisource: Topographia Colonia et al. – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Martin Dallmeier, Martha Schad: Das Fürstliche Haus Thurn und Taxis, 300 Jahre Geschichte in Bildern. Friedrich Pustet, Regensburg 1996, ISBN 3-7917-1492-9, S. 17.
  2. Vgl. Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart7. Beck, München 2007, ISBN ISBN 978-3-406-54986-1(?!) – (http://books.google.de/books?id=Fc9r8BbvIsUC&pg=PA559&dq=westf%C3%A4lisches+grafenkollegium&lr=&as_brr=3&client=firefox-a#PPA781,M1 Teildigitalisat] – vollständig überarbeitete Auflage). S. 712.