Benutzer:Dadawah/Dackel
Kritik und strafrechtliche Ermittlungen
Der Sender geriet zunehmend in die Kritik.
Für Empörung sorgte insbesondere ein der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg anonym zugestellter Pornofilm, in dem Hornauer dabei zu sehen ist, wie er junge Frauen bei der Masturbation filmt und selbst Hand an die Darstellerinnen legt. Hornauer war vorher als Produzent von Erotik-Clips in Erscheinung getreten.
Hornauer wurden Kontakte zum Stamm der Likatier nachgesagt.
Bei der Zwangseinstellung seines Senders wurden mehrere Verstöße gegen das Medienrecht als Grund angegeben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte fest, dass Hornauer den Sender für persönliche Zwecke missbraucht und damit gegen das gesetzliche Gebot der Unabhängigkeit und Sachlichkeit von Informationssendungen verstoßen habe.
Anfang 2010 ließ sich Hornauer von einem afrikanischen Stammeskönig in Thailand zu dessen „Prinzen“ küren und nennt sich selbst „Prinz Thomas G. Hornauer für the United Holy German Kingdom des Yoruba-Königs der Republik Benin“. Bei dem „König“ handelt es sich jedoch nicht um einen richtigen Monarchen, sondern um einen von vielen beninischen Stammeshäuptlingen. Zuvor hatte Hornauer bereits in Deutschland sein eigenes Fantasiekönigreich ausgerufen und um Spenden hierfür gebeten.
Im Rahmen seiner Fernseharbeit soll Hornauer massiv Mitarbeiter eingeschüchtert haben, die er nach Angaben der taz in „mehrstündigen Einzelgesprächen“ einer Gehirnwäsche unterziehe. Schon bei B.TV herrschten nach Angaben von Mitarbeitern teils „sektenähnliche Zustände“.
Hornauer fiel außerdem wiederholt mit Äußerungen über den Nationalsozialismus auf. Auch war Hornauer zu sehen, wie er in seinen Sendungen den Hitlergruß zeigte, was jedoch keine rechtlichen Konsequenzen hatte.
Nach einer Durchsuchung der B.TV-Geschäftsräume im Dezember 2003 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Hornauer wegen tateinheitlichen Betrugs in 1.503.000 Fällen und der strafbaren Werbung in 501 tateinheitlichen Fällen. Die Staatsanwaltschaft schätzte den Schaden auf 662.823 Euro. Hintergrund waren unrichtige Angaben zum Anruferaufkommen und damit zu den Gewinnchancen. Aufgrund Verjährung wurde die öffentliche Klage am 17. September2009 vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen.