Webcam ist eine Abkürzung für den englischen Begriff Web Camera. Es handelt sich dabei um eine Kamera, die in regelmäßigen Abständen oder kontinuierlich Bilder ins World Wide Web (Internet) liefert (oft über eine Standleitung).
Als erste Webcam gilt die Trojan Room Coffee Pot Camera [1], die von 1991 bis 2001 Bilder von einer Kaffeemaschine aus dem Computer-Labor der Universität Cambridge an die Mitarbeiter und (ab November 1993) ins Web sendete. Nachdem die Kaffeemaschine im Frühjahr 2001 wegen eines Defekts den Dienst quitierte, wurde sie für 10.452,72 DM von Spiegel Online ersteigert. Sie wurde vom Hersteller Krups kostenlos repariert und kann seitdem wieder durch 2 Webcams bestaunt werden [2].
Webcams sind inzwischen preiswert und weltweit sehr verbreitet. Sie erlauben früher in dieser Weise nicht mögliche Einblicke in das Privatleben von Menschen, die sich aus verschiedenen Gründen - oftmals rund um die Uhr - von einer Webcam überwachen lassen. (siehe auch: Voyeurismus, Exhibitionismus)
Zuerst erkannte die Pornoindustrie den Wert von Webcams. Neuerdings finden sie unter anderem in der Tourismusindustrie eine immer weitere Verbreitung. Ermöglichen sie doch potenziellen Kunden sich ein Live Bild vom Urlaubsort anzuschauen.
Durch die immer größere Verbreitung von schnellen Internetzugängen in Privathaushalten (z.B. DSL) wird die Nachfrage nach Webcams zur Videotelefonie immer größer.
Weiterhin sind Webcams ein preisgünstiger Ersatz für die teuren CCD-Kameras in der Astrofotografie, aber auch für Aufnahmen durch ein Mikroskop sind die Webcams geeignet.
In Deutschland wurden ungefähr 500.000 Webcams verkauft.
Rechtliche Grundlagen
Bei der Installation einer Webcam oder Überwachungskamera, welche auf einen öffentlich zugänglichen Ort gerichtet ist, ist Paragraph 6b des Bundesdatenschutzgesetzes [3] zu beachten. Dieser regelt im wesentlichen, dass keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen, auf denen Personen identifiziert werden können. Dies gilt auch für Merkmale wie z.B. Kfz-Kennzeichen, welche eine Identifizierung ermöglichen. Verstöße gegen das BDSG können je nach Schwere auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Paragraph 6b gilt nicht für die Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen zum Schutze des Staates, der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung sowie Tätigkeiten des Staates im Bereich des Strafrechts [4].
Siehe auch
Weblinks
- Webcams nach Kategorien und Erdteilen sortiert, Tipps & Tricks rund um Webcams
- Weltweites Webcam-Verzeichnis mit mehr als 24.000 Live-Webcams von Globocam GmbH
- Webcams aus vielen Städten der Welt, von Metropolen bis zu kleinen Dörfern
- deutschland-webcam.de - Deutschland per Webcam entdecken
- City-Webcams - Webcams aus Deiner Stadt
- WebCams im Grömitz-info.net Lübecker Bucht Überblick