Deutsche Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main ist einer der drei Standorte der Nationalbibliothek "Die Deutsche Bibliothek" (DDB) der Bundesrepublik Deutschland.

Sie war zwischen 1947 und 1990 der westdeutsche Ersatz zur 1913 gegründeten Deutschen Bücherei in Leipzig mit dem Hauptauftrag, das deutsche Schriftgut zu sammeln und die Nationalbibliografie herauszugeben. Seit 1969 war sie offiziell mit dem Pflichtexemplarrecht ausgestattet, das heißt, von jeder in Deutschland erschienenen Veröffentlichung mussten ihr zwei Exemplare zur Archivierung übergeben werden.
Seit der Wiedervereinigung Deutschlands ist die Deutsche Bibliothek einer der drei Standorte der zusammengeführten Nationalbibliothek. Die finanzielle Ausstattung der Deutschen Bibliothek durch das Bundeskanzleramt ist in jüngerer Zeit so knapp bemessen, dass ihre Funktionsfähigkeit in Frage gestellt ist.