Pluralismus (Politik)

empirischer Begriff, der die Vielfalt der gesellschaftlichen Kräfte einer politischen Gemeinschaft beschreibt
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Oft als Schlagwort gebraucht, vertritt das Konzept des Pluralismus die friedliche Koexistenz verschiedener Interessen und Ansichten in einer Gesellschaft. Im Gegensatz zu totalitären Ideologien erkennt der Pluralismus die in einem Staat oder einer Gesellschaft bestehenden unterschiedlichen Interessen an und betrachtet deren Artikulation und Vertretung als legitim und erwünscht.

Ein Wesensmerkmal pluralistischer Gesellschaften wie etwa Deutschland ist daher die Freiheit, Parteien, Vereine oder Verbände zu gründen: Die Interessen der autonomen gesellschaftlichen Gruppen können am wirkungsvollsten organisiert, also in Verbänden vertreten werden. Der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen erfolgt als konfliktreicher Prozess, an dessen Ende der Kompromiss steht. Voraussetzung ist, dass über die Spielregeln ein Konsens besteht, unter denen der Konflikt der verschiedenen Interessen ausgetragen wird. Diese Regeln müssen von allen Beteiligten akzeptiert werden, und es ist wichtig, dass kein relevantes Interesse vom "Markt des Ausgleichs" ausgeschlossen ist.

Siehe auch: Religionsfreiheit, Liberalismus, Soziologie, Politikwissenschaft, Dialektik