Kupplung
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Kupplung als mechanisches Bauteil. Andere Bedeutungen finden Sie unter Kupplung (Begriffsklärung).
Definition
Eine Kupplung ist ein Maschinenenelement, das zum ständigen oder zeitweiligen Verbinden von gegeneinander verdrehbaren Teilen verwendet wird. Aufgabe ist die Übertragung von Drehbewegung und Drehmoment. Dabei liegen Drehachsen der zu verbindenen Teile (nahezu) in einer Flucht.
Man unterscheidet grob in schaltbare und nicht schaltbare Kupplungen. Kupplungen dienen nicht zur Drehmomentwandlung, dies wird vom Getriebe übernommen.
Kupplungen, welche die antreibende und angetriebene Seite durch Formschluss oder Stoffschluss miteinander verbinden, erlauben je nach Ausführung den Ausgleich von Längenänderung, Winkelbeugung, Querverlagerung(Fluchtungsfehler) oder dienen auch zur Schwingungsdämpfung.
schaltbare Kupplungen
schaltbare Kupplungen werden verwendet wenn Antriebseite und angetriebene Seite voneinander getrennen werden müssen. Das kann je nach Anwendung im Stillstand oder während des Betriebes notwendig sein.
im Stillstand schaltbar
- Klauenkupplung
im Betrieb Schaltbar
- Scheibenkupplung In Pkw's mit Schaltgetriebe werden zwischen Motor und Getriebe Einscheibentrockenkupplungen verwendet.
- Lamellenkupplung
nicht schaltbare Kupplungen
Nicht schaltbare Kupplungen werden als Verbindungsmittel z.B. zwischen Motor und Getriebe bzw. Arbeitsmaschine verwendet. Sie übernehmen dabei auch ausgleichende Funktionen (siehe Definition oben)
Starre, nicht schaltbare Kupplungen
- formschlüssige Kupplungen, z.B. Bolzenkupplung, Klauenkupplung
- kraftschlüssige Kupplung
- stoffschlüssige Kupplung mit elastischen Elementen
Nachgiebige, nicht schaltbare Kupplungen
- formschlüssige Kupplungen, z.B. Schubelementkupplung, Scheibenkupplung
Nachgiebige Wellenkupplungen und deren Berechnung sind in DIN 740 genormt
Anwendungsbeispiele
- zum Schutz vor Überbelastungen.
Beispiel Rutschkupplung an Bohrmaschinen, Bolzenkupplung mit Scherstift als Sollbruchstelle