Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II), welches von der katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Das zweite vatikanische Konzil zeichnet sich vor allen anderen dadurch aus, dass es von Papst Johannes XXIII. ausdrücklich auf Grund einer Privatoffenbarung einberufen wurde und den Auftrag zu pastoralem und ökumenischem Denken enthielt. Der Papst wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Modernisierung dogmatischer Sätze im Sinne ihrer Anpassung an das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Nach dem Tod von Papst Johannes XXIII. 1963 wurde das Konzil durch Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet.
Es plädierte für Religionsfreiheit und verstärkten Dialog mit Andersgläubigen. Das Zweite Vatikanische Konzil wurde als so genanntes pastorales Konzil einberufen, um zu betonen, dass es keine neuen Dogmen verkündete und keine ausdrücklichen Lehrverurteilungen vornahm. Ein lehrmäßiger Aspekt seiner Aussagen ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen, sondern wird vorausgesetzt.
Geschichte
Einberufung
Der Gedanke eines neuen Konzils geht nach Angaben Angelo Giuseppe Roncallis auf eine Unterhaltung mit Kardinal Alfredo Ottaviani zurück, die am zweiten Tag jenes Konklaves geführt wurde, das aus Roncalli Papst Johannes XXIII. machte. Im Gegensatz zu früheren Konzilen lagen der Idee Roncallis keine theologischen oder disziplinären Fragen zugrunde. Roncalli plante von Anfang an ein Konzil, dass die Kirche der Gegenwart anpassen sollte. Dies beschrieb Johannes XXIII. als „Aggionarmento“ (Heutigwerden). Am 9. Januar 1959 bekannte der Papst gegenüber einem Vertrauten, dass er beabsichtige, aufgrund einer Eingebung des Heiligen Geistes ein Konzil einzuberufen. Gut zwei Wochen später, am 25. Januar 1959 gab der Papst vor 17 Kardinälen im Kapitelsaal der Patriarchalbasilika St. Paul vor den Mauern bekannt, dass er ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen beabsichtige, dessen Ziel die „Erneuerung“, „größere Klarheit im Denken“ und „Stärkung des Bandes der Einheit“ sein solle.
Die Nachricht von der Einberufung des Konzil wurde weltweit mit großer Aufmerksamkeit und sogar Enthusiasmus entgegen genommen. Nicht begeistert von den Plänen bzw der inhaltlichen Vorgabe war dagegen ein Gutteil der Kurienkardinäle, angeführt von den Kardinälen Giuseppe Siri und Alfredo Ottaviani. Diese befürchteten eine Aushöhlung der kirchlichen Lehre durch die Anpassung an den gerade herrschenden Zeitgeist. Die kuriale Opposition versuchte deswegen, auf die Pläne und Inhalte des Konzils größtmöglichen Einfluss zu nehmen. Da Johannes XXIII. bereits 78 Jahre alt war, spielten sie vor allem auf Zeit.
Vorbereitung
Für die Vorbereitung des Konzils wurden mehrere Vorbereitungskommissionen gegründet, deren wichtigster - der 800 Köpfe starken Ersten Vorbereitungskommission - der Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini vorstand. Diese Kommission befragte in päpstlichem Auftrag weltweit 3500 Bischöfe, Prälate, Ordensobere und Professoren an katholischen Universitäten. Auch diese Vorbereitungskommission stand den Konzilsplänen des Papstes oppositionell gegenüber.
Der Papst konnte daher seine eigenen Anliegen, vor allem die Ökumene nur unter Widerständen in die Vorbereitungen einbringen. Doch über die Inhalte, die das Konzil haben sollte hatte sich längst ein weltweiter Dialog entwickelt. Der aus der Schweiz stammende und in Tübingen lehrende Theologe Hans Küng forderte in einem Buch wirkliche Bemühungen in Richtung Ökumene, eine Reform der Kurie, einen interreligiösen Dialog und die Abschaffung des Index Librorum Prohibitorum. Um die Macht der Kurie bei der Vorbereitung zu brechen, richtete der Papst das „Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen“ ein, zu dessen Leiter er Augustin Kardinal Bea ernannte. Dieses Sekretariat, und nicht die von der Kurie beeinflussten Kommissionen war fortan für die Ökumenefragen zuständig. Dieses Vorgehen wurde von anderen christlichen Gemeinschaften begrüsst.
Im Sommer 1961 traten die Vorbereitungen in ihre Schlussphase. Geklärt werden musste vor allem noch der organisatorische Ablauf und wer eingeladen werden sollte. Fest stand bis dahin nur, dass die Sprache des Konzils Latein sein sollte. Im Frühjahr 1962 lagen 69 Entwürfe zu den unterschiedlichsten Themen vor. Nur die Liturgiekommission präsentierte ein konkretes Konzept, die anderen Vorschläge liefen vor allem darauf hinaus, dass das Konzil mehr bewahren als erneuern sollte. Diese Richtung aber wollten die Vertreter der Ortskirchen nicht einschlagen, was erstmals zeigte, dass die Kurie gegenüber den Bischöfen an Einfluss verloren hatte.
Johannes XXIII. verzichtete darauf, zu den Vorschlägen der 69 Entwürfe konkret Stellung zu nehmen. Auch gab er nicht vor, was der Schwerpunkt des Konzils sein sollte. Er wollte ein freies und selbstständiges Konzil ohne Tabufragen, dass eine Eigendynamik entwickeln und so zu seinem Ziel, einem „neuen Pfingsten“ für die Kirche führen sollte.
Eröffnung
Das Konzil begann am 11. Oktober 1962. In einer großen Prozession zogen die 2498 Konzilsväter in den Petersdom in der Vatikanstadt ein. Bischöfe aus 133 Ländern waren anwesend. Das Innere des Petersdoms selbst war zu einer gigantischen Konzilsaula umgebaut worden. Im Mittelschiff fanden sich auf beiden Seiten 90 Meter lange, ansteigende Tribünen, von denen aus debattiert wurde.
Verlauf
Erste Sitzungsperiode
Schon die ersten Sitzungen - genannt allgemeine Kongregationen - deuteten darauf hin, dass es zu einer finalen Auseinandersetzung zwischen den „Erneuerern“ und „Bewahrern“ kommen musste. Die Kurie wollte das Konzil bestimmen und versuchte, auf Besetzung der wichtigsten Positionen und auf die Tagesordnung Einfluss zu nehmen. Erste Nagelprobe war dabei die Besetzung der zehn Konzilskommissionen am 13. Oktober 1962. Diese sollten aus je 24 Mitgliedern bestehen, wobei 16 von den Konzilsväter gewählt werden sollten, die restlichen wurden durch den Papst ernannt. Die Liste jedoch Vorbereitungskommission ausgearbeitet wurde, enthielt vor allem Kandidaten, die der Kurie entstammten oder ihr nahe standen. Die anwesenden Bischöfe verlangten daraufhin, die Mitglieder der Kommissionen selbst bestimmen zu können und beantragten eine Vertagung, um sich genauer mit den Kandidaten auf der Liste befassen zu können. Als versucht wurde, dies zu ignorieren, nahmen sich die Kardinäle Liénart und Joseph Frings das Wort und setzten namens der Konzilsväter ihre Vorstellungen durch. Das Konzil wurde vertagt. Diese Sitzung wurde später als der eigentliche Aufbruch des Konzils bezeichnet, da deutlich wurde, dass sich die anwesenden Bischöfe als Konzil verstanden und sich nicht den Vorschlägen der damals allmächtigen Kurie fügen wollten.
Nach der Vertagung wurden vor allem von deutschen und französischen Konzilsvätern neue Listen ausgearbeitet. Das Konzil erhielt die Eigendynamik, die sich Papst Johannes XXIII. - inzwischen schwerkrank - erhofft hatte. Die entstandene Dynamik war jedoch zunächst nicht auf ein Ziel ausgerichtet. Auch diese Bestimmung hatte der Papst dem Konzil überlassen, dass hiermit jedoch zunächst überfordert war. Erst der Erzbischof von Mailand, Kardinal Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., gab in einem elfseitigen Brief an den Papst die endgültige Richtung vor. Er plädierte für einen ökumenischen Dialog, einer Beschäftigung mit dem Wesen der Kirche und die Einteilung des Konzils in drei Sitzungsperioden. Die Vorschläge wurden von der kurialen Opposition, insbesondere durch Kardinal Alfredo Ottaviani - Präfekt des Hl. Offiziums - mit scharfer Kritik aufgenommen. Das Konzil jedoch nahm die Beschlüsse mit großer Zustimmung an, was für Ottaviani einen immensen Machtverlust bedeutete. Die Richtung des Konzils war damit vorgegeben. Am 8. Dezember 1962 endete die erste Sitzungsperiode.
Zweite Sitzungsperiode
Die zweite Sitzungsperiode wurde am 29. September 1963 von Papst Paul VI. eröffnet. Dieser war am 21. Juni desselben Jahres zum Nachfolger Johannes' XXIII. gewählt worden. Die Sitzungsperiode sollte zu den ersten Dokumenten, und damit zu den ersten greifbaren Ergebnissen führen. Sie war dabei weiter von Gegensatz zwischen konservativen und progressiven Kräften bestimmt. Das Konzil diskutierten unter anderem, welche Rolle den Bischöfen in Zukunft zukommen sollte. Progressive Kräfte befürworteten eine größere Gemeinschaft an Stelle eine Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Primat des Papstes, welcher ebenfalls nur Bischof ist. Diesen Gedanken der Gemeinschaftlichkeit versuchten die konservativen Kräfte zu unterbinden. Am 8. November 1963 kam es daher zu einer historisch gewordenen Protestrede. Der Kölner Kardinal Joseph Frings - eine der prägendsten Figuren des Konzils - protestierte gegen eine Kampagne konservativer Kräfte und münzte diese schließlich gegen die Institution des Hl. Offiziums und seinen Präfekten, Kardinal Ottaviani. Das Offizium, so Frings, verkörpere Methoden und lege Verhalten an den Tag, welches „nicht im geringsten der heutigen Zeit entspreche und einen Grund des Anstoßes für die Welt darstelle“. Frings, assistiert von seinem Peritus, dem jungen Joseph Ratzinger, sprach sich für eine Reform des Offiziums aus, die von Paul VI. später auch in Teilen durchgeführt wurde.
Einige Tage später sollte das Dekret zu Religionsfreiheit verabschiedet werden. Darin enthalten war eine Abkehr vom alten Absolutheitsanspruch der katholischen Lehre vorgesehen. Trotz einer Mehrheit, die sich für eine Abstimmung über das Dekret aussprach, entsprach der Papst dem Wunsch der Konservativen, die um eine Vertagung gebeten hatten.
Ein wichtiges Dokument konnte allerdings verabschiedet werden. Am 21. November 1963 beschloss das Konzil Sacrosanctum Concilium, die Konstitution über die Liturgie. Auf seiner Grundlage sollte später die Liturgie überarbeitet werden. Mit der Verabschiedung von Inter mirifica am 4. Dezember 1963 endete die zweite Sitzungsperiode.
Dritte und vierte Sitzungsperiode
Nachdem klar geworden war, dass die konservativen Kräfte der Kurie auf dem Konzil nicht nur in der Minderheit waren, sondern auch ihre altherrgebrachten Einflüsse nicht mehr geltend machen konnten, wurden die Dokumente der dritten und vierten Sitzungsperiode, obgleich von den Bewahrern weiter heftig kritisiert, geräuschloser verabschiedet als in der vorangegangenen zweiten Sitzungsperiode. Wichtigste Dokumente waren Lumen Gentium, Nostra Aetate und Gaudium et spes. Die wahre Auseinandersetzung über die Inhalte dieser Konstitutionen fand nicht mehr während des Konzils, sondern danach statt. Da sich das II. Vatikaum als Pastoralkonzil verstand, die Dokumente also keinen dogmatischen Charakter hatten, oblag es dem Papst, ihre konkrete Umsetzung zu veranlassen.
Dokumente
Das Konzil formulierte und veröffentlichte 16 Dokumente:
Erste Sitzungsperiode
In der ersten Sitzungsperiode (11. Oktober bis 8. Dezember 1962) wurden keine Dokumente verabschiedet.
Zweite Sitzungsperiode
In der zweiten Sitzungsperiode (29. September bis 4. Dezember 1963) wurden folgende Dokumente verabschiedet:
- Sacrosanctum Concilium: Konstitution über die heilige Liturgie; 22. November 1963
- Inter mirifica: Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel; 4. Dezember 1963
Dritte Sitzungsperiode
In der dritten Sitzungsperiode (14. September bis 21. November 1964) wurden folgende Dokumente verabschiedet:
- Lumen Gentium: Konstitution über die Kirche; 21. November 1964
- Unitatis redintegratio: Dekret über den Ökumenismus; 21. November 1964
- Orientalium Ecclesiarum: Dekret über die katholischen Ostkirchen; 21. November 1964
Vierte Sitzungsperiode
Die vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965) hatte folgende Dokumente zum Ergebnis:
- Perfectae Caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens; 28. Oktober 1965
- Nostra Aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen; 28. Oktober 1965
- Optatam Totius: Dekret über die Ausbildung der Priester; 28. Oktober 1965
- Dei Verbum: Konstitution über die göttliche Offenbarung; 18. November 1965
- Apostolicam Actuositatem: Dekret über das Laienapostolat; 18. November 1965
- Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober 1965
- Presbyterorum Ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester; 7. Dezember 1965
- Gravissimum Educationis: Erklärung über die christliche Erziehung; 7. Dezember 1965
- Ad Gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; 7. Dezember 1965
- Dignitatis Humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; 7. Dezember 1965
- Gaudium et Spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute; 7. Dezember 1965
Diese Dokumente behandeln insbesondere die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:
- Riten: Beispielsweise wurde durch die Liturgiereform (auf Basis der Konstitution über die Heilige Liturgie) die lateinische Sprache als vorherrschende Liturgie-Sprache verdrängt. Diese Entwicklung ist jedoch über die ursprüngliche Intention des Konzils hinausgegangen, das in SC 36 feststellte: "Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht." Nicht Abschaffung des Lateins als Kirchensprache war das Ziel des 2. Vatikanischen Konzils, sondern die Möglichkeit, "ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen" (ebd.).
- Verhältnis zu anderen Religionen. Eine weitere Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der Katholischen Kirche gegenüber anderen Religionen. Während sich die Katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als alleinig wahre Kirche betrachtete, wird diese Sichtweise mit Berufung auf den "Geist des Konzils" von manchen Theologen relativiert. Diese Interpretation ist abgestützt von den Dokumenten Unitatis redintegratio (andere Konfessionen des Christentums) und Nostra Aetate (andere Religionen). Im "Dekret über die Religionsfreiheit" (Dignitatis humanae) heißt es daneben: "Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten." (DH 1)
- Verhältnis des Einzelnen zur Katholischen Kirche. Das Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf seinen Glauben auch dann zu, wenn dieser dem Katholischen Glauben widerspricht: "So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen" (DH I)
- Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den Anspruch der Katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen.
Verbindlichkeit
Während in der Vorbereitungsphase noch klar zwischen rein pastoralen Dokumenten, disziplinären Dekreten und dogmatischen Konstitutionen unterschieden wurde, ging diese Unterscheidung im Verlauf des Konzils im Bewusstsein vieler verloren. Das Konzil verzichtete darauf, Dogmen zu verkünden. Die Dokumente des Konzils haben somit keinen dogmatischen Status, sie sind - soweit sie die Lehre betreffen - jedoch verbindlich entsprechend der vom Konzil selbst kundgetanen Auffassung und Absicht. Aus diesem Grund wurde das gesamte Konzil als pastoral bezeichnet.
Teilnehmer
Mit Ausnahme der Griechisch-Orthodoxen waren alle christlichen Kirchen nicht römisch-katholischer Prägung direkt, oder durch die Vertreter größerer Kirchenzusammenschlüsse indirekt, beim Vaticanum durch Beobachter vertreten.
Insgesamt 3.044 Teilnehmer
Bekannte Teilnehmer waren beispielsweise:
- Augustin Bea, Präsident des Sekretariats für die Förderung der Einheit der Christen
- Michael Browne, Leitungsfunktion bei der Erarbeitung diverser Schemata.
- Giacomo Lercaro, "Moderator".
- Alfredo Ottaviani, Vorsitzender der Konzilskommission.
- Sebastian Tromp, Sekretär der Konzilskommission.
- Karl Rahner, Theologischer Berater
- Hans Urs von Balthasar, Theologischer Berater
- Hans Küng, Theologischer Berater
- Joseph Frings, Erzbischof von Köln
- Otto Spülbeck, Bischof von Meißen
- Julius Döpfner, "Moderator", Erzbischof von München und Freising
- Franz König, Erzbischof von Wien
- Karol Wojtyła, Erzbischof von Krakau, später Papst Johannes Paul II.
- Joseph Ratzinger, Theologischer Berater, später Papst Benedikt XVI.
Hintergründe der Nichtentsendung orthodoxer Beobachter
Ausnahme: Beobachter des moskowitischen Patriarchats.
Das Ökumenische Patriarchat in Konstantinopel/(Istanbul) gab am 5. Oktober 1962 bekannt, dass es auf Grund der vorhergehenden Konsultationen mit den autokephalen Kirchen nicht zur Entsendung von Beobachtern nach Rom komme. Diesen Beschluss des Phanars hätten alle Kirchen zugestimmt, auch der Moskauer Patriarch Alexej I. Die Entsendung von Beobachtern durch das Patriarchat von Moskau kam deshalb überraschend. Die Orthodoxe Kirche kennt im Gegensatz zur Römisch-Katholischen keine straffe Hierarchie, sondern basiert auf dem Grundsatz der Autokephalie. Die einzelnen Diözesen schließen sich, meist nach nationaler Verbundenheit, zu Gruppen zusammen, wählen ihr Oberhaupt und bilden so die autokephale Kirche, dazu zählen u.a. die Alt-Patriachate Konstantinopel, Alexandrien, Antiochia und Jerusalem und die Nationalkirchen von Russland, Zypern, Griechenland, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Georgien, Polen und Albanien.
Kritische Bilanz
Das II. Vatikanische Konzil kann als das wichtigste kirchenpolitische Ereignis des 20. Jahrhunderts bezeichnet werden. Eine gewisse theologische Erneuerung von mehr als 1/2 Jahrhundert wurde "ratifiziert" und eine gewisse neo"scholastische" Theologie eliminiert. Wenn man eine kritische Bilanz ziehen möchte, so wären folgende Aspekte zu nennen:
- Der pastorale Ansatz des Konzils (das Vat. II hat sich nicht in die Streitigkeiten der einzelnen theol. Schulen verwickeln lassen)
- Historischer Ansatz (Einsichten der historischen Forschung werden berücksichtigt)
- Biblischer Ansatz (die Bibel ist mehr als ein Zitaten-Reservoir)
- Patristischer Ansatz (die Kirchenväter sind privilegierte Zeugen, nach den biblischen Autoren)
- Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen)
- Öffnung zur Welt (Gaudium et Spes)
- Dialog mit den Nichtchristen (Es gibt ethische und religiöse Werte außerhalb)
- Neuer Stil (Die Anathema-Formeln finden sich dort nicht mehr)
Die postkonziliäre Zeit hat uns bekanntlich einige Überraschungen bereitgehalten. Nicht nur war das optimistische Grundklima, das vor allem Gaudium et Spes beeinflusst hat, durch die Krisen (Vietnamkrieg, Mai 1968, Ölkrise) erschüttert. Auch sorgten die Reaktionen einiger großer Theologen für Aufregung: Congar und de Lubac kritisieren einen gewissen Horizontalismus. Eine Kleruskrise macht sich breit, Berufungskrise. Die Gläubigen spalten sich in eine traditionalistische und eine progressive Tendenz. Traditionell gesinnte Katholiken sehen besonders in der Liturgie starke Verluste der Mystagogik und eine schleichende Protestantisierung durch zu vieles Reden der Geistlichen. Der Kleriker steht noch mehr im Mittelpunkt als vor dem Konzil. Somit sei man mit vielen Reformen weiter gegangen, als das Konzil eigentlich beabsichtigt hätte. Die progressive Fraktion hingegen meint, dass das Konzil noch viel zu wenig verwirklicht worden sei und/oder von vornherein nicht weit genug gehe.
Literatur
- Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium. 31. Aufl. Herder, Freiburg 2004 ISBN 3451277352
- Helmut Krätzl: Im Sprung gehemmt - Was mir nach dem Konzil noch alles fehlt, Verlag St. Gabriel, Mödling, 4. Auflage 1999, ISBN 3-85264-567-0
Siehe auch
Weblinks
- Alle Dokumente des 2. Vatikanischen Konzils
- IKvu-SPECIAL "Zweites Vatikanisches Konzil"
- Ecclesia Semper Reformanda - Das 2. Vatikanische Konzil / PDA-Version: http://pda.aggiornamento.de.tf
- 'Traditionalist' Errors Interpreting Vatican II (Part I)
- 'Traditionalist' Errors Interpreting Vatican II (Part II)
- Aktuelle Literatur zum II. Vatikanische Konzil