Vollzugsziel

Vorbereitung eines Häftlings während des Strafvollzugs auf das Leben „draußen“
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Das Vollzugsziel definiert den Zweck der Vollstreckung einer Strafe. Es ist damit vom Strafzweck zu unterscheiden, bei dem es um den Sinn der Verhängung von Strafen geht.

In Deutschland ist das Vollzugsziel in § 2 des Strafvollzugsgesetzes formuliert:

„Der Gefangene soll befähigt werden, nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen. Der Vollzug dient auch dem Schutz der Allgemeinheit.“

Das Vollzugsziel ist damit Maßstab und Ausrichtung für alle Bemühungen im Justizvollzug.