Rat der Europäischen Union

Organ der Europäischen Union, das die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt
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Stimmgewichtung der Länder nach dem europäischen Verfassungsentwurf (Nizza-Modell) (Quelle: Spiegel Online):
Land  Einwohner in Mio.  Sitze  Einwohner / Sitz  rel. Gewicht
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Luxemburg 0,4 4 100000 28.27
Malta 0,4 3 133333 21.20
Zypern 0,8 4 200000 14.13
Estland 1,4 4 350000 8.07
Slowenien 2,0 4 500000 5.65
Irland 3,7 7 528571 5.34
Litauen 3,7 7 528571 5.34
Lettland 2,4 4 600000 4.71
Finnland 5,2 7 742857 3.80
Daenemark 5,3 7 757143 3.73
Slowakei 5,4 7 771429 3.66
Österreich 8,1 10 810000 3.49
Portugal 9,9 12 825000 3.42
Ungarn 10,0 12 833333 3.39
Belgien 10,2 12 850000 3.32
Tschechien 10,3 12 858333 3.29
Griechenland 10,6 12 883333 3.20
Schweden 8,9 10 890000 3.17
Niederlande 15,8 13 1215385 2.32
Polen 38,6 27 1429630 1.97
Spanien 39,4 27 1459259 1.93
Italien 57,7 29 1989655 1.42
Frankreich 59,1 29 2037931 1.38
Grossbritannien 59,4 29 2048276 1.38
Deutschland 82,0 29 2827586 1.00
Grafische Darstellung (Bildbeschreibung)

Der Rat der Europäischen Union (auch als Ministerrat bekannt) ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft, die einen Teil der Europäischen Union bildet. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten.

Der Rat ist eines der gemeinsamen Organe der Europäischen Gemeinschaften. Die Europäischen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft, Europäische Atomgemeinschaft und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, deren Vertrag bereits ausgelaufen ist) haben seit dem Abkommen über gemeinsame Organe und dem Fusionsvertrag gemeinsame Organe, von denen eines der Rat ist.

Der Europäische Rat hingegen setzt sich aus den Regierungschefs und Außenministern alle Mitgliedstaaten zusammen und ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union identisch und hat keine Gesetzgebungsbefugnis. Auch mit dem Europarat hat der "Rat der Europäischen Union" nichts zu tun.

Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen (ECOFIN), Ausbildung, Telekommunikation ...

Treffen sich die Außenminister, wird der Rat als "Allgemeiner Rat" bezeichnet; treffen sich die Fachminister, wird die Bezeichnung der Fachrichtung angepasst ("Umweltministerrat", "Agrarministerrat", usw.). Die Bezeichnung "Rat der Europäischen Union" wurde durch Beschluss vom 08.11.1993 eingeführt. Im EG-Vertrag, im EAG-Vertrag und im EGKS-Vertrag wird nur vom "Rat" gesprochen.

Aufgaben

Der Rat hat mehrere wesentliche Aufgaben:

  • Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union, in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europäischen Parlament wahr.
  • Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
  • Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen.
  • Er stellt mit Zustimmung des Europäischen Parlaments den Haushalt auf.
  • Er erlässt die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen.
  • Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, also der zweiten und dritten Säule der EU.