Als Ehe (v. althochdeutsch: ewa = Vertrag, rechtsprachlich hist. Konnubium) bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch (Rechts-) Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft, traditionell gesehen von Mann und Frau, Ehegatten oder auch Ehepaar genannt. Die Ethnologie bezeichnet mit Ehe herkömmlich eine institutionalisierte Wirtschafts- und Reproduktionsgemeinschaft zwischen zwei oder mehr Personen unterschiedlichen Geschlechts (nicht unbedingt gleichen Rechts), deren gemeinsame Kinder durch die Ehe legitim werden. Die Voraussetzung der Verschiedengeschlechtlichkeit ist jedoch nicht mehr universell anerkannt; die Niederlande oder Spanien, aber auch Deutschland kennen sie nicht (mehr) oder nur noch eingeschränkt, in den USA gibt es - heftig bekämpfte - Bestrebungen in diese Richtung.
Weiter gefasst umfasst eine Ehe immer eine Art öffentlich (oft religiös) anerkannten Vertrags, sowie ökonomische und sexuelle Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Personen, die durch diesen Vertrag geregelt werden. Die Modalitäten des Vertrages sowie seines Zustandekommens hängen in hohem Maße von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft ab. In vielen, insbesondere patrilinearen Gesellschaften hat die Ehe auch die Funktion der Absicherung einer bestimmten legitimen Erblinie.
Die Ehe endet durch Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung oder mit dem Tod eines Partners. Die katholische Eheauffassung allerdings kennt keine Scheidung, sondern nur eine Nichtigerklärung. Eine katholische Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklärt werden, das heißt sie bestand dann von Anfang an nicht. Kritik an dem "Lebenslang-Konzept" kam beispielsweise vom spanischen Dichter Cervantes; er schlug vor, die Ehe von vornherein auf drei bis fünf Jahre zu befristen, wonach sie, wie andere Verträge auch, beendet oder verlängert werden könnte.
An der Vorstellung vom allgemeinen sittlichen Wert der Ehe hat sich bis heute im Prinzip wenig geändert, wie die im deutschen Grundgesetz verankerte staatliche Bevorzugung und Subventionierung der Lebensform Ehe auf allen Ebenen belegt. De facto sind unverheiratete Paare nur in wenigen Ländern verheirateten (fast) gleichgestellt, zum Beispiel in Skandinavien und in den Niederlanden.
Die Geschichte der Ehe
Von der Poly- zur Monogamie
Über die Anfänge der "Ehe" diesseits des Tier-Mensch-Übergangsfeldes wissen wir empirisch nichts, selbst ausdeutbare Grabfunde der Archäologie reichen bislang nicht soweit zurück.
Ältere Sozialevolutionisten gingen von einer linearen Evolution der Paarbindungen unter Menschen aus: Zu Beginn der Menschheit habe Promiskuität geherrscht, die sich anschließend zur Gruppenehe und schlussendlich über die Polygamie zur Monogamie entwickelt hätte. Dieser Ansicht nach wurde die Monogamie als die kulturell am höchsten stehende Eheform betrachtet. Nach gleicher Logik (eine spätere Entwicklung stelle zwangsläufig eine "höhere" Entwicklungsform dar) müsste die heutige Scheidungsrate ebenfalls als "höhere" Form der Ehe betrachtet werden, im Vergleich zu der früheren Regelform einer lebenslangen Ehe. Die wenigsten der älteren Sozialevolutionisten ziehen jedoch diese Konsequenz aus solcher teleologischen Logik.
Monogam lebende Völker scheinen in vorchristlicher respektive vorislamischer Zeit wenig verbreitet gewesen zu sein (nach Tacitus' Schriften waren die Germanen mit ihrer Einehe eine Ausnahme unter den Barbaren der Antike) und nur bei wenigen herrschte Polyandrie, wo eine Frau mit mehreren Männern verheiratet war.
Es sind nur wenige Gesellschaften bekannt, in der Polygynie und Polyandrie gleichzeitig praktiziert wurden (siehe Gruppenehe und Pseudogruppenehe). Vor allem durch die Expansion monotheistischer Religionen und die Missionierung wurde die Monogamie zur weltweit vorherrschenden Eheform. Doch war im alten Judentum und ist im zeitgenössischen Islam die Monogamie kein Zwang.
Die Eheschließung war vermutlich primär ein Friedens- und Bündnisvertrag zwischen Sippen, und - mittels oft komplizierter Exogamie- und Endogamieregeln - als Bindeglied zwischen Clans oder Phratrien. Sie galt seit der Antike auch als eine Vorbedingung für den Beginn einer Familie, die als Baustein einer Gemeinschaft und der Gesellschaft angesehen wurde. Damit diente die Installierung der Ehe nicht nur den Interessen zweier Einzelpersonen oder ihrer Kinder, sondern auch den Zwecken religiöser und weltlicher Eliten. (Bis in die Neuzeit hinein war z. B. im Hochadel die "Ehe zur linken Hand" ohne Legitimierung und Erbrecht der Kinder nach dem Vater möglich.)
Neueste Zeit
Die mittlerweile etwas liberalere sexuelle Praxis in der Kultur der westlichen Neuzeit, sowie die verhältnismäßige Einfachheit von Scheidung und Wiederverheiratung haben zu einem Anstieg der so genannt seriellen Monogamie geführt. Sich von einem (Ehe)Partner zu trennen, um mit dem nächsten zu leben, hat vordergründig weder mit Polygamie noch mit Promiskuität zu tun. Allerdings zeigen sich dabei oft Muster, die den bei der Polygamie herrschenden Mustern gleichen - etwa die Heirat eines Mannes mit einer sehr viel jüngeren, vor allem äußerlich attraktiven Frau als "Trophäe" gegen Ende einer besonders erfolgreichen beruflichen Karriere des Mannes.
Seit dem 19. Jahrhundert haben alternative Gruppierungen die Gruppenehe geübt, in der alle erwachsenen Mitglieder miteinander verheiratet waren (siehe Oneida).
Inzesttabu
Alle bekannten Zivilisationen haben in unterschiedlichem Grad stets die Ehe mit Bluts-Verwandten tabuisiert, namentlich zwischen Elternteilen und ihren Kindern. Fast alle Völker verbieten die Ehe zwischen Bruder und Schwester. Vielfach untersagt man auch die Ehe zwischen Verwandten zweiten Grades. Viele Völker haben sich weitere Beschränkungen auferlegt, so die Ehe mit Personen gleichen Familiennamens oder mit Personen mit dem gleichen Totemtier. Siehe dazu auch den Artikel Heiratsregeln.
Eine Ausnahme bildete das alte Ägypten, wo die Ehe zwischen Bruder und Schwester in der Familie des Pharao gestattet war; dieses Privileg wurde dem Volk verweigert und könnte dazu gedient haben, Macht und Lebenskraft in einer Familie zu konzentrieren (siehe auch Inzest).
Die Konsequenz des Inzesttabus ist die Forderung nach exogamer, der auf eine andere Gruppe bezogenen Heirat. Ethnologen betonen, das Inzesttabu diene also dazu, den sozialen Zusammenhalt zu fördern (vgl. Schwägerschaft).
Endogamie
Bestimmte Völker fördern auch die Ehe innerhalb einer bestimmten Gruppe (Endogamie) und fordern auf, jemanden aus dem gleichen Stamm zu heiraten. Auch rassistische Gesetze der Vergangenheit, die Verbindungen unterschiedlicher Rassenangehöriger zu verbieten suchten, lassen sich als Beispiele von Endogamie ansehen.
Scheidung - Ehevertrag
Viele Gesellschaften kennen das Verfahren der Scheidung für die Beendigung der Ehe. Die Anerkennung der Scheidung ist in verschiedenen Weltanschauungen unterschiedlich geregelt.
In modernen Rechtssystemen besteht die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen. Dieser Vertrag dokumentiert u. a. die Vereinbarungen der Ehepartner bezüglich die Konsequenzen einer Scheidung. Im deutschen Rechtssystem ist es üblich, dass Eheverträge Regelungen enthalten zu den Themen:
Während Unterhaltsregelungen auch in anderen Rechtssystemen häufig vorkommen, hängen die Regelungen über Zugewinnausgleich von dem vom jeweiligen Rechtssystem vorgesehenen ehelichen Güterstand ab (Voraussetzung für einen Zugewinnausgleich ist, dass die Form der Zugewinngemeinschaft bekannt ist), sowie von den Möglichkeiten des jeweiligen Sozialsystems (Voraussetzung für einen Versorgungsausgleich ist eine gesetzliche Rentenversicherung o. ä.).
Ehe und Religion
Viele Religionen kennen umfangreiche Regeln für die Ehe.
Christentum
In den orthodoxen Kirchen ist die Ehe eines der Mysterien und wird als eine Art von Priesterweihe und Martyrium angesehen. Sie wird durch den Priester gespendet. Ein besonderer Ritus ist dabei die Krönung der Brautleute. Die orthodoxen Kirchen erlauben im Notfall eine oder sogar zwei Scheidungen, die Feier zur Wiederverheiratung ist jedoch weniger festlich als die zu einer ersten Eheschließung; es überwiegt der Gedanke der Buße. Vor einer dritten Heirat wird sogar ein ganzes Bußjahr verlangt. Mehr als drei Ehen dürfen grundsätzlich von keinem geschlossen werden.
Für die römisch-katholische Kirche ist die Ehe zwischen zwei getauften Christen eines der sieben Sakramente. Die Partner spenden einander das Ehesakrament selbst. Gültig ist eine Ehe nur, wenn sie nach den kirchlichen Vorschriften geschlossen wird. Dabei erfragt der Geistliche im Beisein von zwei Zeugen den Ehekonsens. Für die Ehe mit einem Nichtchristen oder einem Christen anderer Konfession kann die Erlaubnis erteilt werden, nur standesamtlich oder nach dem Ritus der anderen Konfession zu heiraten. Die Eheleute können sich zwar ("von Tisch und Bett") trennen, aber eine Scheidung ist nicht möglich. Kirchlich kann deshalb nur heiraten, wessen frühere Ehen durch Tod oder Ungültigerklärung (Annullierung) nicht mehr bestehen.
Für Luther war die Ehe kein Sakrament, sondern "ein äußerlich, weltlich Ding (...), wie Kleider und Speise, Haus und Hof, weltlicher Oberkeit unterworfen". Die evangelische Kirche erkennt die standesamtliche Trauung als gültig an. In der Schweiz und in Deutschland ist die bürgerliche Trauung rechtliche Voraussetzung, kirchlich getraut werden zu dürfen. Die kirchliche Trauung gibt Gottes Segen für die Ehe, auch wenn sie nicht als Sakrament angesehen wird. Auch Geschiedene können kirchlich getraut werden. Auch die Reformierte Kirche versteht die Ehe nicht als Sakrament, sieht jedoch den Ehestand als heilig an, wie der Heidelberger Katechismus in seiner Auslegung des Siebten Gebotes klar macht. Im Anglikanismus wird die Ehe ebenfalls nicht als Sakrament verstanden (da nicht von Christi eingesetzt, und auch nicht für alle Menschen notwendig), aber dem Eheritus wird ein sakramentaler Charakter zugesprochen (da es ein äußerlich sichtbares Ritus ist, und Mittel zur Gnade). Derzeit gibt es innerhalb des Anglikanismus eine lebendige Diskussion darüber, ob die Ehe auf heterosexuelle Paare weiterhin begrenzt bleiben soll. Auch in manchen Gliedkirchen der EKD werden Segnungszeremonien für gleichgeschlechtliche Paare entwickelt und durchgeführt.
Hinduismus
Der Hinduismus sieht in der Ehe eine heilige Aufgabe, die religiöse und soziale Verpflichtungen zur Folge hat.
Buddhismus
Im Buddhismus wird die Ehe weder gestärkt noch wird davon abgeraten. Es wird jedoch gelehrt, wie man eine glückliche Ehe verbringen kann.
Islam
Nach islamischem Verständnis sind die Lebensbereiche von Männern und Frauen grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung - zu einem Teil - legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe u. a. zur geistigen Vervollkommnung.
Judentum
Orthodoxen Juden ist die Ehe sehr wichtig, weil sie glauben, dass ein Mann die Aufgabe hat, seine zweite Hälfte, also die Frau zu finden. Damit ist die Eheschließung eine große Mitzwa und wird als einer der größten und wichtigsten Lebensentscheidungen für beide Partner betrachtet. Reformjudentum nimmt eine weniger männerzentrierte Sicht davon, zumal es nicht allein die Aufgabe des Mannes sei, eine Frau zu finden, sondern auch umgekehrt.
Ehe heute in Deutschland
Bis Ende des 18. Jahrhunderts war die Eheschließung ausschließlich Sache der Kirchen. Der Einfluss des französischen Rechts (vgl. Code Civil) begünstigte die Zivilehe, denn in vielen Territorien im westlichen Deutschland kam französisches Personenstandsrecht zur Anwendung. Zu ersten ganz eigenständigen deutschen partikularrechtlichen Gesetzen kam es erst in den 1850er Jahren (Frankfurt, Oldenburg u. a.). Die erste in Oldenburg durchgeführte zivilrechtliche Trauung erfolgte 1855 in Varel. Geheiratet haben damals der Baptistenprediger Haese und Meta Schütte. Gerade "Dissidenten" wie sie, die keiner der damaligen großen Konfessionen angehörten und denen mancherorts eine rechtlich anerkannte kirchliche Eheschließung verweigert wurde, trugen zur Einführung und Durchsetzung der Zivilehe bei.
Als Folge von Kulturkampf und dem späteren Reichskonkordat wurden die staatlichen Standesämter eingeführt, in denen die Ehe unabhängig von einem weltanschaulichen Bekenntnis geschlossen wird (Zivilehe). Eine kirchliche Eheschließung darf zusätzlich, jedoch erst nach der bürgerlich-rechtlichen Eheschließung stattfinden. Wegen der Religionsfreiheit und da religiöse Zeremonien vom Staat sowieso nicht als rechtlich bindend anerkannt werden, kann über die Verfassungskonformität dieser Bestimmung des Personenstandsgesetzes diskutiert werden. In Österreich ist eine rein kirchliche Eheschließung ohne weiteres möglich und hat keinerlei Rechtsfolgen.
Der Nationalsozialismus deformierte die bürgerliche Ehe hin zu einer dem Staate vollständig nützlichen Institution. Er verbot "rassische Mischehen" durch ein Ehegesetz, trennte häufig solche Ehen und förderte die "reinrassige" Reproduktion für den Staat (Erbgesundheitsgesetz). Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Art. 6 Grundgesetz nach dem Zweiten Weltkrieg lässt sich auch vor diesem Hintergrund verstehen: Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Staates, doch ihr Kernbereich wird dessen direktem Zugriff entzogen. Für die heutige Form der Ehe gilt grundgesetzlich das Leitbild der Gleichberechtigung. Im Eherecht des BGB umgesetzt wurde dies nicht schon 1949, sondern in mehreren Schritten seit 1953.
Ehegatten werden ökonomische Vorteile eingeräumt wie zum Beispiel das Ehegattensplitting bei der Berechnung der Einkommensteuer; das Ehegattensplitting bringt jedoch vor allem dann ökonomische Vorteile, wenn die Einkommen der Ehegatten sich deutlich voneinander unterscheiden und ist damit als Anreiz zur "Hausfrauenehe" in die Kritik geraten. Weitere Vorteile wie Vertrauen und gegenseitige Anregung werden von verschiedenen Gruppen gefördert (Marriage Encounter, Familienwerke von politischer oder weltanschaulicher Seite und andere). Unklar ist jedoch, wie der Staat zwischen Eheleute zum erhöhten Vertrauen beitragen kann oder soll, außer durch das bereits bestehende Zeugnisverweigerungsrecht.
Die in Deutschland am 1. August 2001 gesetzlich eingeführte Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner bringt alle rechtlichen und sozialen Pflichten einer Ehe mit sich, bietet aber nur manche ihrer Vorteile. Im Steuerrecht, Beamtenrecht und Adoptionsrecht hat der Bundesrat bislang keiner Gleichstellung zugestimmt.
Die Form der Ehe wird seit längerem immer seltener von Paaren zur Gestaltung ihres Zusammenlebens gewählt. Während 2002 in Deutschland noch 388.000 Paare heirateten, waren es im Jahr darauf nur noch 383.000, was einem Rückgang von 1,4 Prozent entspricht. Viele Paare binden sich heute ohne Trauschein oder gehen wechselnde Partnerschaften ein. Doch verweist die Familiensoziologie darauf, dass vor dem 19. Jahrhundert die Lage statistisch ähnlich war, und dass die soziale Bedeutung der "Ehe" deswegen nicht unbedingt gemindert werde.
siehe auch: Eherecht
Soziologische Komponenten
Aus religiösen, soziologischen und psychologischen Gründen hat eine Zusage zur Ehe vor Freunden, der Familie und der Öffentlichkeit - für welche die Trauzeugen und der Priester bzw. Standesbeamte stehen - ein besonderes Gewicht. Ähnlich einem Eid vor Zeugen hat daher das gegenseitige Versprechen eines Ehepaares im Regelfall eine größere Tragfähigkeit als eine ganz private (manchmal gar nicht definitiv ausgesprochene) Entscheidung.
Psychologische Komponenten
Unter dem Begriff Ehepaar wird oft besondere Vertrautheit und Gütergemeinschaft der Partner subsumiert (denn ein tiefes Verständnis des ehelichen Güterrechts, was eben statt Gütergemeinschaft die Zugewinngemeinschaft vorsieht, ist bei der überwiegenden Mehrheit der Eheleute nicht vorhanden), andererseits heute auch oft die Gefahr von Verengung, erkaltender Liebe oder Scheidung. Die zunehmende Sicht auf negative Aspekte hat einerseits mit wachsender Bindungsangst zu tun, andererseits mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Freiheiten.
Ehepaare, die gerne verheiratet sind, suchen und finden im Laufe der Zeit ihre jeweils eigene Balance zwischen persönlicher Freiheit und Verbundenheit. Ein solches (veränderliches) Gleichgewicht erlaubt freie Kontakte nach außen, das Bewahren eines eigenen Freundeskreises und die Pflege gemeinsamer Kontakte.
Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. Sie sind wichtig, um der möglichen Gefahr des schleichenden "Verstummens" zu begegnen. Auch die Balance zwischen Sicherheit und Wandel, zwischen Gewohnheiten und Neuem ist im Gespräch öfters zu hinterfragen.
Vorbereitung und Beratung
Ein spezieller Bereich die Ehe betreffend ist der Kontakt von Ehepaaren zu den jeweiligen Herkunftsfamilien. In der Ehevorbereitung, von Seelsorgern und Eheberatern wird die Wichtigkeit betont, dem Partner klaren Vorrang vor den eigenen Eltern zu geben. Die notwendige Loslösung wird schon im Alten Testament treffend beschrieben: ... Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen ....
Mit der Geburt von Kindern ändert sich die eheliche Partnerschaft in vielen Bereichen. Nun ist es besonders wichtig, Irritationen offen, aber behutsam anzusprechen und mit möglichen seelischen Verletzungen gut umzugehen. Freundschaften zu anderen jungen Familien oder Eherunden erleichtern diese Phase.
Literatur
- Marianne Weber: Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung. Tübingen 1907.
- Dieter Schwab: Grundlagen und Gestalt der staatlichen Ehegesetzgebung in der Neuzeit bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Bielefeld 1967.
- Klaus Jürgen Matz: Pauperismus und Bevölkerung. Die gesetzlichen Ehebeschränkungen in den süddeutschen Staaten während des 19. Jahrhunderts. Stuttgart 1980.
- Arne Duncker: Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe. Persönliche Stellung von Frau und Mann im Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft 1700-1914. Köln u.a. 2003.
Belletristik über die Ehe ist zahlreich, wenn auch bei Weitem nicht so umfangreich wie über die Liebe. So gehören zum Beispiel "Die Wahlverwandtschaften" (Goethe 1809) oder die "Künstlerehe" (Schefer 1828) zu den Glanzstücken.
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