Als Atemluft wird im technischen Sinn Druckluft bezeichnet, die durch Abscheidung des enthaltenen Wassers und Ausfiltern von Verunreinigungen, wie unter anderem Feinstäuben und Ölen, so aufbereitet wurde, dass sie für Atemschutz-, oder Tauchgeräten (Atemregler) verwendet werden kann. In Deutschland wird die Qualität von Atemluft durch DIN EN 12021 (früher DIN 3188) standardisiert.
Notwendig wird die Aufbereitung von Druckluft, da bei der Kompression der zugeführten Luft im Verdichter die Konzentration von Verunreinigungen ansteigt und weitere wie Öl oder Ausgasungen von Kunststoffteilen innerhalb des Geräts hinzukommen. Atemschutzkompressoren verfügen daher über – oft mehrstufige – Filtersysteme.
Die Atemluft wird durch einen Kondensatabscheider und eine Trockenpatrone getrocknet, um Korrosion der Druckluftflasche durch Kondenswasser oder Einfrieren des Atemreglers zu vermeiden.
Bei Kompressoren mt Verbrennungsmotor muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass keine Motorabgase angesaugt werden, da Kohlen- und Stickoxide nicht durch die Filter zurückgehalten werden.