Diskussion:Blutzuckermessgerät
Quellen
<quetsch>Zur besseren Übersicht habe ich die hier vor kurzem eingefügten neuen Beiträge in einen eigenen Abschnitt überführt, siehe unten. @80.144.97.111 Bitte setze Deine Diskussionsbeiträge nicht mehr an den Anfang eines alten Abschnittes, sondern füge ihn unten als neuesten hinzu - oder eröffne einen neuen Abschnitt - sonst wird die Diskussion sehr unübersichtlich. Und bitte auch nicht nachträglich die Überschriften in bestehenden Abschnitten ändern. --Logo23 12:52, 4. Mai 2011 (CEST)
Den Quellenhinweis bitte etwas genauer. Welche Teile sind nicht durch Quellen abgesichert? Die Funktionsweise der BZ-Meßgeräte? Die Weiterentwicklung? Die Funktion der BZ-Messung? --137.193.51.192 13:29, 4. Apr. 2008 (CEST)
- Vielleicht findet sich ja jemand, der sich damit auskennt und beim Überarbeiten mitmacht - ist ja wohl alles nicht mehr so richtig aktuell: Der Link zu den Messgeräten stammt von 2009 und die Bewertung von Stiftung Warentest ist sogar schon fast vier Jahre alt! Wer kann mithelfen, die Sache auf den neuesten Stand zu bringen?--Logo23 11:38, 10. Jan. 2011 (CET)
- Hallo Logo23, Deine Ansprüche an WP und Andere (so Deine Aufforderungen hier und anderswo - "mitzumachen") finde ich sehr hoch! Anfang 2011 einen Link aus 2009 als "nicht mehr so richtig aktuell" zu titulieren, finde ich schon ziemlich dreist! Und zu Stiftung Warentest: Hast Du schon nachgeschaut unter test.de, ob es schon einen neueren Test gibt? Und wenn nicht, welche Lösung schwebt Dir vor? Und wenn ja, ist er im Netz frei zugänglich? Gibt es andere qualititiv gute und von Firmeninteressen freie Tests?--GKepler 15:16, 10. Jan. 2011 (CET)
- Würdest Du etwa nicht sagen, dass vier Jahre in der heutigen Medizintechnik eine lange Zeit sind? Und in der verlinkten Liste von 2009 sind immerhin sieben Geräte enthalten, die schon zu dieser Zeit nicht mehr hergestellt wurden. Ich finde, die Frage nach der Aktualität ist darum durchaus berechtigt.--Logo23 10:38, 11. Jan. 2011 (CET)
- Ist ja okay, also: ran an die Arbeit, Antworten suchen, aktualisieren!--GKepler 20:01, 11. Jan. 2011 (CET)
- Hallo Logo23, die Quellen 5 und 6 der jetzigen Version belegen nicht das, was sie belegen sollen (Kostenübernahme bei Insulinpflicht, keine Übernahme ohne Insulin). Kannst du das mal überprüfen? Gruß,--Biologos 15:33, 25. Jan. 2011 (CET)
- Du hast Recht - Danke für den Hinweis; bei Nr. 5 verweise ich wohl besser auf SGB V und bei Nr. 6 auf den eigentlichen Beschluss (zusätzlich zum Bundesanzeiger).--Logo23 09:16, 26. Jan. 2011 (CET)
- <quetsch>Warum zitierst du nicht die Richtlinie selbst, die hier http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/3/ in der Fassung vom 22.12.2010 verfügbar ist? Offensichtlich wurden die Veränderungen, die im März 2010 geplant wurden (falls ich "Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens" richtig verstehe), noch gar nicht umgesetzt. Oder verstehe ich da was falsch? Gruß,--Biologos 13:29, 26. Jan. 2011 (CET)
- Stimmt. Ist noch nicht in Kraft getreten. Werde ich korrigieren.--Logo23 10:37, 28. Jan. 2011 (CET)
- Du hast Recht - Danke für den Hinweis; bei Nr. 5 verweise ich wohl besser auf SGB V und bei Nr. 6 auf den eigentlichen Beschluss (zusätzlich zum Bundesanzeiger).--Logo23 09:16, 26. Jan. 2011 (CET)
Apropos Quellen: Ich würde gern den Abschnitt über die technischen Funktionen der Geräte ausbauen (z.B. die mit Sprachfunktion), denn da gibt es inzwischen jede Menge Neuerungen; finde aber, das reicht dann nicht mehr ohne Quelle, wie es hier jetzt ist und wir mal abgesprochen hatten. Vielleicht könnten wir uns am Beispiel des Handy-Artikels orientieren, der ja auch die entsprechenden Produkte nennt und verlinkt?--Logo23 09:16, 26. Jan. 2011 (CET)
- Da müsstest du dann allerdings vorsichtig sein, dass der Teil nicht Richtung Werbung oder Marktübersicht geht. Es sollte ja alles "enzyklopädische Bedeutung" haben. Bevor du dir da viel Arbeit machst, würde ich an deiner Stelle mal in der Redaktion Medizin nach weiteren Meinungen fragen. Apropos Quellen: Die Meinung eines einzelnen Professors (hier Hellmut Mehnert) ist in der Regel nicht enzyklopädisch und nicht neutral. Noch dazu wird in dem Fall aus der Ärzte Zeitung zitiert, die von der RM nicht als seriöse Quelle angesehen wird, da sie sich zu sehr an den Bedürfnissen der Anzeigenkunden orientieren soll. Solange so eine Aussage nicht in Fachbüchern oder mindestens einer Veröffentlichung der DDG zu finden ist, würde ich davon absehen, sie hier zu zitieren.--Biologos 10:15, 26. Jan. 2011 (CET)
- Er war ja nicht als isolierte Einzelmeinung zitiert (und ist als Mitherausgeber von Fachbüchern auch schon im Diabetes-Artikel genannt), im Prinzip deckt sich seine Aussage mit der des nachfolgend angeführten Gesundheitsberichts; darum finde ich Deinen Revert nicht nachvollziehbar.--Logo23 10:49, 27. Jan. 2011 (CET)
- Wie geschrieben: Aussagen Einzelner werden in der Regel nicht zitiert. Und als Beleg für eine allgemeine Meinung können sie auch nicht gelten. Dann kommt der nächste mit der Aussage eines anderen Professors, der nicht dieser Meinung ist, usw. Und da sich die Aussage, wie du selbst schreibst, so auch in der DDG-Stellungnahme wiederfindet, bringt sie außerdem eh' keinen zusätzlichen Informationswert.--Biologos 11:35, 27. Jan. 2011 (CET)
Störanfalligkeit
Wer schreibt hier, das photometrisch arbeitende Geräte störanfällig sind und heute die amperometrische Technik überwiegt? Es sollte dem Autor bekannt sein, dass die gebräulichen Patientengeräte (Teststreifengeräte) lediglich zur Selbstkontrolle, nicht aber zur Diagnose und Therapie eines Diabetes Mellitus geeignet sind. Die verschiedenen Hersteller, auch der des abgebildeten Modells, schreiben dies auch in ihre Bedienungsanleitungen. Grund dafür sind u.a. die Interferenzen bei den amperometrisch arbeitenden, auf die GOD-Bestimmungsmethodik zurückgreifenden Geräten mit anderen Zuckern und Medikamentenzusätzen. Also Vorsicht, noch mal nachbearbeiten.--zatopek2 19:49, 12. Aug. 2008 (CEST)
- Ich habe es ein bisschen abgeändert. – Assistent 11:54, 17. Apr. 2009 (CEST)
Weblinks
Hallo, ich finde den Firmen-Weblink, der nur die neuen BZ-Meßgeräte der Fa. Sanofi-Aventis zeigt, ist Werbung, aber kein hilfreicher Weblink zum Thema.--GKepler 23:59, 10. Dez. 2010 (CET)
- Hallo InternalMedicine, wieviel zahlt dir Sanofi für diese Beiträge? Nichts gegen gute BZ-Geräte, dann aber bitte einen großen Überblick über alle wichtigen Firmen und deren Produkte! Ansonsten bin ich für Löschung der Firmenwerbung für Sanofi-Aventis!--GKepler 15:37, 17. Dez. 2010 (CET)
Teststreifen - Kosten Blutzuckerselbstmessung
Soweit ich weiß, werden die Kosten für Teststreifen und Messgeräte bei Insulinpflichtigen doch von den Krankenkassen übernommen? Gibt es Zahlen oder Empfehlungen, wie oft ein medikamentös behandelter Diabetiker - denn nur den beträfe doch dieser Abschnitt im Artikel - den Blutzuckerwert messen soll?--Logo23 11:19, 20. Jan. 2011 (CET)
- Bei meiner Suche nach Infos zu Teststreifen bin ich auf eine ziemlich aktuelle Pressemitteilung gestossen, nach der einige Ersatzkassen die Ausgabe von preiswerteren Teststreifen durch die Apotheken (sic!) durchsetzen wollen [[1]]. Wer kennt sich mit dieser Debatte aus?--Logo23 12:46, 20. Jan. 2011 (CET)
- Es sollen nach dem vdek-Ersatzkassen-Vertrag mind. 10 % der Diabetiker von den Apotheken auf kostengünstige Teststreifen der Preisgruppe B umgestellt werden, auch wenn der Arzt teurere Teststreifen verordnet hat. Aber auch für alle anderen Diabetiker haben die Kassen nur noch die wirtschaftlichen Kosten zu zahlen, so steht es in § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V. Nur wenn der Arzt ausdrücklich eine med. Begründung in seiner Verordnung angegeben hat, darf der Apotheker nicht umstellen (§ 7 Abs.3 Satz 4 der Hilfsmittel-Richtlinie, die verbindlich ist). Das ist nur sehr selten der Fall, so dass über 95 % aller Diabetiker nur noch Anspruch auf Teststreifen der wirtschaftlichen Preisgruppe B haben. Die besten Geräte der Gruppe B sind jedoch nach meiner Feststellung genauso gut, wie die der Gruppe A. Bei der Listeneinteilung handelt es sich nur um "Preisunterschiede" nicht um "Qualitätsunterschiede". Die Mehrkosten, die der Versicherte zahlen muß, wenn er unwirtschaftliche Messgeräte wählt (§ 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V), sind rausgeschmissenes Geld. Denn wenn durch Wundwasser usw. das Messgergebnis um bis zu 20 % verfälscht werden kann, hilft auch das beste Messgerät nichts. Deshalb sehen ja auch die Richtlinien bis zu 20 % Messabweichung als unbedenklich an. Genau ist nur die Labormessung, weil da Blut aus der Vene verwandt wird und kein Wundwasser hinzukommt.-- 83.78.48.47 00:01, 21. Apr. 2011 (CEST)
- Weil im Artikel keinerlei Belege angegeben waren und ich die genau gegenteiligen Informationen dazu gefunden habe, habe ich diesen Abschnitt nun entsprechend verändert.--Logo23 14:02, 20. Jan. 2011 (CET)
- Hallo GKepler! Bei Deiner Ergänzung (bzw. Wiederherstellung) von heute vermisse ich nun meinerseits die Belege: Wer führt eine solche Diskussion? Und, sorry, aber sind Kosten nicht stets Gegenstand von Finanzierungsfragen? Woher stammen die Zahlen bzgl. der Apotheken? Welche Quelle ist "Stand Frühjahr 2010"? Und was den Nutzen der Selbstmessung betrifft, so kommt der aktuelle Gesundheitsbericht Diabetes zu ganz anderen Ergebnissen.--Logo23 19:22, 20. Jan. 2011 (CET)
- Von welchem Stern kommst Du? "Wer führt eine solche Diskussion?" Angesichts der breiten, öffentlichen politischen Kostendiskussionen im Gesundheitswesen der BRD der letzten Jahre finde ich diese Frage sehr irritierend. Die Nachfrage dann "...sorry..." verstehe ich nicht mehr - in Bezug auf eine Enzyklopädie. Die Apothekenpreise sind die Preise der Apotheken - das ist für mich banal - aber stimmt, die Quelle bin ich schuldig geblieben. Und wenn Deine Quelle was anderes sagt, bist Du berechtigt und aufgefordert, den Text zu ändern! Und wenn die Schlüsse anders lauten, bleibt Dir nur zu schreiben, daß trotzdem die Kostendiskussion bleibt und für die in Frage stehende Patientengruppe Teststreifen 'in der Regel' nicht bezahlt werden. Ich kenne den Sachverhalt aus meiner täglichen Beratungs- und Verordnungspraxis. Mich würde schon interessieren, auf welchem Hintergrund Du schreibst und argumentierst.--GKepler 20:03, 20. Jan. 2011 (CET)
- Hallo GKepler! Bei Deiner Ergänzung (bzw. Wiederherstellung) von heute vermisse ich nun meinerseits die Belege: Wer führt eine solche Diskussion? Und, sorry, aber sind Kosten nicht stets Gegenstand von Finanzierungsfragen? Woher stammen die Zahlen bzgl. der Apotheken? Welche Quelle ist "Stand Frühjahr 2010"? Und was den Nutzen der Selbstmessung betrifft, so kommt der aktuelle Gesundheitsbericht Diabetes zu ganz anderen Ergebnissen.--Logo23 19:22, 20. Jan. 2011 (CET)
- Bitte WP-konforme Verlinkung! So ist der erste Textlink nicht funktionsfähig und so sowieso quatsch: ein Quellenlink gehört nicht in den Text, und nicht jeder Satz braucht eine neue Verlinkung!!--GKepler 06:18, 21. Jan. 2011 (CET)
- @Kepler: das geht nicht. Es stellt nach WP:VM "Vandalismus" dar, wenn man Quellen löscht. Bitte unterlasse das. Wenn Du an den Quellen etwas sachlich auszusetzen hast, schreib es hier. Nach WP:REF war das richtig. Es gibt keine Regel, dass Fußnoten Internetlinks sein müssen. Die obigen Sätze bedürfen der Fußnoten, weil neue Informationen belegt werden sollen. --89.13.146.121 12:48, 21. Jan. 2011 (CET)
- Ehe Du mir Vandalismus vorwirfst, überprüfe bitte den Textlink der "Quelle" im ehemaligen Originaltext: Sie führt zu einer Fehlermeldung ("Server nicht gefunden"), nicht zu der im Text zitierten Quelle!--GKepler 14:20, 21. Jan. 2011 (CET)
- @Kepler: das geht nicht. Es stellt nach WP:VM "Vandalismus" dar, wenn man Quellen löscht. Bitte unterlasse das. Wenn Du an den Quellen etwas sachlich auszusetzen hast, schreib es hier. Nach WP:REF war das richtig. Es gibt keine Regel, dass Fußnoten Internetlinks sein müssen. Die obigen Sätze bedürfen der Fußnoten, weil neue Informationen belegt werden sollen. --89.13.146.121 12:48, 21. Jan. 2011 (CET)
- Sorry Logo23, beim Revert habe ich einen Textlink zuviel gelöscht - der im ersten Absatz von diabetesde war natürlich korrekt! Ich entschuldige mich! Nur der Link zum 'Gesundheitsbericht Diabetes' führt zu nichts (und das jeder zitierte Satz einer einzigen Quelle einen neuen Link benötigt...?)--GKepler 14:41, 21. Jan. 2011 (CET)
- Entschuldigung angenommen, aber die betreffende Quelle habe ich (mit verbesserter Zitation, diesmal nicht verlinkt) wieder hereingenommen, weil diese Information hier relevant ist. Dieser Gesundheitsbericht war übrigens auch mit fehlerhaftem Link nachvollziehbar zitiert, und ist nicht eine der Grundregeln von Wikipedia, besser ein schlecht verlinkter Beleg als gar keine Quelle?--Logo23 15:53, 21. Jan. 2011 (CET)
- Habe ich in meiner Zeit bei WP-Medizin noch nicht erlebt, wurde im Gegenteil immmer wieder (zu Recht) gerügt bzw. verbessert wegen nicht korrekter Verlinkung. Aber wenn Du damit argumentierst: Wo steht denn diese Grundregel?--GKepler 11:04, 23. Jan. 2011 (CET)
- Unter 4. in WP:Q.--Logo23 10:53, 24. Jan. 2011 (CET)
Woher stammt die Zahl von 4 Teststreifen pro Woche für nicht insulinpflichtige Diabetiker? Ist das eine Empfehlung, ein Durchschnittswert oder eine willkürliche Zahl? Wird nicht eher die regelmäßige Aufnahme eines Tagesprofils empfohlen? Das wären dann 6 oder 7 Streifen pro Tag. Dann wäre die Frage, wie oft so ein Profil zu erstellen ist. Gruß,--Biologos 11:40, 27. Jan. 2011 (CET)
- Es handelt sich um einen Durchschnittswert der täglichen Praxis, der Patienten empfohlen wird, die nicht Insulin spritzen - quasi als Mittel zwischen dem optimalen - aber das liegt je nach Medikation (hypoglykämisch wirksam oder nicht) zwischen 2-3 x tgl oder auch nur 1-2 täglich alle 2 Wochen und dem finanziell erträglichen für den Patienten - und auch daß ist für den HarztIV-Empfänger schon bei 2 x pro Woche überschritten, andere testen sich die Finger wund, obwohl ihre Werte eh' bei 200-400 liegen (wie der Mensch so ist). Ein regelmäßiges Tagesprofil mit 4-6-8 Werten pro Tag ist nur beim Patienten mit einer ICT oder Pumpentherapie sinnvoll. Eine Verordnung zu Lasten der GKV ist auch indiziert bei Patienten, die auf potentiell hypoglykämisch wirksame Tabletten angewiesen sind, aber eine Hypoglykämiewahrnehmungsstörung haben.--GKepler 13:46, 27. Jan. 2011 (CET)
- Vorschlag für den betreffenden Satz, um diese Informationen kurz unterzubringen: "Bei Typ-2-Diabetikern mit durchschnittlich etwa vier Messungen in der Woche (optimal sind je nach Behandlung Messungen zwischen 2-3 täglich und alle 2 Wochen 1-2 täglich) liegen die Kosten für die benötigten Blutzuckerteststreifen bei etwa 200 Euro im Jahr (optimale Nutzung: zwischen 25 und 1000 Euro im Jahr)."--Biologos 14:07, 27. Jan. 2011 (CET)
"Die Neutralität dieses Artikels oder Abschnitts ist umstritten." Mir ist unklar: Wer hat den Einschub warum eingefügt und was soll wie geändert werden, um die 'Neutralität' herzustellen?--GKepler 14:55, 25. Feb. 2011 (CET)
- Ich - siehe Diskussion unten. Von mir aus kann es wieder raus.--Mager 10:36, 26. Feb. 2011 (CET)
Darstellung Gerätefunktionen
Zum Ausbau des Abschnitts über spezielle Gerätefunktionen hier noch einmal meine Frage, wie das gehandhabt werden soll: Entweder völlig anonymisiert (aber damit natürlich ohne jegliche Quellenangabe) oder ob nicht besser neutral, sachlich und unter Nennung der Konkurrenz die technischen Besonderheiten vorgestellt werden sollen (wie z.B. im Handy-Artikel). Nicht gut gelöst finde ich das Problem übrigens in unserem Nachbarartikel Blutzucker, in dem eine einzelne Firma nicht nur verlinkt, sondern auch mit Foto ihres entsprechenden Gerätes prominent plaziert ist. Oder sieht das jemand anders?--Logo23 11:34, 1. Feb. 2011 (CET)
- Bin deiner Ansicht: habe das Foto gelöscht, da der Firmenname und die Geräteserie nichts zum Text beigetragen haben, ebenso auch einen Weblink, der sich auf eine nicht wissenschaftliche Website bezog. Vielleicht findet sich auf seriösen Webseiten wie diabetesDE Artikel, die sich verlinken lassen?--GKepler 18:16, 1. Feb. 2011 (CET)
- Mangels Reaktionen auf meine Frage (übrigens auch in der RM) habe ich den Abschnitt erst einmal in der schlichten Form (ohne Quellen) erweitert, das kommt mir aber so zu "dünn" vor. Wer kann noch sinnvolle Infos beisteuern?--Logo23 14:01, 4. Feb. 2011 (CET)
- Hallo GKepler, bei der Suche nach seriösen Seiten habe ich bei diabetesDE gelesen, dass sie neulich einen neuen Messgerätevergleich z.B. durch die Stiftung Warentest angeregt haben [[2]].--Logo23 14:01, 4. Feb. 2011 (CET)
- ??? Die angegebene Quelle zitiert entgegen dem Geschriebenen die Stellungnahme von diabetsDE zu dem Konflikt, den du weiter oben schon angesprochen hast: "Bei meiner Suche nach Infos zu Teststreifen..."--GKepler 16:05, 4. Feb. 2011 (CET)
- Und unter Punkt 1) die Sache mit dem Test--Logo23 16:20, 4. Feb. 2011 (CET)
- Naja, zwischen "anregen" und allg. gehaltener Empfehlung klafft ja doch eine Lücke, und die St.WTest ist ja nicht Weisungsempfänger.--GKepler 17:17, 4. Feb. 2011 (CET)
- Hallo GKepler, bei der Suche nach seriösen Seiten habe ich bei diabetesDE gelesen, dass sie neulich einen neuen Messgerätevergleich z.B. durch die Stiftung Warentest angeregt haben [[2]].--Logo23 14:01, 4. Feb. 2011 (CET)
Funktionen
Hallo Logo23: Dein Zitat:"Dies ermöglicht eine unmittelbare Kommunikation zwischen Patient und Arzt und z.B. auch eine automatische Benachrichtigung im Notfall." Wer soll wie im Notfall benachrichtigt werden und was folgt dann - oder meinst Du eine Alarmfunktion des Diabetikers selbst bei noch nicht realsierter Hypogefahr?--GKepler 13:26, 4. Feb. 2011 (CET)
- Den Alarm meinte ich, verbessere ich im Text.--Logo23 13:46, 4. Feb. 2011 (CET)
- Im Alltag nachvollziehen kann ich diese Alarmfunktion (wer wird alamiert und was macht der dann) noch nicht. Welches Gerät beschreibst Du denn da? Bekannt ist mir so eine Funktion bisher nur beim CGM.--GKepler 14:00, 4. Feb. 2011 (CET)
- Das Gerät heißt GlucoTel [[3]].--Logo23 14:13, 4. Feb. 2011 (CET)
Neutralität
Leider wir der Nutzen recht einseitig dargestellt. Die Meinung(!!) von Interessengruppen bekommt erheblich mehr Raum als die vorhandene Evidenzbasis. Das geht nicht.--Mager 19:26, 8. Feb. 2011 (CET)
- Was genau würdest Du ändern? Die Kernaussagen zur Verordnungspraxis und -diskussion müssen m.E. erhalten bleiben. Der zitierte Bericht des IQWiG und die (wissenschaftlich begründete!, siehe Langfassung Stellungnahme ) Kritik der Diabetes-Verbände daran sind Teil dieser Diskussion, damit relevant und nicht nur Meinungsäußerungen. Das Gleiche gilt für den Gesundheitsbericht, der zum Weltdiabetestag erschienen ist.--Logo23 18:10, 9. Feb. 2011 (CET)
- Das ist ein endloser Rattenschwanz, das wurde öffent. disuktiert (siehe 1, S. 38f). Ich halte das Argument auch für falsch, da es hier um einen positiven Nutzennachweis geht - und es hier eben nicht um eine Nicht-Unterlegenheit ggü. Placebo geht. Mit einer HbA1c-Senkung von 0,23 [0,12-0,34] hat man eben die Grenze von 0,4 nicht geschafft.--Mager 11:21, 10. Feb. 2011 (CET)
- Die Erwiderung des IQWIG auf diese Kritik findet sich ab S. 75 in dem Dokument. Überzeugt mich nicht so ganz, einfach zwei Artikel zu zitieren und damit zeigen zu wollen, dass die Nichtunterlegenheitsgrenze üblicherweise 0,4 Prozentpunkte ist.--Biologos 12:35, 10. Feb. 2011 (CET)
- Das ist ein endloser Rattenschwanz, das wurde öffent. disuktiert (siehe 1, S. 38f). Ich halte das Argument auch für falsch, da es hier um einen positiven Nutzennachweis geht - und es hier eben nicht um eine Nicht-Unterlegenheit ggü. Placebo geht. Mit einer HbA1c-Senkung von 0,23 [0,12-0,34] hat man eben die Grenze von 0,4 nicht geschafft.--Mager 11:21, 10. Feb. 2011 (CET)
3M: Wenn das Argument von einem der Beteiligten in den zitierten Dokumenten vertreten würde und sogar noch die andere Seite darauf entgegnete, wäre es unter Garantie relevant für den Artikel, egal, ob hier jemand es für zutreffend hält oder nicht - es müsste dargestellt werden - aber eben nur als Argument einer Seite, nicht als Tatsache. War das nicht vorher schon so? --78.55.168.40 17:33, 11. Feb. 2011 (CET)
Habe die Ausführungen mit der Arztbeteiligung gestrichen und die Rechtslage nun richtig dargestellt. Der Arzt darf nämlich grundsätzlich nicht herstellerbezogen (also namentlich) verordnen, weil er sonst in den Wettbewerb eingreift. Entscheidend ist die Wirtschaftlichkeit und die wird grundsätzlich von der Krankenkasse bzw. dem beauftragten Leistungserbringer entschieden (§ 7 Abs. 3 Hilfsmittel-Richtlinie) -- 83.79.37.214 21:34, 18. Apr. 2011 (CEST)
Gesetzlich erlaubte Schwankungsbreite
Woher kommen die 11% "gesetzlich erlaubte Schwankungsbreite"? Als "Quelle" eine Presseinformation anzugeben, in der bei ähnlichem Wortlaut selbst keine Quellen angegeben sind, ist nicht gerade sinnvoll. Bekannt wäre mir die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Da sind für Glucose zwar 11% angegeben, allerdings für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen (was das ist, ist in der Richtlinie definiert). Unter der Annahme, dass Neugeräte diese Schwankungsbreite einhalten müssen, gilt die Richtlinie nur in Deutschland. Was ist mit Geräte, die aus dem (europäischen oder nicht-europäischen) Ausland stammen? Meiner Meinung nach wäre es deutlich sinnvoller, den Satz umzuformulieren und auf die EN ISO 15197 zu verweisen, denn die regelt explizit Blutzuckermessgeräte und das als europäische Norm, ist also nicht ganz so räumlich begrenzt. --134.60.85.179 14:02, 22. Feb. 2011 (CET)
- Nur zu, wenn Du doch eine bessere Quelle bei der Hand hast.--Logo23 11:37, 24. Feb. 2011 (CET)
- Ich habe den Teil jetzt geändert und die Quelle mit angegeben. --93.132.85.82 10:12, 25. Feb. 2011 (CET)
"Salomonischer" Vorschlag für die Quellen zur Gerätefunktion
Wie ich schon in der RM angeregt habe, könnten die Quellen auch als html-Text in den entsprechenden Abschnitt eingefügt werden, was den Vorteil hätte, dass kein Firmenlink im Text erscheinen würde. So wären alle Nachweise enthalten, wenn auch nur im Bearbeitungsmodus sichtbar. Ich halte das für eine gute Lösung, um Werbespam zu vermeiden und dennoch den Belegeanforderungen der Wikipedia zu erfüllen. --Logo23 16:20, 11. Mär. 2011 (CET)
- Hallo Mager, Deine Änderung habe ich rückgängig gemacht, denn es handelt sich nicht um Werbung, sondern um eine Quellenangabe - siehe meine entsprechenden Hinweise und Anregungen oben. --Logo23 08:52, 12. Apr. 2011 (CEST)
mehr bilder
im artikle fehlen bilder. bei commons gibt es viele bilder. in eine bildunterschrift gehören die angaben zum gerätenamen, sonst ist das ein falsches zitat. --IconoKlastus 18:41, 11. Apr. 2011 (CEST)
- Im Artikel sind mehr als genug Bilder - es geht hier nicht um eine Produktshow!--Mager 23:28, 11. Apr. 2011 (CEST)
- Natürlich geht es nicht darum, alle möglichen Geräte einzeln abzubilden; hier gebe ich Dir recht: über das dritte Bild kann man sich in der Tat streiten, denn im Vergleich zum ersten Bild oben zeigt es nichts wirklich Neues. Vielleicht wäre hier ein Foto eines der "sprechenden" Geräte oder aber eine schematische Darstellung der Datenübertragung vom Messgerät zum Rechner (eben zur Erläuterung der neu entwickelten Funktionen) besser geeignet. --Logo23 14:39, 13. Apr. 2011 (CEST)
Zur rechtlichen Einordnung: Hilfsmittel oder Arzneimittel?
Blutzuckermessgeräte und Teststreifen sind zweifelsfrei Medizinprodukte im Sinne des MPG und auch Hilfsmittel bzw. Hilfsmittelzubehör im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung, wie die im Artikel zitierten Grundlagen belegen (siehe u.a. auch BMG: www.bundesgesundheitsministerium unter der Rubrik Preisbildung für rezeptfreie Arzneimittel). Ebenso hat auch der gemeinsame Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen im Stellungsnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie vom 9.2.10 ausgeführt (zu Punkt 1 Rechtsgrundlagen), dass Teststreifen nur eine Regelungsnähe zu Arzneimitteln haben, aber keine Arzneimittel sondern Medizinprodukte sind. Und selbst wenn einige wenige immer noch die inzwischen überholte Auffassung vertreten, es handele sich um Arzneimittel im Sinne der GKV - was unlogisch ist - bleiben sie dennoch Hilfsmittel-Zubehör im Rechtssinne (§ 3 MPG, § 2 Satz 4 Hilfsmittel-Richtlinie). An dieser Rechtslage ändert sich auch nichts dadurch, dass die Teststreifen organisatorisch und fiskalisch ähnlich wie Arzneimittel behandelt werden. Die Rechtslage ist im Artikel nun zutreffend dargestellt.-- 80.144.97.111 11:08, 3. Mai 2011 (CEST) Wenn die Teststreifen also nicht schon selbst Medizinprodukt wären, ergibt sich diese Eigenschaft aus § 3 Nr. 9 MPG, denn danach sind alle Mittel Medzinprodukt-Zubehör, die vom Hersteller dazu bestimmt sind, mit dem Messgerät verwendet zu werden.-- 80.144.97.111 11:40, 3. Mai 2011 (CEST)
Bitte keine Web-Verlinkungen löschen (das wird der Qualtitätsprüfer schon veranlassen, wenn im Einzelfall wirklich geboten), sie helfen ja gerade komplexe Zusammenhänge deutlicher zu machen! Habe den Link zur KV WL wieder eingefügt. Danach ist es tatsächlich so, dass die Arge der KV und Kassen die Ärzte im März 2011 gebeten haben, konsequent auf die preisgünstigen Teststreifen der Preisgruppe B umzustellen. Das ist an 2 Stellen wörtlich nachzulesen. Wer das anzweifelt, kann sich doch über den Link informieren, ob die Aussage richtig ist. Wer solche Links löscht, hat offenbar ein Interesse daran, die Leser im Unklaren zu lassen. -- 83.76.114.29 15:23, 21. Apr. 2011 (CEST)
- Welcher "Qualitätsprüfer"? Aber zum Thema: der Link ist ja in Ordnung, aber dann auch bitte genau darstellen, was dort steht: nicht die Kassen, sondern die "Arbeitsgruppe..." Und von einer Bitte ist dort keine Rede. Und es geht dort u.a. um Entlastung des Arzneimittelbudgets unter Hinweis auf preisgünstigere Blutzuckerteststreifen. Und - es ist in der Wirklichkeit eben noch verzwickter als von Dir dargestellt.
- Und - unterlass doch bitte deine Unterstellung. WP ist - zumindest im Medizinbereich - kein politisches Kampfblatt, es geht nicht um Meinungen.--GKepler 19:02, 21. Apr. 2011
- Ich halte den Link zur Kassenärztlichen Vereinigung WL für so wichtig, weil bei konsequenter Beachtung in Deutschland jährlich bis zu 200 Mio. € bei den Beitragsgeldern eingespart werden könnten. Und den Ärzten hilft es auch, denn die schonen ihr Arzneibudget um den gleichen Betrag.-- 83.77.116.110 22:57, 21. Apr. 2011 (CEST)
- Ich bitte den Autor 80.144.97.111 (dessen Bitte ja war: Bitte keine Web-Verlinkungen löschen - s.o.) und den Sichter Logo23 um Stellungnahme, wieso die Inhalte vom 02.05. und die dazugehörigen Links, die die Inhalte belegen, gelöscht und durch - nach meiner Ansicht - nicht korrekten Text ersetzt und gesichtet wurden. Nach meinen Recherchemöglichkeiten gibt es keinen Satz 5 in Absatz 1 §31 SGB V. (hat nur 4 Sätze)--GKepler 12:13, 3. Mai 2011 (CEST)
- Sich auf dieser Diskussionsseite zurecht zu finden, ist eine Qual. Schreibt man in Wikipedia Deutschland nicht chronologisch? @GKepler: § 31 SGB V hat sehr wohl fünf Sätze. Der Fünfte heißt: Für die Versorgung nach Satz 1 können die Versicherten unter den Apotheken, für die der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 Geltung hat, frei wählen.--IconoKlastus 15:37, 3. Mai 2011 (CEST)
- Ich bitte den Autor 80.144.97.111 (dessen Bitte ja war: Bitte keine Web-Verlinkungen löschen - s.o.) und den Sichter Logo23 um Stellungnahme, wieso die Inhalte vom 02.05. und die dazugehörigen Links, die die Inhalte belegen, gelöscht und durch - nach meiner Ansicht - nicht korrekten Text ersetzt und gesichtet wurden. Nach meinen Recherchemöglichkeiten gibt es keinen Satz 5 in Absatz 1 §31 SGB V. (hat nur 4 Sätze)--GKepler 12:13, 3. Mai 2011 (CEST)
- Danke - IconoKlastus - für den 5.Satz, der mir allerdings keine Erklärung dazu liefert, ob Blutzuckerteststreifen Hilfs- oder Arzneimittel sind. Dagegen steht unter Punkt 2.7 des Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppe 21 der GKV: "Leistungsrechtlich besteht ein Anspruch auf Blutteststreifen nach § 31 Absatz 1 SGB V, so dass diese nicht Bestandteil dieser Produktgruppe sind. Nach § 31 Absatz 3 SGB V entfällt für Blutteststreifen jedoch die Zuzahlungspflicht für Versicherte." (http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Produktgruppe21_547.pdf.) Und auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen: "Der Gesetzgeber hat ... die Teststreifen zu "Definitionsarzneimitteln" ernannt. Teststreifen sind also per definitionem aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel (§ 2, Abs. 2 Arzneimittelgesetz)." (http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Verordnungen/Arzneimittel/Blutzucker_Teststreifen-.html) Mir fehlt noch die Antwort, warum diese Quellen nicht akzeptiert werden?--GKepler 20:27, 3. Mai 2011 (CEST)
- Als Vorschlag zur Einigung habe ich den entsprechenden Abschnitt neu formuliert - und auch den Link von GKepler wieder eingefügt. Ich denke, so passt es. --Logo23 12:52, 4. Mai 2011 (CEST)
Was für ein Kuddelmuddel! Ich bitte, die diversen Schreiber hier, aufzupassen, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung zitiert wird, dass das nur geht, wenn in dem Gesetz auch wirklich das zitierte steht. In der Hilfsmittel-Richtlinie steht nichts von Blutzuckerteststreifen, weil diese keine Hilfsmittel sind, sondern gesondert in § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V geregelt werden. Wenn man schon ein Gesetz zitiert hat, sind nachrangige Dokum ente, wie Anwendungsvorschriften einer Krankenkasse zweitrangig. Das gleiche gilt für die Wirtschaftlichkeit der Teststreifen. Es kann sein, dass nur wirtschaftliche verordnet werden dürfen (wäre logisch), aber im zitierten Paragraphen stand das nicht. Ich sehe auch in diesen Normen nicht, wo die Krankenkassen oder irgendwer anders ermächtigt worden wären, das zu regeln. Ist Wikipedia ein Klatschblatt oder wird hier seriös Wissen gesammelt? Korrigiert: Whitecream 09:54, 5. Mai 2011 (CEST)
- Du hast ja Recht mit dem Durcheinander, das hier zwischendurch geherrscht hat, aber jetzt stimmt es doch: Das maßgebliche Gesetz ist als zentrale Quelle zitiert, und der Abschnitt ist klar verständlich formuliert. --Logo23 13:13, 5. Mai 2011 (CEST)