Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Hessen
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Der hessische Verwaltungsgerichtshof (Kurzbezeichnung: Hess.VGH) ist das Oberverwaltungsgericht der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er hat seinen Sitz in Kassel. Er besteht zur Zeit aus 11 Senaten. Er entscheidet über Berufungen und Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile und Gerichtsbescheide der hessischen Verwaltungsgerichte, über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, über Normenkontrollen (Überprüfung von Rechtsvorschriften unterhalb von Gesetzen)und als erstinstanzliches Gericht in Großverfahren (z.B. Rhein-Main-Flughafen Frankfurt am Main) und anderen wichtigen Verfahren.

Weitere Informationen unter :

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Zur Veröffentlichung frei gegebene Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind abrufbar unter

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Die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Hessen haben ihren Sitz in Kassel, Wiesbaden, Gießen, Frankfurt am Main und Darmstadt.