Schwert (Begriffsklärung)

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Schwert (v.althochdt.: swerd) bezeichnet

  1. eine Hieb- und Stichwaffe im Altertum und Mittelalter mit kurzem Griff und langer relativ breiter ein- oder zweischneidiger Klinge. siehe Schwert_(Waffe)
  2. in der Seefahrt das auf der Jolle parallel zur Fahrtrichtung senkrecht durch den Rumpf geschobene Brett aus Stahl, Holz oder GFK zur Verminderung der Abdrift bzw. zur Umsetzung der Abdrift in Vortrieb (Zentralschwert) sowie die bei Ewern und anderen Küstensegelschiffen seitlich angebrachten entsprechenden Flächen (Seitenschwerter).
  3. in der Zoologie einen schwertartigen Fortsatz an Oberkiefer oder Schwanz bestimmter Fische, oder dem Schwertwal.