Knallkörper

Sammelbegriff für verschiedenartige pyrotechnische Gegenstände, die als Haupteffekt einen Knall erzeugen
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Als Knallkörper bezeichnet man einen pyrotechnischen Gegenstand, der mit einem Knall explodiert. Er wird auch Böller oder Kracher genannt.

Explodierender Chinaböller

Hauptsächlich zu Silvester benutzt, liefern Knallkörper einen imposanten Knalleffekt.

Ursprünglich bezeichnete der Begriff Böller Kanonen, Gewehre oder Pistolen, die nur mit Pulver geladen und für Salutschüsse abgefeuert wurden. Ausführliches zu diesem Thema steht im Artikel Böllerschützen.

Aufbau

 
Längsschnitt durch einen Chinaböller. Nur „B“ ist Schwarzpulver (ca. ein Siebtel der Länge).

Knallkörper bestehen in der Regel aus einer harten Hülle aus geleimtem Papier oder (seltener) Kunststofffasern, die einen verhältnismäßig schwachen Explosivstoff enthält. Dies ist heutzutage meist Schwarzpulver. Andere Mischungen, zum Beispiel Flashpulver aus Aluminiumstaub und Kaliumperchlorat, sind nur für Großfeuerwerker (Pyrotechniker) erhältlich. Zur Zündung dient eine Zündschnur oder ein Reibkopf wie bei einem Streichholz. Entgegen der landläufigen Meinung explodiert ein Knallkörper nicht auf die gleiche Weise wie eine Bombe detoniert, sondern seine Hülle platzt durch den schnell anwachsenden Druck des abbrennenden Pulvers (Deflagration). Der Knall breitet sich nur teilweise mit Überschallgeschwindigkeit aus. Im Gegensatz zu den deutlich schneller abbrennenden Flash-Mischungen brennt Schwarzpulver mit 300 bis 600 m/sek vergleichsweise langsam ab und überschreitet daher nicht in allen Fällen die Schallgrenze. Neben dem Schwarzpulver enthalten Knallkörper auch gewöhnlichen Lehm, um Hohlräume aufzufüllen und zu verdämmen. Daher stammt auch die rot-braune Farbe, die sie nach der Explosion meist hinterlassen.

Arten

 
Verschiedene Knallkörper im Größenvergleich (in der Mitte unten grüne Knallfrösche)

Chinaböller

Die sehr verbreiteten Chinaböller sind zylinderförmige Böller, meistens rot oder auch grün/weiß oder schwarz/rot und werden mit einer Zündschnur angezündet. Sie sind in verschiedenen Größen erhältlich, die mit Buchstaben von Pyro Cracker (sehr klein), A (klein), B (mittel), C (mittelgroß, ein wenig dick) und D (mittelgroß aber sehr dick) bezeichnet werden. Außerdem gibt es noch den Super Böller 1, der auch als „Superböller A“ bekannt ist. Der größte in Deutschland zulässige Chinaböller ist der „Superböller B“ (auch: „Superböller 2“). Die größeren Chinaböller (Superböller I und II) werden auch Kanonenschlag genannt. In der Schweiz sind die Chinaböller auch als Lady Crackers bekannt (die „echten“ sind die der Böllerschützen). In Deutschland und Österreich nennt man oft auch Matten von ca. 40 kleinen Zündkörpern, die mit einer Schnellzündschnur verbunden sind, Ladycracker, Pfennigschwärmer, Zisselmännchen, Piepmanscher oder, hauptsächlich in Österreich, Teppichkracher. Diese Matten gibt es auch in größerer Form mit ca. 100 Zündkörpern. Zumindest in Deutschland werden Ladycracker nicht mehr vertrieben, da sie mit der unzuverlässigen Lunte Chinese Fuse versehen sind und eine Umstellung auf die wesentlich dickere Lunte Chinese Green Visco nicht möglich ist. Die Mini-Knaller, auch Paketcracker genannt, da sie an einen Strang zusammengebunden in der Verpackung sind, sind wegen gesetzlichen Änderungen nur noch einzeln und nicht als 30er-Strang verfügbar.

Im Handel werden Gebinde einer definierten Zahl an Chinaböllern als Schinken bezeichnet. Ein Schinken Chinaböller A besteht beispielsweise aus 240 und ein Schinken Chinaböller D aus 80 einzelnen Krachern.

Der Pyro-Cracker ähnelt den Chinaböllern, ist aber kleiner und gedrungener. Er wird daher häufig in größeren Mengen benutzt, obwohl man seine Wirkung nicht unterschätzen sollte.

Kanonenschlag

In der Regel ein roter, zylindrischer, mit einer dickeren Schicht aus Pappe und Leim als Chinesische „Kanonenschläge“, sauber verarbeiteter Knallkörper. Sein Knall ist laut und tief.

Da auch bestimmte Chinakracher (Super-Böller I, Super-Böller II) als Kanonenschläge bezeichnet werden, kann es zu Verwechslungen kommen. Der chinesische Kanonenschlag hat eine feine, meist grüne Chinese Green Visco- (manchmal grau-gedrehte Chinese Fuse-) Zündung.

Kubischer Kanonenschlag

 
Kubischer Kanonenschlag

Ein Kubischer Kanonenschlag ist ein gedrungener Knallkörper in Würfelform, welcher nach der Zündung explodiert. Er ist daran zu erkennen, dass der gesamte Knallkörper mit starkem, häufig auch geleimten, Bindfaden umwickelt ist. Das Resultat ist ein lautstarker Knall. Die rund einen halben Zentimeter breite Zündschnur ist durch eine Plastikkappe geschützt, die verhindert, dass die Zündschnur nass wird oder sich entzündet.

Reibkopfböller

Die Reibkopfböller (Reibkopfknaller oder auch Harzer) sind kleine, lange zylindrische Knallkörper. Sie haben statt einer Zündschnur einen Reibkopf aus dem gleichen Material wie der Kopf von Zündhölzern. Man zündet sie durch Reiben an einer Streichholzschachtel. In Deutschland werden diese Knallkörper oft als „Schweizerkracher“, „Harzer Knaller“, „Hexenknall“, „Piraten“, „Schwärmer“, „Sachsenknaller“ oder „Teufelsschlag“ bezeichnet.

Schweizer oder Piraten sind Reibkopfböller, die im Gegensatz zu den in Deutschland zugelassenen Knallkörperarten statt mit Schwarzpulver mit einem Blitzknallsatz („Flashpulver“) gefüllt sind. Damit lässt sich ein wesentlich lauterer Knall erzeugen. Allerdings sind diese Knallkörper bei unsachgemäßer Anwendung auch wesentlich gefährlicher. Diese Knallkörper sind in Deutschland verboten, in Österreich, Frankreich, Belgien und den meisten osteuropäischen Ländern jedoch erlaubt.

Knallfrosch

Ein „Knallfrosch“ ist grün und sieht aus wie gefaltetes Papier. Er besteht aus einer einzigen Ladung, die durch mehrfaches Knicken und Falten während der Produktion in mehrere Ladungen aufgeteilt wird. Eine Zündschnur, die den Explosivkörper vom Anfang bis zum Ende durchläuft, zündet diese nacheinander. Konstruktionsbedingt springt der Knallfrosch dann unkontrolliert umher.

Knallziehschnur

Die „Knallziehschnur“ (auch „Knall-Kids“ oder „Firecracker“ genannt) besteht aus einer ca. 40 cm langen Schnur, in deren Mitte sich ein ca. 4 cm langer Knallkörper befindet, dessen Durchmesser nur wenige Millimeter beträgt. Durch schnelles Auseinanderziehen der beiden Schnurenden wird eine Explosion ausgelöst, die aber wesentlich schwächer und leiser ist als bei den übrigen Knallkörperarten. Daher sind Knallziehschnüre in Klasse I eingestuft und dürfen von Personen ab 12 Jahren – mit Beaufsichtigung einer erwachsenen Person auch unter 12 Jahren – das ganze Jahr über verwendet werden.

Zulässigkeit

Zu allgemeinen Informationen über die Rechtslage siehe Pyrotechnik. Die Zulässigkeit von Knallkörpern im Speziellen ist geregelt:

Deutschland
Im Sprengstoffgesetz
  • Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen von minderjährigen Personen benutzt werden, wobei eine Abgabeempfehlung von 12 Jahren eingehalten werden sollte, oder die Verwendung unter Aufsicht einer erwachsenen Person stattfindet. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen aus 1 m Entfernung, sein. Knallkörper in Definition eines rein akustischen Effektes sind von einer möglichen Zulassung in Kl.I ausgenommen.
  • Knallkörper bzw. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur von Personen benutzt werden, die 18 Jahre oder älter sind. Sie dürfen ohne eine anders lautende Ausnahmegenehmigung nur Silvester und Neujahr (nach § 23 der 1. SprengV) genutzt werden. Sie dürfen nicht lauter als 120 dBA, gemessen in 8 m Entfernung, sein.
  • Feuerwerkskörper beider Klassen müssen von der BAM geprüft und zugelassen sein.
Österreich
Im Pyrotechnikgesetz
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