Diskussion:Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Artikeltitel
Wie wäre es, die Seite jetzt, da eine Verabschiedung der konkreten REACH-Verordnung sehr wahrscheinlich ist, den Artikel entsprechend umzubenennen. Dies würde die Suche erleichtern, da REACH-System als Bezeichnung eher ungebräuchlich ist. --Olaf g
Von "REACH" wird man sofort auf "REACH-System" (was meiner Meinung nach auch eine ungebräuchliche Bezeichnung ist) weitergeleitet. Bei so Kleinigkeiten ist man hier irgendwie machtlos, glaube ich... Irgendjemand fühlt sich bei der Löschung von "-System" bestimmt auf dem Schlips getreten... (KA)
Hallo KA, ganz machtlos ist man nicht. Über Verschieben im Menü kann das Lemma verschoben, bzw. der Artikelname geändert werden. Ich hoffe, es wird nicht revertiert, aber ich wüsste kein Argument, dass für die Beibehaltung der ungebräuchlichen Bezeichnung REACH-System spricht, die im Gesetzgebungsverfahren sinnvoll war, als noch unklar war, ob es eine Richtlinie oder Verordnung würde. --Olaf g 00:47, 30. Sep. 2007 (CEST)
- Die Verschiebung war eine tolle Sache! Aldenhoevel 16:33, 5. Okt. 2007 (CEST)
Unterstützung für Unternehmen
Dieser Abschnitt ist nichts als reine Werbung. Wenn der Inhalt in Wikipedia überhaupt stehen bleiben sollte, dann wohl eher unter der Überschrift "Helpdesks zu REACh". Mich wundert es echt, dass dieser Teil so lange drin bleibt. - Naja, die Löschprüfung sieht es offensichtlich anders... (KA)
- Kann man für einzelne Abschnitte einen Löschantrag stellen? Wenn nicht, gibt doch bitte Eure Meinung dazu hier ab. Aldenhoevel 16:35, 5. Okt. 2007 (CEST)
ich finde den Abschitt sinnvoll, weil es die einzige kostenlose Hilfe ist, die sich finden lässt. Auch wenn die Antworten meist auf sich warten lassen. C.K. (nicht signierter Beitrag von 92.72.207.8 (Diskussion) 14:08, 11. Mär. 2011 (CET))
Kritik
Der Abschnitt Kritik ist nicht mehr als ein schlechter Witz. Jemand mit Ahnung sollte den ausbauen. Mehr Infos zum Beispiel hier: http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/spotlight/panikmache_und_politik/ (geht los bei "Ein Lehrstück: REACH") --16:00, 22. Aug. 2007 (CEST)
Interessant ist an "Panikmache und Politik" wohl eher der Abschnitt davor über die angebliche Ungefährlichkeit von DDT. Immerhin mal 'ne orginelle Außenseitermeinung. Schade allerdings, dass es so schlecht recherchiert ist. Z.B. gibt es Ausnahmen vom intl. DDT-Verbot in Malaria-Gebieten. Auch dass die Wanderfalken sich schon vor dem Verbot erholt haben stimmt nicht. Noch in den Anfang der 80er waren sie äusserst selten. --80.228.177.39 20:43, 27. Aug. 2007 (CEST)
"Die European Coalition to End Animal Experiments bildet einen Zusammenschluss europäischer Tierrechtsorganisationen, die durch gezielten Lobbyismus die Aufnahme moderner Ersatzverfahren für Tierversuche in die Gesetzgebung fördern wollen. Die geschätzte Zahl von Versuchstieren konnte bereits von 38-45 auf 8-13 Millionen gesenkt werden." - was hat das mit REACH zu tun? Sieht schwer nach Eigenwerbung aus. (nicht signierter Beitrag von 77.189.68.146 (Diskussion) 23:51, 19. Apr. 2011 (CEST))
REACH-System
Der Artikel bedarf einer Aktualisierung: Die am Ende des Beitrags in Aussicht gestellten Beschlüsse des Ministerats sind schon Vergangenheit.
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.umweltbundesamt.de/reach/forschung-wirt.htm
- In REACH-System on Thu Feb 9 13:43:38 2006, 404 Not Found
- In REACH-System on Fri Mar 10 14:24:20 2006, 404 Not Found
--Zwobot 14:25, 10. Mär 2006 (CET)
- Toten Weblink durch hoffentlich vergleichbaren ersetzt. --Hydro 18:55, 10. Mär 2006 (CET)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://www.wwf.de/naturschutz/umweltgifte/REACH/
- In REACH-System on Thu Nov 9 00:38:21 2006, 404 Not Found
- In REACH-System on Mon Nov 27 01:52:02 2006, 404 Not Found
--Zwobot 01:52, 27. Nov. 2006 (CET)
- Weblink wurde entfernt. --Hydro 18:19, 27. Jan. 2009 (CET)
1000kg statt 10kg
ein kleiner aber entscheidender fehler ist in dem artikel versteckt: Nicht ab 10kg sondern ab 1000kg Jahresproduktionsmenge greift REACH....
Bezieht sich auf das durch REACH abgelöste Neustoffregime. --Olaf g 09:33, 11. Jun. 2007 (CEST)
Geschichte
Der Abschnitt Geschichte sollte dringen überarbeitet werden. Findet man unter einer Überschrift Stand Juli 2005 einen Hinweis auf "derzeit", so ist unklar, ob hier "seinerzeit" oder "mittlerweile" gemeint ist. Der Abschnitt wirkt eher wie ein Tagebuch als ein retrospektiver enzyklopädischer Artikel.--Hagman 20:33, 10. Sep. 2007 (CEST)
Meiner Meinung nach kann der Abschnitt komplett raus. Erstens ist er wirklich mehr schlecht als recht und zweitens interessiert es doch gar nicht mehr. Momentan gibt es doch auch nicht zu jedem Gesetz, Artikel etc., was in Wikipedia beschrieben ist, einen Abschnitt zur "geschichtlichen Entstehung". (KA)
Verbesserungsvorschläge
REACH oder REACh? (von Aldenhoevel eingefügt, da Überschrift Diskussionspunkt geändert.) Der Artikel verwendet beide Varianten (und Gogle findet erst recht beide). Welche Schreibung ist denn jetzt verbindlich?--Hagman 19:52, 15. Sep. 2007 (CEST)
In der Literatur werden auch beide Schreibweisen verwendet. Für diesen Artikel müsste man sich einfach auf eine Schreibweise einigen und diese einheitlich verwenden... (KA)
- Eine EU-Verordnung, die nicht einmal einen verbindlichen Namen hat? Ich kann's kaum glauben, wo doch sonst gern gar die Krümmung von Gurken minutiös festlegt wird...--Hagman 22:01, 4. Okt. 2007 (CEST)
- Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso hier über eine formelle Kleinigkeit diskutiert wird, während man den gesamten Artikel bei weitem noch nicht als "guten Artikel" bezeichnen kann. Man braucht sich nur das Inhaltsverzeichnis anzuschauen, was bald weniger mit dem Thema zu tun hat als mehr mit Links, Siehe auch, Literatur, Unterstützung blabla usw.. Die eigentliche Verordnung und ihr Inhalt wird nur in den ersten beiden Abschnitten (wo nun leider auch teilweise Sachen doppelt vorkommen) angekratzt beschrieben. Nun denn, ich arbeite gerade an einer Umgestaltung der ersten beiden Abschnitte dieses Artikels, wer sich die Alternative anschauen will und mithelfen möchte, kann das hier tun. Außerdem würde ich gerne die Abschnitte 6 bis 9 in einen oder maximal zwei Abschnitten zusammenfassen. (Aldenhoevel 11:06, 5. Okt. 2007 (CEST))
Artikelzustand
So gefällt mir der Artikel schon besser. Mit der Zeit hatten sich wieder einige Fehler eingeschlichen. Es fehlt noch ein Abschnitt mit den Aufgaben/Pflichten der nachgeschalteten Anwender... --Aldenhoevel 19:11, 26. Feb. 2008 (CET)
Geltungsbereich
Es besteht ein Unterschied zwischen "inverkehrbringen" und "herstellen oder importieren". Das Inverkehrbringen ist "die entgeltliche bzw. unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft" und nicht gleichzusetzen mit herstellen.
- ist zwar wohl nicht mehr von belang, aber hier liegt ein missverständnis vor
- man kann einen stoff in der eu inverkehrbringen in dem man ihn entweder herstellt oder importiert
- d.h. es besteht kein unterschied zwischen diesen begriffen! --Ut76 15:41, 11. Jul. 2008 (CEST)
- Sehr wohl besteht da ein Unterschied. Es können auch Stoffe auf das Gebiet der EU gebracht werden um weitertransportiert zu werden, also ohne Verarbeitung oder Inverkehrbringung. Ebenso sind separierte Zwischenprodukte nicht in Verkehr, aber von der REACH betroffen. TheBug 23:49, 11. Jul. 2008 (CEST)
Polymere
man liest auch sonst oft, dass polymere von reach ausgenommen sind, aber ich finde das erweckt den eindruck hier gibt es keine pflichten. tatsache ist, dass polymere (vorläufig) nicht als polymere registriert werden müssen - die enthaltenen monomere hingegen sehr wohl. also müssen die polymere zumindest analysiert werden & die einzelnen konzentrationen der monomere in der summe über alle produkte der echa gemeldet werden! --Ut76 15:48, 11. Jul. 2008 (CEST)
- Falsch. Im Polymer liegt das Monomer nicht mehr vor. Da Polymere ausdrücklich ausgenommen sind besteht da auch keine Verpflichtung die sich auf dem Polymer begründen würde.
- Produkte sind ohnehin von REACH nur unter zwei Ausnahmen betroffen:
- Das Produkt gibt bestimmungsgemäß im Betrieb eine Substanz ab (Feuerlöscher, Tintenpatrone etc.)
- Das Produkt enthält mehr als 0,1% eines besonders bedenklichen Stoffes.
- Letzteres ist wahrscheinlich nur in ganz seltenen Ausnahmen der Fall, die ersten Vorschläge zur Liste der besonders bedenklichen Stoffe enthält jedenfalls nichts das in üblichen Haushaltsprodukten auch drin wäre. TheBug 23:46, 11. Jul. 2008 (CEST)
Belege aus REACH?
Für diesen Artikel würde ich mir wünschen:
- einen Link zum deutschsprachigen Verordnungstext von REACH
- dass für alle Aussagen in diesem Text eine REACH Belegstelle zitiert wird, etwa im Abschnitt "Geltungsbereich" dafür, was ein "Stoff" ist.
Die Aussagen der Infobroschüren sind widersprüchlich, und mir fehlt die Muße, mich durch 1000 Seiten REACH zu ackern...
CptEstefan 10:03, 11. Aug. 2008 (CEST)
Hier ein Link zum Verordnungstext:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_136/l_13620070529de00030280.pdf
Vielleicht finde ich da auch die Belege, die mich interessieren...
Verschiebung
Ich beabsichtige, den Artikel nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) zu verschieben. Falls jemand damit ein Problem hat: die Diskussion um die Namenskonventionen bei EG-Richlinien wird hier geführt: Kategorie Diskussion:Europäisches Sekundärrecht. Für EG-Verordnungen haben wir noch kein Meinungsbild, aber m. E. sollten die für EG-Richtlinien geltenden Grundsätze auch auf EG-Verordnungen angewendet werden. --Forevermore 13:57, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Kein Einwand, nur eine Bitte: Könntet ihr darauf achten, dass die Artikel in den Kategorien richtig eingeordnet werden. Also z.B. [[Kategorie:Umweltrecht|REACH-Verordnung]] oder auch [[Kategorie:Umweltrecht|FFH-Richtlinie]]. Als Normalsterblicher und wird man nämlich die entsprechenden Artikel nicht zuerst unter der Nummer sondern unter der gängigen umgangssprachlichen Bezeichnung suchen - d.h. in der Kategorie unter "R" oder "F". Und an anderer Stelle wurde das ja auch so gehandhabt: [[Kategorie:Europäisches Sekundärrecht|Wegekostenrichtlinie]]. Danke und Grüße --134.34.5.70 14:54, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich ist die Einordnung nach dem ersten Buchstaben die richtige. Eine andere Anordnung ist m. E. nur sinnvoll, wenn mehr oder minder alle Artikel in der Kategorie mit demselben Wort beginnen. ("Europäische", "EG-" oder "Richtlinie"). --Forevermore 19:08, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Unter diesen Umständen kommt von mir doch Einspruch gegen die Verschiebung. Der normale Wikipedia-Durchschnitts-Benutzer ist kein Jurist und wird diese Verordnung nicht unter V wie Verordnung suchen. Solltest du den Artikel verschieben wollen, bitte ich dich vorher, dies durch eine breiter angelegte Diskussin auf WP:NK zu klären. Gruß --134.34.5.74 19:41, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich ist die Einordnung nach dem ersten Buchstaben die richtige. Eine andere Anordnung ist m. E. nur sinnvoll, wenn mehr oder minder alle Artikel in der Kategorie mit demselben Wort beginnen. ("Europäische", "EG-" oder "Richtlinie"). --Forevermore 19:08, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Der normale Benutzer wird vermutlich ohnehin nicht über die Kategorie zu dem Artikel finden, sondern über Google. Und Google ist es wurscht, wie der Artikel heißt und unter welchem Buchstaben er kategorisiert ist. --Forevermore 19:55, 17. Aug. 2008 (CEST)
Wenn die Verschiebung dazu führt, dass man den Artikel nicht mehr über das Stichwort "REACH" findet könnte man ihn auch löschen... TheBug 22:44, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Dafür gibt es Weiterleitungen. --Forevermore 08:06, 18. Aug. 2008 (CEST)
- Ich teile die Meinung von TheBug. Ich habe beruflich nun einige Jahre mit REACH zu tun, aber die Verordnungs-Nr. weiß ich bis heute nicht... Aldenhoevel 19:31, 5. Nov. 2008 (CET)
Anhang XIV
"Die Informationspflicht innerhalb der Lieferkette und gegenüber dem Verbraucher besteht immer dann, wenn ein Erzeugnis einen Stoff aus Anhang XIV der REACH Verordnung mit einem Gewichtsanteil von 0,1% oder mehr enthält."
Der Verweis auf Anhang XIV ist falsch, entscheidend ist die Kandidatenliste nach Artikel 59 Absatz 1. Vielleicht kann das bei Zeiten jenamd korrigieren, der mehr Ahnung vom System hat. (nicht signierter Beitrag von 80.81.7.178 (Diskussion | Beiträge) 17:26, 27. Jan. 2009)
- Weiterhin sollte auch erwähnt werden, dass der Verbraucher nicht grundsätzlich informiert werden muss, sondern nur auf Nachfrage innerhalb von 45 Tagen -- Marl84 09:57, 12. Nov. 2009 (CET):
Nachträgliche Vorregistrierung
Die Möglichkeit der nachträglichen Vorregistrierung fehlt völlig in diesem Artikel. Die ist ja immer noch möglich. -- Marl84 09:55, 12. Nov. 2009 (CET)