Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland
Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Besonderheiten der Feuerwehrfahrzeugen in Deutschland - allgemeine Informationen über Feuerwehrfahrzeuge befinden sich im Artikel Feuerwehrfahrzeug.

In Deutschland werden an Feuerwehrfahrzeuge besondere Anforderungen gestellt. Anders als es in den USA der Fall ist, müssen sie in Deutschland möglichst multifunktional sein. Sie müssen sowohl in städtischen Regionen, Wäldern, Heiden und im Gebirge einsetzbar sein und zugleich bei nahezu jedem denkbaren Einsatzszenario Verwendung finden können. Um bei dieser Vielfalt den Überblick behalten zu können und um bei überregionalen Einsätzen die Fahrzeugtypen anhand ihrer Funkrufnamen eindeutig identifizieren zu können, wurde die Zahl der genormten Einsatzfahrzeuge der deutschen Feuerwehren auf 12 beschränkt.
Einteilung
Um den einsatztaktischen Wert der Feuerwehrfahrzeuge bestimmen zu können, ist es notwendig, hier eine Einteilung vorzunehmen. In Deutschland gibt es hierfür zwei Kriterien:
Besatzung
Feuerwehrfahrzeuge können nach der Taktischen Einheit klassifiziert werden, von welcher sie besetzt werden. Dies ist besonders bei Einsätzen mit großem Personalaufwand notwendig, um einen Transport aller Einsatzkräfte zur Einsatzstelle gewärleisten zu können. Nach dieser Einteilung gibt es 3 Fahrzeugtypen:
- Das Truppfahrzeug (1/2/3) hat 3 Besatzungsmitglieder: Einen Truppführer, einen Melder und einen Truppmann. Zu den Truppfahrzeugen gehören Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge und Gerätewagen.
- Das Staffelfahrzeug (1/5/6) hat 6 Besatzungsmitglieder: Einen Gruppen- oder Staffelführer einen Maschinisten und zwei Trupps (Truppführer und Truppmann). Zu den Staffelfahrzeugen gehören Tragkraftspritzenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, und Kleinlöschfahrzeuge
- Das Gruppenfahrzeug (1/8/9 oder 1/0/8/9) hat 9 Besatzungsmitglieder: Einen Gruppenführer einen Maschinisten, einen Melder und drei Trupps. Zu den Gruppenfahrzeugen gehören Löschgruppenfahrzeuge und Mannschaftstransportwagen.
Darüber hinaus gibt es noch Sonderfälle wie beim Einsatzleitfahrzeug mit 4 Mann (1/1/2/4) Besatzung oder verschiedene Kleineinsatzfahrzeuge mit lediglich 2 Mann (1/1/2).
Normung
Die meisten Einsatzfahrzeuge der deutschen Feuerwehren sind in DIN genormt. Hierführ wird der DIN-Nummernbereich DIN 14500 bis 14599 verwendet, sowie der Bereich DIN 14700 bis 14709 für fahrbare Feuerwehrleitern.
Die DIN 14502 wird gegenwärtig überarbeitet, so dass es nur noch 12 genormte Feuerwehrfahrzeuge gibt (Da dies noch nicht abgeschlossen ist, sind in diesem Artikel alte und neue Normen kombiniert)
Einsatzleitwagen
Einsatzleitwagen (ELW) transportieren den Einsatzleiter zur Einsatzstelle und helfen ihm die Maßnahmen zu Koordinieren. Hierzu transportieren sie diverse Karten, Funkgeräte, Nachschlagewerke und andere Führungsmittel.
Gegenwärtig sind 3 Einsatzleitwagen genormt: KdoW; ELW 1; ELW 2
Daneben existiert bei größeren Berufs- und Werkfeuerwehren der noch größere ELW 3 oder ein Abrollbehälter Einsatzleitung.
Löschfahrzeuge
Löschfahrzeuge führen eine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung mit sich. Das sind ins besondere Pumpen, Schläuche, Strahlrohre und meist ein Wassertank, neben weiterem technischen Gerät. Ihre primäre Aufgabe ist die Brandbekämpfung.
Löschgruppenfahrzeuge
Löschgruppenfahrzeuge (LF) bilden die Stütze eines jeden Brandbekämpfungseinsatzes. Sie transportieren einen Großteil der feuerwehrtechnischen Beladung, mit einer Gruppenbesatzung einen erheblichen Teil der Mannschaft und eine oder zwei Feuerlöschkreiselpumpen. Dank des eingebauten Tanks und ihrer Schnellangriffseinrichtung kann auch ohne Löschwasserversorgung ein erster Löschangriff durchgeführt werden.
Gegenwärtig sind 2 Löschgruppenfahrzeuge genormt: LF 10/6; LF 20/16 dabei stehen LF für Löschgruppenfahrzeug, die erste Zahl für die Leistung der Feuerlöschkreiselpumpe (20 für eine Förderleistung von 2000 Litern pro Minute) und die zweite Zahl für die mitgeführte Löschwassermenge (6 steht für 600 Liter).
Weit verbreitet sind die Löschgruppenfahrzeuge nach alter (Vor-)Norm: LF 8, LF 8/6; LF 16, LF 16/12; LF 24 Daneben existiert noch ein LF 16-TS mit Tragkraftspritze, welches nur noch für den Katastrophenschutz genormt ist.
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF) bilden die Stütze eines jeden Feuerwehreinsatzes. Sie transportieren nebem dem Großteil der Ausrüstung zur Brandbekämpfung eine spezielle Zusatzbeladung zur technischen Hilfeleistung. Sie können somit bei nahezu jedem denkbaren Feuerwehreinsatz verwendet werden. Ansonsten unterscheiden sie sich nicht von den Löschgruppenfahrzeugen.
Gegenwärtig ist nur das HLF 20/16 genormt.
In Hessen existierten verschiedene Hilfeleistungstanklöschfahrzeuge, welche dem HLF ähnlich sind. Außerdem existieren in Deutschland bundesweit 14 Exemplare des HLF 24/14-S, welches von der Bahn für lange Altbautunnel beschafft wurde; dieses ist jedoch nicht genormt.
In Berlin werden diese Fahrzeuge hingegen als Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug (LHF) bezeichnet. Früher ware LHF 16 gebräuchig, aufgrund der engn Straßenverhältnisse wurden jedoch später dann sogenannte "City-LHF" beschafft, LHF 16/12, welche jetzt üblich sind.
Im Landkreis Ohrekreis ( Sachsen-Anhalt ) wurde für die Stützpunktfeuerwehr Hermsdorf [1] ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 16 / 24 beschafft , dieses Fahrzeug ersetzt hier einen RW 1 und ein TLF 16.
Das Bundesland Hamburg hat für seine Berufsfeuerwehr so genannte "Hamburger Löschfahrzeuge" beschafft, die eine leichte Modifikation des üblichen HLF darstellen. So ist u.a. keine motorgetriebene Seilwinde am Fahrzeug installiert.
An den genannten Beispielen ist erkennbar, dass die Anforderungen an ein "Universalfahrzeug" wie das HLF regional unterschiedlich geartet sind und auch lokal vom Standard abweichende Konzepte nach sich ziehen.
Tanklöschfahrzeuge
Tanklöschfahrzeuge (TLF) stellen die Löschwasserversorgung über einen längeren Zeitraum sicher. Dies ist notwendig, wenn eine längere Schlauchleitung zur Wasserversorgung verlegt oder aber ein Pendelverkehr (z.N. bei Waldbränden) eingerichtet werden muss. Sie transportieren einen Teil dern feuerwehrtechnischen Ausrüstung und werden von einem Trupp besetzt. Somit können sie auch allein zu kleinen Schadensereignissen, z.B. brennende Mülltonnen, ausrücken.
Gegenwärtig sind 2 Tanklöschfahrzeuge genormt: TLF 20/40; TLF 20/40-S
Weit verbreitet sind die Tanklöschfahrzeuge nach alter Norm: TLF 8/18; TLF 16/24-Tr; TLF 16/25.
Daneben existieren noch die Großtanklöschfahrzeuge (GTLF) TLF 16/45 und TLF 24/50 . In Brandenburg wurde zudem das TLF 16/45 Typ Brandenburg speziell zur Waldbrandbekämpfung konzipiert. Ähnliche Entwicklungen sind auch in anderen Bundesländern anzutreffen.
Tragkraftspritzenfahrzeuge
Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) sind kleine Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung zur Brandbekämpfung. Sie sind mit einer Staffelbesatzung und einem Gewicht von selten mehr als 3,5 t leichte Einsatzfahrzeuge, welche besonders für kleinere Freiwillige Feuerwehren verwendet werden. Sie verfügen über keine fest eingebaute Pumpe, sondern transportieren eine TS 8/8, welche auf einem Schlitten im Fahrzeugheck verlastet ist.
Gegenwärtig sind 2 Tragkraftspritzenfahrzeuge genormt: TSF; TSF-W
Nicht selten sieht man aber auch Tragkraftspritzen-Anhänger, welche an andere Fahrzeuge angehängt und zur Einsatzstelle gezogen werden.
Kleinlöschfahrzeuge
Kleinlöschfahrzeuge (KLF) leiten Erstmaßnahmen der Brandbekämpfung ein oder bekämpfen Entstehungsbrände. Trotz ihrer Staffelbesatzung bilden sie keine selbstständige taktische Einheit und müssen somit durch mindestens ein TSF unterstützt werden. Sie verfügen über eine kleine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung, eine TS 5/6 und einen kleinen Wassertank. Ein Innenangriff ist mit dem KLF nicht erlaubt.
Neben dem genormten KLF existieren zahlreiche Eigenbauten von Feuerwehren, die denselben Namen tragen.
Hubrettungsfahrzeuge
Hubrettungsfahrzeuge dienen der Rettung von Personen aus exponierten Lagen oder als Angriffsweg in exponierte Lagen, aber auch als Lichtmasten oder Wasserwerfer. Ihre feuerwehrtechnische Beladung ist vergleichsweise gering, stattdessen verfügen sie über einen Teleskoparm oder Leiterpark.
Drehleitern
Drehleitern (DL/DLK) sind die bekanntesten und verbreitetsten Hubrettungsfahrzeuge. Mit ihnen können höhere Stockwerke angeleitert werden.
Gegenwärtig sind 3 Drehleitern genormt : Drehleiter DLK 12-9; Drehleiter DLK 18-12; Drehleiter DLK 23-12
Daneben existieren weitere Drehleitertypen, die der DLK 23-12 entsprechen, jedoch einen längeren Leiterpark besitzen und deshalb nicht genormt sind: DLK 37; DLK 44; DLK 53
Anhängeleitern
Anhängeleitern sind Feuerwehranhänger die einen Leiterpark transportieren. Sie werden vor allem von kleineren Feuerwehren verwendet, die kein Hubrettungsfahrzeug finanzieren, aber auch keines aus dem Umkreis im Bedarfsfall rekrutieren können.
Gegenwärtig ist nur die AL 16/4 genormt.
Daneben verfügen viele Feuerwehren jedoch über Anhängeleitern der Marke Eigenbau.
Teleskopmasten
Teleskopmasten sind moderne Hubrettungsfahrzeuge, welche gegenüber den Drehleitern stabiler sind und zudem noch exponiertere Lagen (z.B. Fenster auf der gegenüberliegenden Hauswand) erreichen können. Ihre Anschaffung ist etwas teuerer. Drehleitern haben in der Regel ein Gewicht von 14-15t, während Teleskopmasten normalerweise ein Gewicht von 18t haben (Abgespeckte Versionen mit etwas geringerer Reichweite haben 16t) und Feuerwehrflächen (Aufstellfläche für Drehleitern) müssen nur 16t tragen. Auch waren lange Zeit Teleskopmasten nicht als 2ter Rettungsweg zugelassen (oder ist das immernoch?), weshalb sie nicht sehr weit verbreitet sind.
Gegenwärtig sind 2 Teleskopmasten genormt: Teleskopmast 30 (TM 30); Teleskopleiter 23/12 (TLK 23/12)
Rüst- und Gerätewagen
Rüst- und Gerätewagen führen spezielles Material und Gerät für die technische Hilfeleistung mit (z.B. für Verkehrs- und Gefahrstoffunfälle). Sie haben meist nur eine kleine Besatzung.
Rüstwagen
Rüstwagen (RW) sind Feuerwehrfahrzeuge zur technischen Hilfeleistung. Sie besitzen Allradantrieb, eine Seilwinde, einen Generator und eine vielzahl von Geräten. Mit ihrer Beladung liefern sie die Ausrüstung für den Rüstzug.
Gegenwärtig gibt es eine Norm für nur noch einen Rüstwagen
Natürlich sind noch viele ältere Rüstwagen in drei alten Größeneinheiten vorhanden (Normänderung war 2004): RW 1; RW 2; RW 3 (RW 3 schon länger aus der Norm)
Gerätewagen
Gerätewagen (GW) sind Feuerwehrfahrzeuge zur technischen Hilfeleistung. Sie können einen Allradantrieb besitzen und führen meist eine hochspezialisierte Ausrüstung mit sich. Anhand dieser Ausrüstung lassen sie sich verschiedenen Zwecken zuordnen.
Gegenwärtig sind 3 Gerätewagen genormt: GW-L1; GW-L2; GW-G
Nicht mehr genormt, aber weit verbreitet sind der GW-G 1, GW-G 2, GW-G 3; GW-Öl und der SW 2000-Tr (ACHTUNG SCHLAUCHWAGEN!!! NICHT GERÄTEWAGEN!!!) Daneben existieren zahlreiche weitere, nicht genormte Gerätewagen.
Rettungsfahrzeuge
Dienen der Bewältigung von Rettungsdiensttätigkeiten, dies wird nicht in allen Bundesländern von der Feuerwehr geleistet; dementsprechend gilt die Normung auch nur für einige der Bundesländer.
Genormt sind der RTW, KTW, NAW und das NEF.
Sonstige Fahrzeuge
Neben den oben genannten Fahrzeugen existieren noch zahlreiche weitere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, welche gegenwärtig noch genormt sind: MTW, FwK,
Nicht genormte Feuerwehrfahrzeuge
Gründe für nicht genormte Fahrzeuge
Nicht genormte Fahrzeuge sind bei einer Vielzahl von Feuerwehren anzutreffen. So können sich kleine freiwillige Feuerwehren oft die DIN-Fahrzeuge nicht leisten und greifen stattdessen auf kostengünstige Sonderanfertigungen zurück, die jedoch in etwa den geltenden Standards entsprechen.
Größere Berufsfeuerwehren hingegen benötigen oft Fahrzeuge, welche ihren spezifischen Anforderungen gerecht werden. Dies können Fahrzeuge mit ungewöhnlich starken Pumpen, speziellen Ausrüstungsgegenständen oder ähnlichem sein.
Werkfeuerwehren und ähnliche benötigen besonders robuste und leistungsfähige Fahrzeuge, mit einem sehr speziellen Einsatzbereich. Dies können genormte Fahrzeuge nicht leisten, weshalb oft teure Sonderanfertigungen beschafft werden, welche diesen Ansprüchen gerecht werden. Ähnliches gilt für Flugplatzfeuerwehren.
Trocken(-tank-)löschfahrzeuge
Trockenlöschfahrzeuge (TroLF) und Trockentanklöschfahrzeuge (TroTLF) bekämpfen Brände, welche nicht mit etablierten anderen Löschmitteln gelöscht werden können. Hierzu verfügen sie neben einer herkömmlichen Ausrüstung über eine Pulverlöschanlage und einen großen Löschpulver-Behälter. Da diese Fahrzeuge in ihrer Beschaffung sehr teuer sind und eher selten zum Einsatz kommen, sind sie auch nur bei größeren Berufs- oder Werkfeuerwehren anzutreffen. Daneben existieren diverse andere Pulverlöschfahrzeuge oder Trockenlöschfahrzeuge, welche meist von ihrem Besitzer selbst entwickelt und gebaut wurden.
Feuerwehrfahrzeuge mit Pulverlöschanlage als Erstangriffsfahrzeuge waren 1971 mit dem TroTLF 16 in die DIN-Normung eingeführt worden, weil man seinerzeit verbreitet der Auffassung war, im Einsatzdienst oftmals mit Löschpulver effizienter und wirksamer arbeiten zu können als mit Wasser und Löschschaum. In der Praxis stellte sich vielerorts jedoch heraus, dass die Pulverlöschanlage weit weniger oft zum Einsatz kam als im Vorfeld vermutet.
Die Normung von Löschfahrzeugen mit Pulverlöschanlage wurde in Deutschland 1991 aufgegeben (Rückzug der Norm TroLF 750: 11/1988; Rückzug der Norm TroTLF 16: 10/1991). Heutzutage werden mancherorts Löschpulvervorräte auf Abrollcontainern vorgehalten, was sich kostengünstiger darstellt.
Feuerwehranhänger
Feuerwehranhänger (FWA) dienen dem Transport von Geräten zur Einsatzstelle. Sie finden besonders in kleineren Feuerwehren Verwendung, die die Fahrzeuge, auf welchen diese Geräte normal verlastet wären, nicht leisten können.
Recht verbreitet sind: Tragkraftspritzen-Anhänger; Monitoranhänger; Schaumwerferanhänger; Schaummittelanhänger; Ölwehranhänger; Verkehrssicherungsanhänger
Vorauseinsatzfahrzeuge
Vorauseinsatzfahrzeuge (VEF) ähneln meist genormten Fahrzeugen, haben jedoch eine kleinere Beladung. Sie führen im Einsatz meist Erstmaßnahmen durch, bis die schweren Einsatzfahrzeuge eintreffen.
Recht verbreitet sind: VRW; VGW; VLF
Kleineinsatzfahrzeuge
Kleineinsatzfahrzeuge (KEF) sind kleine Gerätewagen zur Bewältigung kleiner Einsatzmaßnahmen. Sie verfügen oft nur über eine Truppbesatzung und spezielles Gerät für ihre Aufgabe. Sie sind zwar mit Sondersignalanlagen ausgerüstet, benötigen diese in der Regel aber nicht.
Recht verbreitet sind: KEF-Tier; KEF-Haus
Wechselladerfahrzeuge/Abrollcontainer
Wechselladerfahrzeuge (WLF) sind spezielle Fahrzeuge zum Transport von Abrollcontainern (AB) mit einer speziellen feuerwehrtechnischen Beladung. Sie haben eine Truppbesatzung und bilden mit der Beladung des jeweiligen Containers meist eine selbstständige taktische Einheit dar. Da dieses Prinzip sehr wirtschaftlich ist, wird es von immer mehr Feuerwehren bevorzugt.
Recht verbreitete Abrollcontainer sind: AB-E; AB-P; Ab-M
Wasserfahrzeuge
Wasserfahrzeuge dienen der Menschenrettung und Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung auf Gewässern und Schiffahrtswegen.
Von der Feuerwehr werden 4 Wasserfahrzeugtypen verwendet: MZB; RTB1; RTB2; LB
Sonderlöschfahrzeuge
Sonderlöschfahrzeug sind Feuerwehrfahrzeuge zur speziellen Brandbekämpfung. Sie sind meist nur bei hochspezialisierten oder sehr großen Feuerwehren anzufinden und unterscheiden sich grundlegend von herkömmlichen Feuerwehrfahrzeugen mit ihren spezifischen Eigenschaften.
Weit verbreitet oder berüht sind: ULF; Umweltlöschfahrzeug; FLF; SLF; CO2-Löschfahrzeuge; Turbolöscher; NFLF; usw.
Sonstige Fahrzeuge
Neben den oben genannten Fahrzeugen betreibt die Feuerwehr manchmal noch weitere Fahrzeuge, welche sich diesen Gruppen nicht zuordnen lassen; hierzu zählen der Feldkochherd und dasKrad
Bildung von Zügen
Im Feuerwehralltag werden die unterschiedlichen Fahrzeugtypen je nach Einsatzart kombiniert. So besteht ein Löschzug oft aus einem Einsatzleitfahrzeug, einem Hubrettungsfahrzeug, einem Löschgruppenfahrzeug und einem Tanklöschfahrzeug. Bei besonderer Einsatzlage kann der Löschzug noch durch weiteres Truppfahrzeug erweitert werden.
Eine Sonderform dieses erweiterten Löschzuges ist der Waldbrandzug, welcher auf den Transport einer großen Wassermenge in unwegsamen Gelände ausgerüstet ist. Dieser Zug verfügt über starke Pumpen und mehrere verschiedene Tanklöschfahrzeuge.
Bei einem Verkehrsunfall rückt der sogenannte Rüst- oder Rettungszug aus, er ähnelt dem Löschzug, jedoch wird hier das Hubrettungsfahrzeug durch einen Rüstwagen ersetzt. Je nach schwere des Unfalls kann auch der Rüstzug erweitert werden, etwa durch einen Feuerwehrkran.
Dem Rettungszug ähnlich ist der Wasserrettungszug, welcher speziell für die Rettung von Personen aus Gewässern oder von Eisflächen ausgerüstet ist. Neben Booten, Rettungsringen und Tauchausrüstung gehören vor allem auch Leitern zu seinen wichtigsten Einsatzmitteln.
Sind bei einem Unfall Gefahrstoffe im Spiel, ist das ein Fall für den Gefahrstoffzug. Er setzt sich zusammen aus verschiedenen Gerätewagen zur Bestimmung und Beseitigung von Gefahrstoffen und zum Schutz der Mannschaft, sowie mindestens einem Einsatzleitfahrzeug und einem Löschgruppenfahrzeug.
Die Kombination von den Fahrzeugen je nach Einsatz wird durch einen Alarmplan geregelt, welcher vom Fuhrpark der jeweiligen Feuerwehr abhängig ist.
Technik
Pumpen
Bei den ins Fahrzeug fest integrierten Pumpen unterscheidet man zwischen Vorbaupumpen und Heckpumpen. Vorbaupumpen kommen bei solchen Fahrzeugtypen zum Einsatz, bei denen eine zweite Pumpe im Heck eingeschoben ist oder die geradeaus an eine Wasserentnahmestelle anfahren sollen (z.B. LF16-TS). Bei neueren Modellen geht man generell dazu über fest integrierte Pumpen grundsätzlich in das Heck einzubauen und eine weitere Pumpe in einem seitlichen Geräteraum unterzubringen, da die Pumpe so mit einem Tank verbunden werden kann und besser geschützt ist.
Ist nur eine Pumpe vorhanden wird diese üblicherweise im Heck hinter dem Wassertank installiert. Dort sind die Längen der Rohrleitungen vom Tank zur Pumpe kurz und bei engen Einsatzstellen steht der Maschinist hinter dem Fahrzeugheck meist sicherer als an der Seite.
Hersteller
Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen sind die Firmen Ziegler, Rosenbauer, Schlingmann und Metz, welche besonders häufig auf Fahrgestelle von MAN, IVECO oder Mercedes Benz aufbauen.
Alarmeinrichtungen
Heute verfügen alle Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland über eine Sondersignalanlage, bestehend aus Folgetonhorn und Blaulicht. Dies geht auf die 30er Jahre zurück, wo erstmals die Kennzeichnung durch Alarmglocke, Blaulicht und Martinshorn angeordnet wurde. Das Blaulicht war bereits 1937 in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, aber erst 1938 wurden das Horn der Firma Max B. Martin, sowie blaue Kennscheinwerfer für die Fahrzeuge der damaligen Feuerlöschpolizei vorgeschrieben. Mit diesem Erlass wurde auch die Tonfolge des Martinshorns auf eine regelmäßige Abfolge von zwei Tönen im Quartabstand (a' und d') festgelegt. Daneben konnte von Fahrzeugen der Feuerlöschpolizei ein Läutsignal verwendet werden.
In den Folgejahren wurden die Signaleinrichtungen weiter vereinheitlicht. Aber erst am 29. März 1956 wurde, statt einem blauen Dauerlicht, das heute noch verwendete Blinklicht vorgeschrieben.
Geschichte
Feuerwehrfahrzeuge vor dem 1. Weltkrieg
Bis zur Jahrhunderwende existierten im wesentlichen nur 2 Typen von Feuerwehrfahrzeugen: Der Spritzenwagen und die Schiebleiter, welche entweder von Pferden oder von der Mannschaft selbst zur Einsatzstelle gezogen wurden. Sie waren aus Holz gebaut und wurden durch Muskelkraft betrieben, weshalb man sich im Einsatz nicht auf sie verlassen konnte.
Die Geschichte moderner Feuerwehrfahrzeuge beginnt im Jahre 1904, als die Firma Iveco Magirus die erste motorgetriebene Drehleiter baute, welche jedoch weiterhin von Hand ausgefahren werden mussten. Kurz darauf folgten Motorpumpen, was der Firma Magirus zum wirtschaftlichen Aufstieg verhalf.
Feuerwehrfahrzeuge nach dem 1. Weltkrieg
Nach dem ersten Weltkrieg entstanden die Grundlagen für das moderne Feuerwehrwesen. Die Fahrzeuge wurden verbessert und Vielfältiger. Es wurden Bestimmungen und Vorschriften festgelegt, wie sie auszusehen haben und verwendet werden sollen.
Besonders im dritten Reich erfuhr ihre Entwicklung einen Schub. Bereits am 1. März 1937 wurde angeordnet, dass die Feuerwehrfahrzeuge in tannengrün zu lackieren sind. Die Feuerwehren wurde reichsweit ab dem 23. November 1938 der Polizei unterstellt. Die Berufsfeuerwehren wurden in Feuerschutzpolizei umgenannt. Die Freiwilligen Feuerwehren wurden zu technischen Hilfstruppen der Polizei, behielten aber die Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr. Daneben entstanden militärische Feuerwehreinheiten, der Sicherheits- und Hilfsdienst (SHD). Einheitliche Bauvorschriften wurden 1940 erlassen, wobei zwischen 3 Löschfahrzeugen unterschieden wurde: Leichtes Löschgruppenfahrzeug (LLG; das spätere LF 8), Schweres Löschgruppenfahrzeug (SLG; das spätere LF 15) und Großes Löschgruppenfahrzeug (GLG; das spätere LF 25). Mitte 1942 folgte die Anordnung, dass alle Fahrzeuge in schwarzgrau-matt ausgeliefert werden sollen. Ab Ende 1943 wurden die Lackierung in gelb-grau-matt geändert.
Feuerwehrfahrzeuge nach dem 2. Weltkrieg
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden viele der heute noch verwendeten Feuerwehrfahrzeuge entwickelt. Hierzu zählen die meisten Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, die Drehleitern, Rüst- und Gerätewagen. Eine Besonderheit war hierbei das LF 16-TS, welches mit einer Vorbaupumpe so konzipiert wurde, dass es wassergefüllte Krater geradeaus anfahren und das Wasser fördern kann. Im Laufe der Zeit wurden die Fahrzeuge immer weiter verfeinert und verbessert. Besonders in Anbetracht eines drohenden Krieges mit atomaren Waffen wurden besonders auch ABC-Abwehrkomponenten gefördert. Aus Erfahrungen durch Wald- und Flächenbrände wurden größere oder geländegängigere Tanklöschfahrzeuge und Schlauchwagen entwickelt.
Sehr lange prägten dabei Rund- und Eckhauber das typische Erscheinungsbild der Feuerwehrfahrzeuge. Rundhauberfahrgstelle wurden bis Mitte der 90er Jahre bei Neuanschaffungen im Katastrophenschutz beschafft da sie eine geringere Bauhöhe aufweisen als Fahrgestelle mit Mittelmotor und daher für den Lufttransport geeignet sind. Im Laufe der Zeit stiegen die Anforderungen an die Fahrzeuge, so dass immer neuere und größere Typen entwickelt wurden, die sich aber immer mehr ähnelten: Löschgruppenfahrzeuge erhielten eine Schnellangriffseinrichtung und einen Tank, Tanklöschfahrzeuge einen Rettungssatz.
Feuerwehrfahrzeuge in der DDR
Die Entwicklung der Feuerwehrfahrzeuge der DDR begann 1949 mit der Produktion von LKWs im VEB Horch Automobilwerk Zwickau im VEB "Phänomen" Werk in Zittau.
Löschfahrzeuge LF 10 und LF 15 waren die ersten Feuerwehrfahrzeuge der DDR. Bei den Einsatzfahrzeugen gab es eine strikte Normung nach TGL (vergleichbar mit der DIN).
Es gab drei Hauptstandorte für die Produktion von Feuerwehrfahrzeugen.
- In Luckenwalde den Nachfolger der Firma Koebe, den VEB Feuerlöschgerätewerk Luckenwalde (heute Rosenbauer)
- in Görlitz den VEB Feuerlöschgerätewerk Görlitz, vormals Firma G.A. Fischer und
- in Jöhstadt den VEB Feuerlöschgerätewerk Jöhstadt, Vorgänger war die Firma Flader.
Feuerwehrfahrzeuge heute
Im Laufe der Zeit hat man erkannt, dass die Vielfalt an genormten und nicht genormten Fahrzeugen es immer schwieriger macht, den Überblick zu behalten und deren Einsatzwert richtig einzuschätzen. Deshalb wurden/werden im Jahr 2005 neue Normen für Feuerwehrfahrzeuge herausgegeben, die nur noch 12 Fahrzeuge als normungswürdig anerkennt. Besonders die ähnlichen Fahrzeuge verschiedener Größenordnungen werden zu einem Fahrzeugtyp zusammengefasst.
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- Wolfgang Jendsch: Feuerwehrfahrzeuge in Europa. Haus Verlag 1991, ISBN 3-88776-048-4
- Wolfgang Jendsch: BRAND - Die Feuerwehren der Welt. Weltrundschau Verlag, diverse Beiträge über Feuerwehrfahrzeuge aus aller Welt in den einzelnen Buchausgaben (siehe auch: [2])