Gesundheitspolitik

Politikbereich, der sich mit der Planung, Organisation, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitssystems beschäftigt
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Unter Gesundheitspolitik versteht man den Politikbereich, der sich mit der Steuerung und Organisation des Gesundheitssystems beschäftigt und für dessen Funktionalität verantwortlich ist. Praktisch bedeutet dies im wesentlichen Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen, der Krankenhausträger, der Ärzte und Apotheker und der Pharmaindustrie und die Regelung in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Zuständig ist in Deutschland auf Bundesebene hauptsächlich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Bundesländer haben eigene, allerdings im Umfang weitaus geringere Zuständigkeiten (z.B Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes).

Ziel der Gesundheitspolitik sollte sein, dass Krankheiten durch Vorbeugung (Prävention) möglichst vermieden werden, dass jeder Bürger im Krankheitsfall unabhängig von seinem Einkommen Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung hat und dass diese Versorgung unter Achtung der menschlichen Würde in bestmöglicher Qualität und Effizienz erfolgt.

Da die Kosten des Gesundheitssystem nach Möglichkeit trotz des demographischen Wandels begrenzt werden sollten, gab es in diesem Bereich zahlreiche Reformen und Reformversuche (siehe Gesundheitsreform). Der Trend geht dabei zu mehr Eigenverantwortung und Selbstbeteiligung, um die Allgemeinheit zu entlasten. Da jedoch zahlreiche Interessengruppen stark von diesen Änderungen betroffen sind, ist die Suche nach einem Konsens in diesem Politikbereich schwer bis unmöglich.