Der Heiratsvormund, arab.: Wali, ist ein nach dem muslimischen Gesetz notwendiger männlicher Vertreter der Braut, der für die Braut die Ehe schließt.
Wali ist meist der Vater der Braut, wenn dieser, weil er etwa schon verstorben ist, nicht mehr zur Verfügung steht, der Bruder der Braut, der Großvater väterlicherseits, ein Vaterbruder ein andere männlicher Verwandter aus der Familie des Vaters der Braut. Fehlen all diese, ist auch eine andere männliche Person zulässig.
Der Wali muss der gleichen Religion angehören wie die Braut. Einige Rechtsschulen des Islam (Schafiiten) gestatten es den Vater und dem Großvater eine Braut in erster Ehe auch ohne ihre Zustimmung zu verheiraten. Ein Schweigen der Braut, aber auch ein Weinen, wird in anderen Rechtsschulen als Zustimmung zur Ehe gewertet. Dies öffnet Zwangsheiraten Tür und Tor.
Eheschließungen, die ohne eine Heiratsvormund geschlossen wurden, sind nach muslimische Auffassung nicht gültig.