Küstenpatent (Kroatien)

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Als Küstenpatent werden Bootsführerscheine in Kroatien bezeichnet. Dort gibt es die Patente Boat Skipper A, B und C sowie den Yachtmaster A. Die Bezeichnung ist insoweit irreführend, als in Deutschland die Bezeichnung Patent fast nur für Befähigungsnachweise der Berufsschifffahrt verwendet wird.

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht;

  • Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.
  • Der Boat Skipper B berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRT zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 18 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren, kommerziell nur für den Fahrtenbereich III).
  • Der Boat Skipper C beinhaltet kommerzielle Nutzung für Boote bis 30 BRT ohne Begrenzung der Motorleistung. Die Erlaubnis wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt; anschließend wird eine neue ärztliche Untersuchung (wie bei Autobus z.B.) verlangt.
  • Der Yachtmaster A erlaubt privates und kommerzielles Führen von Segel- und Motorschiffen bis 100  bzw. 200 BRT. Die Erlaubnis (gilt fünf Jahre nur für kommerzielle Tätigkeit), eine neue amtsärztliche Untersuchung ist nach Ablauf erforderlich.

Grundsätzlich gibt es kein internationales Abkommen über die Küstenpatente. Kroatien ist Mitglied der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization). Abkommen zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über ide anerkenntnis von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei Mitgliedern der Organisation abgestimmt.