Deutscher Adel
Adel (ahdtsch. Abstammung, Geschlecht) ehemals privilegierte herrschende Klasse Soziale Klasse(Stand) gegründet auf Geburt, Leistung oder Besitz mit besonderen Lebensformen und einem hochentwickelten Standesethos. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen.
Geschichte
- Griechenland - kriegerischer Adel
- Rom - Patrizier, Nobilität
- Mittelalter
- Hochmittelalter
Verbreitete Adelstitel
Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren. Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.
Uradel
Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich vor 1400 dem ritterblütigen Adel angehört haben. Diese Häuser haben in der Regel irgendwann eine Bestätigung des Adels von einem Souverän erhalten und werden im alten Gothaischen Almanach und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adelige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt.
Nicht immer sind Angehörige des Uradels Freiherren oder Grafen. Einige von diesen Geschlechtern waren so stolz, daß sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: die uralte märkische Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Reichsritter Karl vom und zum Stein oder sogar bekanntlich Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte.
Briefadel
Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft, von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes und Verleihung eines Wappens in den Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karl IV. durch den Eingang sogenannter Ministerialen (Beamten, vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Diese werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adelige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt.
Erhebungen in den Adelsstand waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches, ausschließlich eine Prärogative des Kaisers, abgesehen von Preußen, das dem Römischen Reich nicht angehörte. Die direkt durch den Kaiser Ernannten erhielten die Vorsilbe "Reichs-" bei ihren Titeln (Reichsritter, -freiherr, -graf). Bis 1806 (in Österreich bis 1918) herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz zu verändern: so wurden z.B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt/Oder, des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die " Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen" geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch heute Prätorius von Richthofen.
Eine besondere Kategorie des Briefadels waren der Offiziersadel und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einreichung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 aufrechterhalten.
Die Verleihung gewisser Orden war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z.B. bis 1918 jeder Ritter des Militär-Maria-Theresien-Orden s den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nicht adlig war), dies war auch die Usance im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischer Hausorden s, des Schwarzer Adlerorden s und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Rußland bei der Verleihung gewisser Klassen des St.Wladimirorden s und des St.Annenorden s.
Hochadel
Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) besteht vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammen, von denen die meisten heute einen Fürstentitel führen. Hochadel ist aber nicht dasselbe wie Hoher Adel, denn zum Hochadel werden auch - wegen des Titels- nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Heutzutage erheben auch einige uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hochadel zu gehören, Hoher Adel können sie jedoch nie werden.
Der Hochadel war und ist heute noch in manchen Staaten wie Saudi-Arabien (hier nur Mitglieder der weitverzweigten Königsfamilie) an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, beispielsweise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Hochadels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.
Niederer Adel
Zum niederen Adel zählen Adlige, die keinen Titel besitzen. Dazu gehören Familien die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führen. Allerdings gibt es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führen, aber trotzdem Adlige sind. In Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt, um nicht adlige Namen mit von (beispielsweise von der Forst von adligen Namen zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Gebrauch in den Ranglisten der alten preußischen Armee.
In Deutschland umfaßte der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar dem Kaiser unterstellt (siehe oben, Briefadel), der landsässige Adel war nicht alleine dem Kaiser, sondern auch einem besonderen Landesherr n unterworfen. Allmählich vereinigten sich die Reichsfreien, der landsässige Adel und die Ritter vom Briefadel, die nach und nach Wappen- Turnier- und Hoffähigkeit erlangten, zu einem geschlossenen Reichsstand, der Reichsritterschaft, der sich später auch einige altadlige Herren anschlossen, die die Reichsstandschaft aufgegeben hatten. Bei der Entwicklung der Reichsritterschaft ging es in erster Linie darum, die Interessen des niederen Adels gegen die wachsende Macht der Landesherren zu wahren. Vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erlangte die Reichsritterschaft eine fast unabhängige Stellung, die von der Rheinbundsakte völlig aufgehoben wurde. Erst beim Wiener Kongress erlangte der niedere Adel gewisse besondere Rechte, z.B. die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Kirchenpatronat e, die ihm aber bald durch neuere Gesetzgebung genommen wurden.
Betitelter Adel
Zum betitelten Adel gehörten im Heiligen Römischen Reich die Edler, Reichsritter, Freiherren, Grafen und Fürsten, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann. In der späteren Entwicklung nach 1806 bestand der Unterschied zum Niederen Adel, der nur das Prädikat "von" oder die Titel Edler von... oder Ritter von...führte, im Besitz eines höheren Titels.
Entwicklung des Adels in Europa
Die Ursprünge der meisten aristokratischen Famillien Europas liegen im Rittertum des Mittelalters. Die Entwicklung modernen Feuerwaffen wie Kanonen und Musketen machten den gepanzerten Ritter zwar bereits im 16. Jahrhundert obsolet, doch hatten sich die Adelsfamilien als Landbesitzer bereits so etabliert, dass sie sich als Adlige dem höfischen Leben zuwenden konnten. Insbesondere für Preußen und das kaiserliche Rußland gilt jedoch, dass der Adel stets dem Militärdienst verpflichtet fühlte. Das Fundament der preußischen Armee war bis ins späte 19. Jahrhundert ihr Offizierskorps aus Junkern.
- Belgischer, niederländischer und luxemburgischer Adel
- Belgien
Während der spanischen und österreichischen Herrschaft hat der Adel (der größtenteils Uradel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches war) große politische Bedeutung gehabt. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814 - 1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Kammer des Reichstags sass. Diese wurde nach der Erlangung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, obwohl dem König das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen. Ausländische Adlige, die belgische Untertanen geworden waren, galten nur dann als adlig, wenn sie durch das Conseil Héraldique zum Adel des Königreichs zugelassen wurden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: der erbliche vererbt sich entweder auf alle Nachkommen, oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel (Ecuyer), Ritter (Chevalier), Baron, Graf (Comte), Markgraf (Marquis), Fürst (Prince), und Herzog (Duc).
- Niederlande
Die Herkunft des Adels und die Entwicklung und späterer Verlust seiner Privilegien verliefen in ähnlichen Bahnen wie in Belgien. Ursprünglich war der Adel in den Landadel und das Stadtpatriziat aufgeteilt und hatte anfangs die Macht in den Händen, diese ging jedoch durch die Einführung der Republik im Jahre 1795 verloren. Im Jahre 1807 versuchte der zeitweilige König von Holland Louis Bonaparte den Adel mit seinen Titeln, Prädikaten und Privilegien wieder aufleben zu lassen, welches jedoch auf energischen Widerstand seines Bruders Napoleon I. stiess. Die niederländische Verfassung von 1848 schaffte endgültig alle Adelsprivilegien und das königliche Vorrecht der Nobilitierung ab. Der heutige niederländische Adel besteht vor allem aus Landbesitzern. Traditionsmäßig hat der Adel auch einige Funktionen am Hofe inne. Das Adelsprädikat in Holland ist Jonkheer (nicht van oder de, die nur Präposition bzw. Artikel sind).
Luxemburg
Die Situation ist ähnlich wie in Belgien, außer daß man keinen Fürsten- oder Herzogstitel hat. Im Unterschied zu Holland werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) werden jedoch ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten (siehe: Austritt aus dem Königshaus).
- Britischer Adel
- Französischer Adel
- Italienischer Adel
- Polnischer Adel
Der polnische Adel (etwa 10-15 % der Bevölkerung) war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampfe mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa - eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönig an der Spitze, der eigentlich nichts mehr war als ein auf Lebenszeit gewählter gekrönter Präsident.
Nach einigen rassistischen Theorien des 19.Jahrhunderts stammte der polnische Adel von den (germanischen?) Lechiten ab, die die zwischen der Oder und der Weichsel ansässigen Stämme der Polanen unterwarfen und zu Ackerbauern, die keine Waffen tragen durften, machten, während die Lechiten zur Schlachta (polnisch: Szlachta - vom mhd.geslaht d.h.Geschlecht-), also der herrschenden Kaste aufstiegen. Dies ist natürlich völliger Unsinn, denn die Piasten brauchten in ihren vielen Kriegen mit Böhmen, Markgraf Gero, den Kaiser n, den Litauern, Pommern, Pruzzen und dem Deutschen Orden eine Ritterkaste, die sich wahrscheinlich aus dem waffenfähigen Bauerntum entwickelt hatte und zur Schlachta wurde.
Die Organisation der Schlachta war rein demokratisch: alle Mitglieder des Standes waren gleichberechtigte Staatsbürger, sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und alleiniges Stimm- und Wahlrecht, ihre Besitzungen wurden unbeschränktes Eigentum. Um 1200 begann die Schlachta, Wappen zu führen: im Unterschied zum übrigen Europa gab es jedoch keine Familienwappen, sondern etwa 160-170 Wappenstämme (polnisch: Herby, Rody Herbowe), so daß dieselben Wappen von mehreren Familien geführt wurden (so sollte es bis 1815 verbleiben). Es gab vom Mitelalter bis 1569 keine Adelstitel: die obersten Beamten trugen zwar den Titel Comes (Graf) und die Mitglieder des Königlichen Rates den des Baro (Baron), jedoch nur lebenslänglich. Sie versuchten natürlich, die Titel in ihren Familien erblich zu machen, dies wurde jedoch durch den König Wladyslaw I. und den Reichstag vereitelt: ab 1331 sollte es nur einen einzigen Ritterstand geben. Um ihm anzugehören, mußte man seit 1347 die adlige Geburt und seit 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen. 1496 verbot man dem Adel, andere Beschäftigung als Ackerbau und Waffendienst zu haben. Um die gesellschaftliche Position des ärmeren und besitzlosen Adels zu sichern, parzellierte man einen Teil der Staatsgüter und wies den kleineren Adligen erbliche Höfe zu. Auf diese Weise entstanden , vor allem in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer : nicht selten saßen in einem Dorfe 20-30 adlige Familien zusammen. Noch heute begegnet man diesen Dörfern mit ihren Traditionen in der Gegend von z.B. Siedlce oder Suwalki, aber auch in Masowien.
Infolge dieser Entwicklung entstanden innerhalb des "einzigen Ritterstandes" erhebliche Unterschiede: es gab eine Schicht der superreichen Magnaten, die nach der Union mit Litauen erheblich verstärkt wurde, eine Schicht des vermögenden Mitteladels und die große Masse des Kleinadels, der nobiles pauperes, aus der der Hofadel der Magnaten stammte.
Bis zum Anfang des 16.Jahrhunderts hatte der Adel keine Familiennamen, abgesehen von ein paar ganz alten, die noch aus der heidnischen Zeit stammten. Man fügte dem Taufnamen den Namen des Besitzes mit der Präposition "de" oder "z" hinzu (welche dasselbe waren wie das deutsche "von"). Erst nach 1500 verbreitete sich die Sitte, diese in Eigenschaftswörter mit der Endung "ski oder "icz" zu verwandeln, diese neuen Namen hatten aber lange Zeit keinen dauernden Bestand, denn man änderte sie je nach Besitz: z.B. Marcin z Siecina (Martin von Siecin, 16.Jahrhundert) nannte sich zuerst Siecinski, nach der Erheiratung des Gutes Krasiczyn änderte er den Namen zu Krasicki; dies war der Brauch in sehr vielen Familien.
Der Bestand des alten angestammten rein polnischen Adels vergrößerte sich 1342 durch den Erwerb Galizien s, 1434 durch den Anschluss Wolhynien s und Podolien s, 1454 durch die Aufnahme des überwiegend deutschen Adels aus Ost- und Westpreußen (der zwar das Prädikat "von" und seine Adelstitel verlor, aber seine Wappen behalten durfte), und 1569 durch die Union mit Litauen. Bis zur Union mit Litauen waren alle Adelstitel verboten, der litauische, unermeßlich reiche Hochadel (meist ukrainischer und weißrussischer Nationalität und dynastischer Herkunft) erkämpfte sich jedoch in der Lubliner Union vom Jahre 1569 das Recht, seine "Knjas" (Fürst)- Titel weiterhin zu führen, (jedoch mit der Bedingung, daß daraus keine Vorrechte erwachsen dürfen). Es waren folgende Nachkommen von Rurik: Czetwertynski, Drucki-Lubecki, Massalski, Oginski, Puzyna und folgende Nachkommen von Gediminas: Czartoryski, Sanguszko und Woroniecki, außerdem ein paar alte litauische Adelsgeschlechter nichtdynastischer Herkunft, wie Radziwill und Sapieha. Statt der ersehnten Grafentitel mußte sich der Mitteladel mit dem lebenslangen Besitz der Titel der Landesämter (wie Starost, Woiwode, Mundschenk usw. begnügen (z.B.der letzte König Stanislaw II. August war vor seiner Wahl "Mundschenk von Litauen").
Der König verlor ab 1578 sein Recht, Inländer zu nobilitieren. Die Erteilung des Indigenat s war ab nun ein Vorrecht des Sejm. Ausländer wurden weiterhin vom König nobilitiert, sogar gegraft und gefürstet, die Titel waren aber nicht gültig in Polen.
Eine besondere Situation entstand in den 60er Jahren des 18.Jahrhunderts. Eine große Gruppe von jüdischen Familien aus Ostpolen, Anhänger des Zadig Frank, ging zum katholischen Glauben über, erhielt den Adel und wurde in Wappenstämme aufgenommen. Diese sog.Frankisten sind noch heute an ihren Namen Kwiecinski (Übergang zum Katholizismus im April), Majewski (Übergang im Mai) oder Krzyzanowski (von "Kreuz") erkennbar.
Mit den Teilungen Polens kam eine große Veränderung der Situation des Adels. Der größte Teil der Kleinadligen verlor die Adelswürde, denn er konnte seine noble Herkunft nicht ausreichend beweisen (er behielt aber die Traditionen und war das Rückgrat der Aufstände von 1830 und 1863). Der Hochadel behielt alle Privilegien und bekam seine Fürstentitel bestätigt, der Mitteladel bekam endlich die ersehnten Grafentitel und die Erlaubnis, Fideikommiss e zu gründen. In Galizien und Lodomerien wurde eine besondere Adelsmatrikel angelegt und viele neue Nobilitierungen mit dem Titel "Ritter von..." durchgeführt. In Preußen 1772 garantierte Friedrich II. dem polnischen Adel seinen Stand und Besitz und seine Nachfolger führten viele Standeserhöhungen durch (vor allem der Grafenstand wurde verliehen, zuerst für alle Nachkommen, nach 1871 nur für den jeweiligen Besitzer eines Fideikommisses, während übrige Nachkommen einfache "Herren von..." blieben). In Rußland bestand eine besondere Matrikel nur für Kongreßpolen, der Rest des polnischen Adels wurde dem russischen Adel einverleibt.
Die Niederlagen der großen Aufstände gegen Rußland von 1830 und 1863 brachten eine wesentliche Verschlechterung der Situation auch des Mitteladels. Die Güter wurden konfisziert, die Inhaber oft für Jahrzehnte nach Sibirien deportiert. Nach der Rückkehr mußten sie bürgerliche oder sogar handwerkliche Berufe ergreifen. Langsam wurde diese enteignete Klasse des Mittel- und Kleinadels zum Rückgrat der sog.Intelligenz, die patriotische Traditionen fortleben ließ.
Im neuerstandenen Polen von 1918 wurde der Adel durch die Verfassung von 1921 abgeschafft, die adligen Gutsherren behielten indessen eine nicht zu unterschätzende Machtposition durch ihren Besitz von etwa 40% des Ackerlandes. Ab etwa 1930 tolerierte man stillschweigend das Wiederaufleben des Titelgebrauchs (auch in amtlichen Dokumenten) - nach dem deutschen Muster, aus "Graf Bogdan von Hutten-Czapski" wurde "Bogdan Graf Hutten-Czapski".
1945 wurde der Adel wieder abgeschafft und die Güter parzelliert. Bis etwa 1947 beließ man dem Adel seine Herrenhäuser und Restgüter (Großpolen: 100 ha, im übrigen Lande 50 ha), dann wurde er auch dieses Besitzes beraubt.
Nach 1990 entstanden wieder Adelsverbände und Bruderschaften der Wappenstämme, auch kamen Titel wieder in ( nicht so häufigen) Gebrauch, allerdings nicht in amtlichen Papieren. Viele Adlige legten ihrem Familiennamen die Bezeichnung des Wappenstammes bei, z.B. "Rogala - Krasicki", um sich von nichtadligen Namensträgern unterscheiden zu können. Als Gesellschaftsklasse existiert aber der Adel nicht mehr.
- Russischer Adel
- Skandinavischer Adel
- Schweizerischer Adel
- Spanischer und portugiesischer Adel
Niedergang des Adels
Der Niedergang des Adels als herrschende Klasse begann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit der Aufklärung, hatte ihren Höhepunkt jedoch im 19. Jahrhundert, als sich die Gesellschaft als zunehmend zu kompliziert erwies, als dass sie weiterhin von Aristrokraten verwaltet werden konnte. Das Können und die Geschicklichkeit speziell ausgebildeter Generalstabsoffiziere war notwendig, um die modernen Massenheere zu lenken. Dominic Lieven schrieb in seinem Buch über den europäischen Adel des 19. Jahrhunderts: Wenn die Modernisierung traditionelle aristokratische Werte sogar in der Armee überflüssig zu machen drohte, so galt dies erst recht für die Gesellschaft als Ganzes...Regierung und Politik selbst wurden mehr und mehr zu Arbeitsbereichen für Verwaltungsfachleute, seit die staatlichen Bürokratien, besonders in Kontinentaleuropa, zusehends größer und spezialisierter wurden...Der Adel war nicht groß genug an Zahl, um alle Positionen von Macht und Einfluß zu besetzen, die eine industrielle Gesellschaft schuf. Überdies sträubten sich aristokratische Tradition, Ausbildung und Kultur gegen das Besetzen dieser Positionen, besonders wenn in offenem Wettstreit mit Angehörigen der gebildeten bürgerlichen Mittelschicht darum gerungen werden mußte.
In Österreich wurde der Adel 1919 nach dem Ersten Weltkrieg komplett abgeschafft und das Führen von Adelstiteln unter Strafe gestellt. Siehe auch Adelsaufhebungsgesetz
Japan
China
Bis zur Abschaffung des Kaisertums im Jahre 1912 gab es in China einen Hochadel, der erstens aus den Mitgliedern der herrschenden Mandschu - Dynastie bestand (in Europa nannte man sie "Prinzen") , und zweitens aus dem engen Kreis von zehn Häusern, die den erblichen Adel von früheren Kaisern erhalten hatten, u.a. dem Oberhaupt der Nachkommen von Konfuzius und der Sprößlinge des Warlord s von Formosa im 17.Jahrhundert, des Koxinga.
Bei den übrigen Adelsverleihungen erbte jede nachfolgende Generation nur den um eine Stufe niedrigeren Adel (es gab fünf Stufen), so daß die adlige Würde nach fünf Generationen wieder verschwand.
Die Zugehörigkeit zum Adel gab nur Vorrechte bei der Besetzung der Hofämter. Im Zivildienst und in der Armee gaben die literarischen und militärischen Prüfungen ohne Rücksicht auf die soziale Herkunft den Ausschlag.
In der bürgerlichen und der kommunistischen Republik verschwand der Adel spurlos. Sogar die ehemalige kaiserliche Sippe (bis 1924 noch vom Staat mit Apanagen versehen), muß heute sehr bescheidene Berufe ausüben.
Die Glanzzeit des Adels
In Europa hatte der Adel im Mittelalter seine Glanzzeit. Bis in das 20. Jahrhundert hinein bestimmte er weite Teile des öffentlichen Lebens. Seine Privilegien gingen ihm durch den Absolutismus und durch die Folgen der Französische Revolution verloren.
In Deutschland wurde der Adel 1918 zwar politisch abgeschafft, allerdings wurde die Beibehaltung des Adelstitels als Bestandteil des Familiennamens gestattet (z.B. "Otto Graf Lambsdorff" statt "Graf Otto Lambsdorff"). Die Rechtsprechung erlaubt eine geschlechtsspezifische Anpassung des Namens.
Rangkronen
Die Krone auf der Helmzier bei Adelswappen symbolisiert ebenfalls den Rang.
- normale Krone oder fünf Zacken (Perlen) = Niederadel = v.
- Krone mit sieben Zacken (Perlen) = Freiherren
- Krone mit neun Zacken (Perlen) = Grafen
Siehe auch: Anrede, Deutsche Adelshäuser, Genealogisches Handbuch des Adels , Standesherrlichkeit, Peer (Adel)
Literatur
- Dominic Lieven: Abschied von Macht und Würden - Der Europäische Adel 1815 - 1914, Frankfurt 1995, ISBN 3-10-044804-9
- Arno J. Mayer: Adelsmacht und Bürgertum. Die Krise in der europäischen Gesellschaft 1848-1814, dtv : München 1988, 342 S., ISBN 3-406-09749-9