GoldenEye 007 | |
Kurzinfo | |
Entwickler: | Rare |
Publisher: | Nintendo |
Erscheinungsdatum: | September 1997 |
Genre: | Ego-Shooter |
Spielmodi: | Singleplayer, Multiplayer |
Levels: | 18 Level + 2 Bonuslevel |
Spieler: | 1-4 |
USK: | N/A, Indiziert |
Platform: | Nintendo 64 |
Sprachausgabe: | N/A |
Bildschirmtext: | Englisch |
Unterstützung: | Rumble Pack |
Speicher: | Modulintern |
Media: | 96MBit Cartridge |
GoldenEye 007 (manchmal auch SilverEye genannt) ist ein Spiel, das auf dem James Bond-Film Goldeneye basiert. Das von der britischen Spieleschmiede Rareware entwickelte Spiel gehört zum Genre der Ego-Shooter und wurde in den USA am 31. Juli 1997 für die Spielekonsole Nintendo 64 veröffentlicht. Noch im selben Jahr folgte eine PAL-Version für Europa, auf eine deutsche Veröffentlichung wurde jedoch verzichtet. Auf der Österreichischen Verpackung ist der Vermerk „Nicht für den deutschen Markt bestimmt.“ abgedruckt. Das Spiel wurde kurze Zeit später aufgrund der damals recht realistisch anmutenden Sterbeszenen auf die Liste der indizierten Spiele der BPjS (heute BPjM) gesetzt.
Handlung
Die Handlung hält sich, bis auf die Bonusmissionen, über das gesamte Spiel hinweg an die Handlung des Filmes Goldeneye, jedoch erhält der Spieler auch Aufträge, die im Film nur am Rande erwähnt werden, und einige Details wurden (im Vergleich mit dem Film) verändert.
Das Spiel bietet 7 an den Kinofilm angelehnte Missionen mit insgesamt 18 Levels und zwei zusätzliche Bonus-Level, die freigespielt werden können. Ausserdem verfügt das Spiel über 3 Schwierigkeitsgrade.
Spiel
Das Spiel lehnt sich bei der Spielbarkeit an Klassiker des Genres, wie z.B. Doom an; die Gegner werden, je nach Schwierigkeitsgrad genauer oder ungenauer, halbautomatisch anvisiert. Mit Hilfe der R-Taste lässt sich alternativ ein Fadenkreuz einblenden, womit ein Gegner manuell anvisiert werden kann. Mit dem Z-Trigger konnte gefeuert werden, die A-Taste war für den Waffenwechsel zuständig, und mit der B-Taste konnte nachgeladen und Interaktionen durchgeführt werden, wie zum Beispiel eine Tür öffnen oder einen Schalter betätigen. Mit den C-Tasten konnte man die Blickrichtung korrigieren oder seitlich laufen ("strafen").
Ansonsten bot das Spiel für damalige Verhältnisse revolutionäre Neuerungen an: So konnte man zum Beispiel in einen Panzer steigen und damit über das Areal fahren und Raketen abfeuern, oder ferngezündete Bomben anbringen. Ausserdem beinhaltete das Spiel ein sehr grosses Waffenarsenal, das mit einem Wurfmesser über Maschinengewehre bis zu einem Raketenwerfer aufwartete. Ein Mehrspieler Modus war auch vorhanden, wo man mit bis zu vier Spielern im Splitscreen in verschiedenen Spielmodi gegeneinander spielen konnte.
Cheats wurden auf recht unkonventionelle Weise freigespielt: So galt es, innerhalb eines bestimmten Zeitlimits ein Level zu absolvieren, um einen Cheat freizuspielen.
Technik
Optisch war das Spiel für damalige Verhältnisse sehr beachtlich: Pierce Brosnan konnte man auch als solchen erkennen, und auch die restlichen Darsteller des Films wurden recht gut eingefangen. Auch litt das Spiel nicht an den sonst üblichen N64-Problemen, wie zum Beispiel später Grafikaufbau (Nebelbildung, sehr gut beim Titel "Turok" zu sehen). Lediglich die Framerate ging hin und wieder mal etwas runter, was aber noch im Rahmen des Erträglichen war. Das Spiel wurde (raretypisch) mit viel Liebe zum Detail gestaltet: So schaut Bond, wenn man auf Pause schaltet, in seine Uhr, bedrohte Zivilisten schlottern mit den Knien, und das Spiel startet Bond-Typisch mit einem Schuss in die Kamera. Sterbeszenen wurden recht derbe in Szene gesetzt: So fasst z.B. sich ein am Hals getroffener Gegner an den Hals, sackt zusammen, und krümmt sich eine Weile.
Nachfolger
Als Quasi-Nachfolger gilt der Titel Perfect Dark, welcher von Rare 2000 für das N64 veröffentlicht wurde.
Indizierung
Goldeneye wurde am 1. April 1998 aufgrund der Sterbeszenen und der Tatsache, dass man gegen Menschen Gewalt anwendet, von der BPjS indiziert (Gewaltverherrlichung). Der Entschluss des Publishers Nintendo, das Spiel offiziell nicht in Deutschland zu veröffentlichen, konnte die Indizierung nicht verhindern.