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Aus der allgemeinen QS mit dem Hinweis WP:Vollprogramm, allerdings dürfte ein Laie damit überfordert sein. Zu Hülfe! Gruß, Siech•Fred 21:41, 20. Mai 2010 (CEST)
- Siehe meinen Hinweis unter Diskussion:Jugendhilferecht. --DiRit 00:02, 29. Mai 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte den Abschnitt Gesetzesgrundlagen wikifizieren, danke --Crazy1880 17:19, 25. Mai 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte den Abschnitt "Text" mit den Artikeln mal querlesen und vllt. Quellen anfügen, danke --Crazy1880 07:20, 2. Jun. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte etwas ausbauen, ggf. Beispiel setzen und Quellen anfügen. --Crazy1880 08:38, 29. Jun. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte Quellen und ggf. Literatur nachtragen, danke --Crazy1880 11:11, 24. Jul. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte Vollprogramm und Lemma klären, danke --Crazy1880 20:37, 24. Jul. 2010 (CEST)
- Hallo, Crazy, habe den von mir ursprünglich verfassten Artikel weiter verfeinert seit Deiner Anmerkung. Ich hoffe, er genügt jetzt Deinen QS-Anforderungen. Warum überhaupt der Artikel? Er legt ein internationales Haftungsabkommen fest, dessen Auswirkungen sowohl bei der Beförderung von Personen als auch bei der Beförderung von Gütern, sowie bei Schäden an Gütern Dritter eine internationale Rolle spielt! Verglichen mit manch anderem sehr regionalen Thema erklärt sich meines Erachtens das Lemma somit selbst. Würdest Du mir zustimmen und Deine QS-Anmerkung dann entfernen oder was soll da noch rein? Grüße aus Köln, Jörg --84.133.235.223 16:28, 1. Okt. 2010 (CEST) (P.S:: Wieso meine IP von 80.135. ... auf 84.133. .. wechselt und zurück weiß ich nicht; kenne mich damit nicht aus)
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen, danke --Crazy1880 20:50, 10. Aug. 2010 (CEST)
wusste nicht genau, wohin damit ... bitte in eine passende Unterkategorie verschieben! --PM3 23:13, 18. Aug. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, könntet ihr es bitte noch etwas wikifizieren, kategorisieren und die Quellen sauber trennen, danke --Crazy1880 09:27, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Habe den Artikel überarbeitet.--Aschmidt 05:11, 5. Okt. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte Quellen anfügen und OMA-Test machen, danke --Crazy1880 09:48, 24. Aug. 2010 (CEST)
Hallo, ich plane den oben genannten Artikel ein wenig auszubauen. Dabei werde ich mich als bundesdeutscher Jurist naturgemäß auf eben diesen Rechtsraum konzentrieren. Gibt es hier Schweizer und einen Österreicher die Lust haben sich die rechtliche Situation aus Sicht ihres Rechtsraumes darzustellen? Für die Österreicher ist ein Anfang schon gemacht, müsste man vielleicht nur mal drüber gucken. -- Chaunzy 07:24, 25. Aug. 2010 (CEST) zwischenzeitlich verschoben. -- Chaunzy 20:09, 7. Okt. 2010 (CEST)
Artikel aus der Freigabe und der allg. QS, bitte noch etwas wikifizieren, ggf. weitere Quellen anfügen, danke --Crazy1880 20:20, 25. Aug. 2010 (CEST)
Macht diese Mini-Parallelkatgorie zur Kategorie:Personenstandsrecht (Deutschland) Sinn? Sie enthält nur drei Artikel, die sich speziell auf eingetragene Lebenspartnerschaften beziehen, und in der Personenstands-Kategorie ist noch jede Menge Platz. --PM3 14:20, 26. Aug. 2010 (CEST)
- Die entsprechende Parallelkategorie ist nicht "Personenstandsrecht" sondern Kategorie:Eherecht (Deutschland). Dinge wie Zugewinngemeinschaften treffen eben nicht nur auf Ehen zu, sondern auch auf Lebenspartnerschaften. Man könnte aber die Kategorie:Eherecht in Kategorie:Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht umbenennen, wenn man sie nicht getrennt führen möchte. (Besser wäre es, meines Erachtens, wenn man die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen würde, und damit die Kategorie überflüssig machen würde, aber das können wir hier in Wikipedia nicht entscheiden, sondern dazu bedarf es einen Beschluss des Deutschen Bundestags.--Bhuck 09:13, 27. Aug. 2010 (CEST)
- Jetzt sind es schon sieben.
- Nur Recht der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist sehr ungewohnt. --Franz (Fg68at) 19:40, 27. Aug. 2010 (CEST)
Eine Frage dazu: Wieso sollte dies unter der Kategorie:Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften stehen? --Trac3R 19:08, 9. Sep. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen, OMA-Test machen, Kats setzen und Quellen anfügen, danke --Crazy1880 19:27, 28. Aug. 2010 (CEST)
Artikel bitte überarbeiten, insbesondere Struktur und Quellen. --Krd 09:59, 29. Aug. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte, da der Artikel noch sehr wirr auftritt, entwirren und wikifizieren, danke --Crazy1880 19:33, 5. Jul. 2010 (CEST)
- Aus dem Archiv zurückgeholt, da anscheinend noch Handlungsbedarf. --Krd 09:35, 31. Aug. 2010 (CEST)
- Krd, die Verwendung des Bausteins {{nicht archivieren}} wird hier diskutiert. Ich empfinde das Wühlen im Archiv als nicht hilfreich. --Forevermore 21:36, 3. Sep. 2010 (CEST)
Bitte entweder den Artikel an das Lemma anpassen oder wieder auf ein Lemma verschieben, das der Artikel beschreibt. Vielleicht sollte auch ein eigener Artikel zu dem (offenbar gewünschten?) Begriff entstehen. LG -- pistazienfresser 10:22, 10. Feb. 2010 (CET)
- Anwort auf der entsprechenden Diskussionsseite --UHT 11:45, 10. Feb. 2010 (CET)
- Aus dem Archiv zurückgeholt, da anscheinend noch Handlungsbedarf. --Krd 09:39, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Krd, die Verwendung des Bausteins {{nicht archivieren}} wird hier diskutiert. Ich empfinde das Wühlen im Archiv als nicht hilfreich. --Forevermore 21:36, 3. Sep. 2010 (CEST)
Dieser Artikel benötigt eine umfassende Überarbeitung. Problematisch ist hier vor allem, dass es sich zwar praktisch um eine der wichtigsten FLOSS Lizenzen handelt, bei der sich in letzter Zeit ziemlich was getan hat (Version 3), es Interpretationsspielräume bei der bisher am weitläufigsten verwendeten Version 2 im Zusammenhang mit Sammelwerken (collective work) gibt, es sich dabei um eine US-Lizenz handelt - was weitere Fragen aufwirft, etcpp., aber nichts davon im Artikel wirklich berücksichtigt wird. Kurzum: der Artikel ist veraltet und wird praktisch nicht gepflegt. Prinzipiell wurden die meisten Dinge, auch Quellen, schon auf der Diskussionsseite zusammengetragen, allerdings spreche ich den Diskutanten (auch mir) die Fähigkeit ab, diese Informationen sachlich zu bewerten und in den Artikel vernünftig einfließen zu lassen. Auch aus diesem Grund kann ich den Artikel nicht guten Gewissens in die QS des Portals Freie Software stecken. Außerdem ist der Absatz Rechtslage für eine international so bedeutsame Softwarelizenz extrem deutschlastig. Vielleicht kann jemand von hier damit helfen? Ich wüsste nicht, wo ich sonst fragen sollte. --Trac3R 21:03, 4. Sep. 2010 (CEST)
- Ich habe auf http://www.osscc.net/de/gpl.html einiges zusammengetragen das sowohl deutsche Rechtsaspekte als auch Aspekte aus Sicht des US-Rechts berücksichtigt. Für die deutschen Aspekete gibt es das Buch von Till Jaeger et. al., das man aber sehr vorsichtig lesen muß, denn es ist das Ergebnis der Arbeit von 5 Autoren, die sich leider nicht über das Gesamtergebnis verständigt haben. Daher fehlen darin wichtige Querverweise, die aber in der Besprechung des Buches unter http://www.osscc.net/de/gplger.html zu finden sind. Letztlich ergibt sich sowohl für das US-Recht als auch für das deutsche Recht aus unterschiedlichen Günden sehr ähnliche Ergebnisse: In den USA gilt die GPL als "Lizenz" und ist (wie Rosen, Gordon und Determan belegen) im Widerspruch zum Copyright Gesetz. In Deutschland unterliegt die GPL den Regeln für "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und ist, weil sie nicht eindeutig ist, so auszulegen daß sie günstig für den Lizenznehmer ist. Beide Regeln verhindern, daß die GPL durchsetzen kann Erweiterungen im Rahmen eines abgeleiteten Werkes zu interpretieren. Ich bezweifle allerdings, daß es hier in WP zu einer zielführenden Diskusion kommen wird, solange es hier Leute mit GPL-zentrischen Weltbild gibt die die juristisch unbelegten Behauptungen der FSF den juristisch gut belegten Aussagen nahmhafter Rechtswissenschaftler vorziehen.
- Der Artikel zur GPL kann gerne GPL-zentrisch bleiben, andere Artikel zu OSI-konformen OSS-Lizenzen sollten jedoch nicht GPL-zentrisch sein und da die FSF Eigeninteressen vertritt, sollten Aussagen der FSF zu anderen Lizenzen höchstens am Rande Erwähnung finden. Besser geeignetet sind Äußerungen der OSI, die keine Eigeninteressen vertritt und daher eher als neutral angesehen werden kann.
- Der Artikel zur GPL sollte aber nach meinen Wünschen erheblich neutraler gestaltet werden als er zur Zeit ist. Dazu würde es u.U. reichen, ausreichend weit oben im Artikel zu erläutern was ein abgeleitetes Werk ist und wie es entsteht (selbstverständlich nicht in der FSF Auslegung sondern in einer gesetzeskonformen Auslegung). Wenn man dann noch erklärt, daß eine im OSS Bereich übliche Werkskombination normalerweise dadurch entsteht, daß zunächst an beiden Ausgangswerken eigene Änderungen eines Autors im Rahmen eines abgeleiteten Werkes durchgeführt werden und danach diese beiden abgeleiteten Werke im Rahmen eines Samelwerkes verbunden werden, dann sollte der GPL Artikel akzeptabel sein. Wer macht einen Textvorschlag? --Schily 22:48, 16. Okt. 2010 (CEST)
- Das Problem, lieber Schily, ist dass du als bekannter CDDL-Verfechter und GPL-Kritiker alles anderes als geeignet bist, Neutralität zu beurteilen. Du neigst dazu, etwas erst dann als neutral anzusehen, wenn es genau deine Meinung wiedergibt. Gerade der Streit CDDL-inkompatibel-zu-GPL ist hier zu nennen. Während es gelten mag, dass ein Sammelwerk aus CDDL und GPL kein Problem ist, kann man sich eben wieder darüber Streiten, wann etwas im US-Copyright-Sinne denn überhaupt ein Sammelwerk ist, und wo da die Grenzen liegen. Wie so oft kann man eigentlich nur sagen: "da sind möglicherweise Probleme, wenn du das Risiko nicht eingehen willst, Finger weg von einer Mischung dieser Lizenzen". Was für dich halt leider auch wieder inakzeptabel ist. Es wundert mich aber auch nicht, wenn sich keiner daran wagt, den Artikel zu verbessern - denn er muss leider damit rechnen, von dir massiv beschimpft zu werden, wenn er nicht wörtlich deine Meinung übernimmt ... --Chire 17:35, 22. Okt. 2010 (CEST)
- Genauso wenig neutral ist auch die von dir immer als "neutral" angepriesene Quelle OSSCC - das ist deine Seite, und stellt sehr einseitig deine Sicht der Dinge dar. Die eben nicht jedermann als "neutral" ansieht... --Chire 17:37, 22. Okt. 2010 (CEST)
Aus der allg. QS, bitte strukturieren und weitere Quellen setzen --Crazy1880 21:06, 14. Sep. 2010 (CEST) Verschoben aus PD:Recht --Trac3R 23:35, 14. Sep. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen, danke --Crazy1880 19:30, 16. Sep. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte Vollprogramm, danke --Crazy1880 20:51, 16. Sep. 2010 (CEST)
- IMHO ist das ein klarer LK - unbelegte (unten sind http://www.bundesverwaltungsgericht.de/entscheidungen und http://www.justiz.rlp.de/Rechtsprechung/ eingefügt ... zum selbersuchen wohl gedacht) und wilde TF ... oder wie seht Ihr das? (s.a. [1])Viele Grüße Redlinux·→·☺·RM 23:54, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Scheint tatsächlich keine TF - das gibt es in der Tat (unvorstellbar aber wahr) - daher aus der QSM ausgetragen - juristische Aspekte bleiben. Viele Grüße Redlinux·→·☺·RM 14:48, 4. Okt. 2010 (CEST)
Stammt aus der Allgemeinen QS vom 1. September 2010 un d müsste mit vioel Wikiliebe ergänztt und mit Quellen versehen werden. Danke --Pittimann besuch mich 11:05, 18. Sep. 2010 (CEST)
Aus der allg. QS. Dort wird das Lemma moniert und ein Vollprogramm gefordert. Bitte schaut mal was ihr da tun könnt. Danke. -- nfu-peng Diskuss 15:44, 24. Sep. 2010 (CEST)
Hört sich rechtlich an, könntet ihr mal drüberschauen und ggf. Quellen nachtragen, danke --Crazy1880 10:39, 2. Okt. 2010 (CEST)
Artikel aus der ORTS und der allg. QS, bitte formatieren, wikifizien und weitere Quellen anfügen, danke --Crazy1880 18:41, 13. Okt. 2010 (CEST)
Probleme mehr oder weniger ähnlich wie schon in Physiotherapie_(Heilpraktikergesetz)
Problembeschreibung verschoben nach Diskussion:Psychotherapie_(Heilpraktikergesetz)#QS-Recht.2C_oder_auch_allgemeine_QS_.28QS-Profis_bitte_ggf._verschieben.29
Artikel aus der allg. QS, bitte Struktur querlesen und Frage nach Einsatzgebiet und Wirkungskreis klären, danke --Crazy1880 20:43, 28. Okt. 2010 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte weiter wikifizieren und ausbauen, danke --Crazy1880 21:12, 2. Nov. 2010 (CET)
Bitte prüfen, sollte m.E. im Artikel IV-Gesetz eingebaut werden und dann in eine Weiterleitung dorthin umgewandelt werden. -- Spuki Séance 19:34, 14. Okt. 2010 (CEST)
- Habe mein Kommentar auf Diskussionsseite geschrieben. Der Begriff hat grosses Potential und bereits 24000 Hits bei Google.--Zialo80 22:11, 14. Okt. 2010 (CEST)
- Vorschlag von Spuk968 scheint mir sinnvoll zu sein. --Leyo 23:46, 14. Okt. 2010 (CEST)
- Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas dazu sagen, danke --Crazy1880 19:08, 4. Nov. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, braucht noch unabhängige Quellen sowie weitere Struktur --Crazy1880 21:23, 29. Okt. 2010 (CEST)
- Ist das nicht besser aufgehoben bei der QS-Recht? --Trac3R 21:16, 4. Nov. 2010 (CET)Verschoben. Netzverweis.de ist eine Online-Kampagne im Rahmen der „Initiative Sicheres Internet“ des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern... --Trac3R 18:03, 5. Nov. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen, danke --Crazy1880 07:23, 12. Nov. 2010 (CET)
- Ich verstehe den Artikel nicht, mal davon abgesehen, dass ich von dem Begriff noch nie gehört habe. Ich kenne nur den englischen Begriff "third party (damage) liability". --Gnom 14:23, 13. Nov. 2010 (CET)
Vorschlag: Verschieben nach Drittschadensersatz (Deliktsrecht) Wg. Entscheidung gegen "große Generalklausel" hat sich der BGB Gesetzgeber grundsätzlich gegen den Drittschadensersatz entscheiden. So jedenfalls in Deutschland. Dann Durchbrechungen des Grundsatzes darstellen 844BGB -Das ist Anfänger AG-- rb fish<Ø X 22:52, 26. Nov. 2010 (CET)
Artikel braucht noch einen Eingangssatz und definitiv Quellen, danke --Crazy1880 20:58, 26. Nov. 2010 (CET)
Enzyklopädische Relevanz momentan weder dargestellt noch belegt. Insolvenzverwalter alleine wird nicht ausreichen wenn es nicht zu entsprechender medialer Rezeption geführt hat. Die fachliche Bedeutung, sofern vorhanden, sollte besser herausgearbeitet, vor allem aber belegt sein. --Millbart talk 11:58, 7. Dez. 2010 (CET)
- (Info): Hatte ich 2005 mal zum Löschen vorgeschlagen, die Diskussion dazu gibt es hier. --elya 21:31, 7. Dez. 2010 (CET)
- Wenn Ihr der Meinung seid, ein LA wäre sinnvoll, dann nur zu. Er benötigt mangels Adminentscheidung in der ersten Diskussion noch nicht einmal eine neue Begründung. --Millbart talk 11:57, 15. Dez. 2010 (CET)
- Habe das mal relevanziert, referenziert + QS-Baustein eliminiert.--Middle of the road 03:03, 13. Jan. 2011 (CET)
- Wäre nett, wenn das jemand im Artikel als gesichtet abhakt.--Middle of the road 03:06, 13. Jan. 2011 (CET)
- Erledigt. Danke.--Fifat 10:41, 14. Jan. 2011 (CET)
- Freigegeben. --Fifat 04:11, 16. Jan. 2011 (CET)
Artikel aus der allg. QS, braucht Vollprogramm --Crazy1880 20:30, 12. Dez. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, braucht noch Rechtsklärung und Quellen, danke --Crazy1880 08:04, 17. Dez. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte Quellen setzen und ggf. noch zur Durchsicht an die QS Medizin, danke --Crazy1880 14:40, 19. Dez. 2010 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte Vollprogramm --Crazy1880 21:01, 19. Dez. 2010 (CET)
Hier steht nichts zur Geschichte. Stilistisch klingt das nicht nach OMA, sondern nach Juristendeutsch. Hier gibt es nichts zur Geschichte der Berufsverbote in Deutschland und nichts zu aktuellen Auseinandersetzungen. Nur eine einzige Quelle, dessen wissenschaftliche Relevanz nicht ersichtlich ist, als Grundlage des Textes ist absolut zu wenig. Zur Lektüre in diesem Zustand absolut nicht zu empfehlen. --Hao Xi (对话页 贡献) 22:30, 4. Dez. 2010 (CET)
- Artikel aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 21:03, 19. Dez. 2010 (CET)
- Das ist fürs Portal Geschichte. Lieber Crazy1880, bitte beachte, dass wir hier nicht Artikel über Themen mit rechtlicher Konnotation schreiben, sondern Artikel über tatsächliche Rechtsfragen. --Gnom 10:45, 20. Dez. 2010 (CET)
- Auch das Schreibverbot könnte hier erledigt werden, das fehlt noch und ist auch kein red.--Hachinger62 17:54, 8. Jan. 2011 (CET)
PR-Artikel, müsste gründlich entschwurbelt werden. Stefan64 17:36, 21. Dez. 2010 (CET)
- Verschoben auf Zeitschrift zum Immobiliensteuerrecht. -- Chaunzy 20:31, 21. Dez. 2010 (CET)
- Ich haben den Artikel von "werbelastigen" PR-Teilen befreit und die akadem. Grade und Bezeichnungen entfernt. Sollte meine "Entschwurbelung" zu radikal gewesen sein, bin ich für jede konstruktive Kritik dankbar.--Dr.heintz 17:12, 1. Jan. 2011 (CET)
Der Artikel wurde vor sechseinhalb Jahren online gestellt. Seitdem hat sich substantiell kaum etwas verändert. Es fehlen Belege. Die Einleitung scheint lediglich einen Teil des Lemmas abzudecken. Im weiteren Verlauf des Textes wird sich lediglich auf (veraltete) VS-Angaben berufen. Wissenschaftliche Publikationen zum Thema fehlen fast gänzlich. Alles in allem kann man den Artikel in der jetzigen Form nicht gebrauchen. Gruß Hao Xi (对话页 贡献) 14:48, 4. Dez. 2010 (CET)
- Ich habe mal erstmal die wild zusammengewürfelte "Siehe auch"-Liste entfernt. Sollten wir wirklich eine Kategorie:Politische Straftat behaupten, brauchen wir dringend einen anständigen Artikel, um unnötige Diskussionen bei der Kategorisierung zu vermeiden. --Häuslebauer 15:06, 4. Dez. 2010 (CET)
- Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 00:01, 25. Dez. 2010 (CET)
- Der Begriff der "Originären Politischen Straftat" ist mir völlig fremd. Staatsschutzdelikte (kriminalpolizeiliche Bezeichnung) und politisch motivierte Kriminalität (PMK) sind gängige Praxis, aber für die "Politische Straftat" wär dann doch eine Quelle sinnvoll. Ist keine auffindbar, sollte man die klassischen Staatsschutzdelikte in den betreffenden Artikel ausgliedern (bzw. ergänzen) und dieses Lemma speziell für "politisch motivierte Kriminalität" (PMK) spezifieren, insbesondere kriminologisch gesehen. Problematisch ist die begriffliche Abgrenzung auch hierbei, da die PMK auch vom polizeilichen Staatsschutz bearbeitet wird. Grüße, Hajj0 ms 00:28, 19. Jan. 2011 (CET)
- Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 00:01, 25. Dez. 2010 (CET)
Praktisch nur Abgrenzung/Unterschiede zum dt. Grundgesetz. Diese gehören selbst nach UHT's Wunderkonzept nicht hierher. --Der kleine Schreiberling 17:41, 1. Jan. 2011 (CET)
Artikel aus dem Altbestand der in die QS vom 16. Dezember 2010 eingestellt wurde. Bemängelt wurde folgendes:
- Der Artikel enthält keine Belege. Zentrale Aussagen wie: der Begriff „Gewalttat“ sei keine juristische, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung ist schlichtweg falsch. Der Begriff taucht in der polizeilichen Kriminalstatistik oder in jedem Verfassungsschutzbericht auf. Der Artikel ist im wesentlichen seit vier Jahren nicht mehr überarbeitet wurden. Er ist zudem nicht WP:OMA.
Bitte einmal den Artikel inhaltlich überprüfen und falls erforderlich überarbeiten und mit Literatur versehen. Danke --Pittimann besuch mich 09:56, 3. Jan. 2011 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte klären, ob so haltbar dann mit Ausbau oder ob Einbau in Normenkontrolle reicht, danke --Crazy1880 07:39, 7. Jan. 2011 (CET)
- Löschung des Kurzartikels würde Verlinkungsprobleme schaffen. Wer anderswo auf auf "Normenkontrollkompetenz" klickt, will Normenkontrollkompetenz und nicht Normenkontrolle erklärt bekommen.
- Wenn nur einen Artikel, dann unter "Normenkontrollkompetenz":
- 1. Normenkontrollkompetenz bedeutet, zur Normenkontrolle befugt zu sein.
- 2. Normenkontrolle bedeutet, ... (der dortige Artikel). -
- würde ich sagen.
- Ich denke erher, dass es sinnvoller wäre die Normenkontrollkompetenz in den Artikel Normenkontrolle einzubauen. Das Verlinkungsproblem könnte man dann anders lösen (durch Weiterleitung etwa). Der Begriff Normenkontrollkompetenz braucht meiner Meinung nach keinen eigen Artikel. Es ist ja im Moment sowieso im Artikel Normenkontrolle besser dargestellt, welches Gericht wann die Normenkontrollkompetenz hat. --Xarorn 19:20, 13. Jan. 2011 (CET)
- Inhaltlich bringt die "Normenkontrollkompetenz" keinen wirklichen Fortschritt zum Lemma der "Normenkontrolle", wo (mit anderen Worten) das gleiche dargestellt wird. Von daher plädiere ich auch dafür, eine Begriffsdefinition "Normenkontrollkompetenz" in die Normenkontrolle einzugliefern und unter diesem Lemma hier ein redirect einzurichten. Grüße, Hajj0 ms 00:32, 19. Jan. 2011 (CET)
- Ich denke erher, dass es sinnvoller wäre die Normenkontrollkompetenz in den Artikel Normenkontrolle einzubauen. Das Verlinkungsproblem könnte man dann anders lösen (durch Weiterleitung etwa). Der Begriff Normenkontrollkompetenz braucht meiner Meinung nach keinen eigen Artikel. Es ist ja im Moment sowieso im Artikel Normenkontrolle besser dargestellt, welches Gericht wann die Normenkontrollkompetenz hat. --Xarorn 19:20, 13. Jan. 2011 (CET)
- Habe das jetzt einfach mal gemacht. --Xarorn 07:19, 11. Feb. 2011 (CET)
Der Abschnitt 2 "Allgemeine Lehren" (d.h. der Großteil des Textes) ist seit einer abgebrochenen Überarbeitung im November 2009, die offenbar eine internationale, rechtsvergleichende Darstellung zum Ziel hatte, eine in dieser Form unbrauchbare Baustelle [2]. Der letzte m.E. sinnvoll strukturierte Zustand war [3]. --Raphael Kirchner 14:59, 18. Jan. 2011 (CET)
Artikel aus der allg. QS, bitte ncohmals querlesen und ggf. ausbauen, danke --Crazy1880 18:46, 20. Jan. 2011 (CET)
Aus der allg. QS. BKLs auflösen (falls überhaupt möglich), etc. --Nothere 10:50, 22. Jan. 2011 (CET)
- Sollte jetzt erstmal ok sein. --LeastCommonAncestor 22:37, 9. Feb. 2011 (CET)
Aus der allgemeinen QS. Bitte schaut mal danach, ob ihr dem Wunsch des Einstellers "Die Seite enthält wenig Text: nur die Prinzipien sind ausführlich erklärt; es fehlt die Geschichte sowie die Häufigkeit. -- Ianusius Diskussion wichtige Beiträge 21:27, 5. Jan. 2011 (CET)" entsprechen könnt. Vielen Dank. -- nfu-peng Diskuss 14:46, 22. Jan. 2011 (CET)
Unstrukturiert, keine klare Definition und Trennung von Eigenverbrauch, Privatentnahme und unentgeltliche Wertabgabe. --Este 11:01, 7. Jan. 2011 (CET) (hier nachgetragen --9of17 10:53, 11. Jan. 2011 (CET))
- Artikel aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 21:26, 23. Jan. 2011 (CET)
75 % des Artikels behandeln die Schlechtleistung bei Kaufverträgen, welche aber ein Spezialfall ist und bereits erschöpfend unter Gewährleistung behandelt wird. Die Artikelstruktur versteckt diesen Umstand zudem. Es sollten die Rechtsfolgen von Schlechtleistungen ganz allgemein erörtert werden und nicht die speziellen Regelungen bestimmter Schuldverhältnisse. -- H005 22:22, 27. Jan. 2011 (CET) (hier nachgetragen --9of17 09:39, 28. Jan. 2011 (CET))
Artikel aus der allg. QS, bitte nochmals querlesen, danke --Crazy1880 21:39, 7. Feb. 2011 (CET)
Der Artikel ist m.E. viel zu knapp und unvollständig. Es fehlen genauere Ausführungen zu Naturalrestitution und Schmerzensgeld. Auch eine Beschreibung der Mitschuld sollte eingebracht werden, ebenso wie Ausführungen zum Integritäts- oder Erfüllungsinteresse. Auch wenn sich diese zwangsläufig mit einigen anderen Artikeln überschneiden werden, so gehören sie doch in diesen Artikel.--♫ Paskal ♫ 14:49, 19. Jan. 2011 (CET)
- Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch etwas machen, danke --Crazy1880 09:56, 10. Feb. 2011 (CET)
- Die fehlenden Infos stehen alle in Schadensersatz, den man dringend nach Schadensersatz (Deutschland) verschieben müsste. --Gnom 11:51, 10. Feb. 2011 (CET)
1. Der Sinn des folgenden Satzes erschließt sich mir nicht: "Diese Tathandlung stellt für sich keine gefährdendes Potential dar."
2. Wenn man dem Link "§ 323 StGB" folgt, bekommt man einen Hinweis angezeigt: "§ 323 (weggefallen)". Der Link im oberen Teil des Artikels auf "§ 323b StGB" dagegen ist korrekt. Ist ggf. der Link falsch und sollte auf "§ 323b StGB" statt auf "§ 323 StGB" zeigen?
-- Fouk 15:27, 18. Feb. 2011 (CET)
- Ich habe den Abschnitt überarbeitet und mit Quellen belegt. --S.Didam 17:52, 18. Feb. 2011 (CET)
Erledigt! --S.Didam 14:40, 26. Feb. 2011 (CET)
Stammt aus der allgemeinen QS und man will wissen, worum es geht. Ihr wisst es und könnt nach euren Gesetzen damit verfahren. Danke. Gruß. -- nfu-peng Diskuss 14:31, 6. Mär. 2011 (CET)
Artikel aus der allg. QS, vllt. könntet ihr nochmals drüberschauen, weiter wikifizieren und die Weblinks im Artikel in Einzelnachweise unterteilen, danke --Crazy1880 07:37, 8. Mär. 2011 (CET)
Oberbegriff: Veterinärrecht, außerdem: Relevanzprüfung, Wikifizierung --Zeiserl 17:00, 22. Feb. 2011 (CET)
- Artikel aus der allg. QS herverschoben, vllt. könnt ihr noch helfen, danke --Crazy1880 07:06, 22. Mär. 2011 (CET)
- M.E. enthält der Artikel außer dem Literaturhinweis keine relevanten Informationen. Löschen. --Gnom 16:06, 28. Mär. 2011 (CEST)
- Auch ich halte dieses Lemma für entbehrlich. "Tierarztrecht" ist ein Kunstwort, das ein Sachgebiet vorgibt, das es solches nicht gibt. Die im Beitrag angesprochenen Rechtsgebiete sind als solche anerkannt und haben ganz überwiegend keinen spezifischen Bezug zum Beruf der Tierarztes. Mit derselben Begründung ließe sich für jeden anderen Beruf eine vergleichbare Bezeichnung einführen (z. B. Bäckerrecht, Friseurrecht, Klempnerrecht). Das Wort "Tierarzt" ist im Fundstellennachweis des BGBl. mit fünf Eintragungen verzeichnet, die aber in ganz unterschiedlichen Kategorien stehen (nämlich Apotheken- und Arzneimittelwesen, Veterinärwesen und berufliche Bildung). Es sind dies:
- Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) i. d. F. vom 08.07.2009 (BGBl. I S. 1760),
- Bundes-Tierärzteordnung i. d. F. vom 20.11.1981 (BGBl. I S. 1933),
- Gebührenordnung für Tierärzte (Tierärztegebührenordnung - GOT) vom 28.07.1999 (BGBl. I S. 1691),
- Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27.07.2006 (BGBl. I S. 1827),
- Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin vom 14.04.1986 (BGBl. I S. 1404)
- Auch ich halte dieses Lemma für entbehrlich. "Tierarztrecht" ist ein Kunstwort, das ein Sachgebiet vorgibt, das es solches nicht gibt. Die im Beitrag angesprochenen Rechtsgebiete sind als solche anerkannt und haben ganz überwiegend keinen spezifischen Bezug zum Beruf der Tierarztes. Mit derselben Begründung ließe sich für jeden anderen Beruf eine vergleichbare Bezeichnung einführen (z. B. Bäckerrecht, Friseurrecht, Klempnerrecht). Das Wort "Tierarzt" ist im Fundstellennachweis des BGBl. mit fünf Eintragungen verzeichnet, die aber in ganz unterschiedlichen Kategorien stehen (nämlich Apotheken- und Arzneimittelwesen, Veterinärwesen und berufliche Bildung). Es sind dies:
- M.E. enthält der Artikel außer dem Literaturhinweis keine relevanten Informationen. Löschen. --Gnom 16:06, 28. Mär. 2011 (CEST)
- Allenfalls der berufsständische Teil (vorstehende Normen 2, 3 und 4) ließe sich als kleiner Teilaspekt des Veterinärwesens darstellen. Insoweit von "Tierarztrecht" zu sprechen, ist eine Überlegung wert (gegenwärtig aber wohl noch kein eingeführter Begriff), und zudem auch nicht das, was der Beitrag darunter versteht. Kurzum: Der Beitrag ist imho Theoriefindung und damit in der bestehenden Form verzichtbar. --Opihuck 18:51, 28. Mär. 2011 (CEST)
- Naja, Theoriefindung ist es nicht, der Autor des Texts kann sich ja auf ein Buch mit diesem Titel berufen. Aber momentan enthält der Artikel nur Leerformeln, also keine relevanten Informationen. --Gnom 10:13, 29. Mär. 2011 (CEST)
- Für den Buchtitel gilt natürlich nichts anderes. Das ist nicht mehr als ein Werbe-Aufreißer. Ein Rechtsgebiet, dem diese Bezeichnung zuerkannt worden ist, ist mir nicht bekannt, und auch im Gliederungsverzeichnis des Fundstellennachweises A des BGBl. ist es nicht als Rechtsgebiet verzeichnet. --Opihuck 17:03, 29. Mär. 2011 (CEST)
- Naja, Theoriefindung ist es nicht, der Autor des Texts kann sich ja auf ein Buch mit diesem Titel berufen. Aber momentan enthält der Artikel nur Leerformeln, also keine relevanten Informationen. --Gnom 10:13, 29. Mär. 2011 (CEST)
- Allenfalls der berufsständische Teil (vorstehende Normen 2, 3 und 4) ließe sich als kleiner Teilaspekt des Veterinärwesens darstellen. Insoweit von "Tierarztrecht" zu sprechen, ist eine Überlegung wert (gegenwärtig aber wohl noch kein eingeführter Begriff), und zudem auch nicht das, was der Beitrag darunter versteht. Kurzum: Der Beitrag ist imho Theoriefindung und damit in der bestehenden Form verzichtbar. --Opihuck 18:51, 28. Mär. 2011 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte nochmals querlesen und ggf. den Eingangssatz anpassen, danke --Crazy1880 20:40, 31. Mär. 2011 (CEST)
Wikifizieren und erweitern. Belege fehlen. --WolfgangRieger 11:44, 1. Apr. 2011 (CEST)
- Habe mich mal am Artikel versucht. Zunäachst wegen BKL-Einrichtung verschoben. War Absorptionsprinzip 21:00, 5. Apr. 2011 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, vllt. könnt ihr noch wikifizieren und weitere Quellen einbauen, danke --Crazy1880 23:45, 2. Apr. 2011 (CEST)
Artikel aus der allg. QS, bitte einmal den rechtlichen Teil wikifizieren, danke --Crazy1880 19:41, 7. Apr. 2011 (CEST)
Es fehlt an Quellen. Im Reiserecht des BGB findet sich der Begriff nicht. Ersatzleistung dürfte vielmehr ein genereller Begriff sein, der auch bei anderen Vertragstypen zum Tagen kommt. Forevermore 07:33, 10. Mär. 2011 (CET)
- Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 20:59, 7. Apr. 2011 (CEST)
- Das Wort "Ersatzleistung" erscheint einmal im BGB (§ 851 BGB), ist also im Deliktsrecht angesiedelt und hat mit Reisevertragsrecht nichts zu tun. In der JURIS-Recherche mit den Suchwörtern "Reisevertrag" und "Ersatzleistung", begrenzt auf OLG- und BGH-Entscheidungen gibt es 13 Treffer. Die meisten behandeln "Schadensersatzleistungen" (z. B. wegen entgangenen Urlaubsgenusses) und sind insoweit - als Begriff - auch nicht reisevertragstypisch, denn Schadensersatz gibt es auch in anderen Rechtsgebieten. Zuweilen wird das Wort Ersatzleistung für einen Sachverhalt angeführt, den das Gesetz allerdings selbst allgemeiner als "Abhilfe" bezeichnet (§ 651c BGB). Hier geht es um die reisevertragstypische Besonderheit, dass der Reisende vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen kann, wenn die Reise nicht von der vereinbarten Beschaffenheit ist. Leistet der Reiseveranstalter nicht Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und vom Reiseveranstalter Aufwendungsersatz verlangen. Insofern sprechen die Gerichte im Rahmen der geforderten Abhilfe eher untechnisch von einer zu erbringenden "Ersatzleistung" durch den Reiseveranstalter.
- Ich würde sagen, der Sachverhalt ist als solcher lemma-würdig, ohne geprüft zu haben, ob die Problematik schon andernorts verarbeitet wurde. Das Lemma "Ersatzleistung" erscheint mir jedoch eher missverständlich bis aussagelos, weil der Betrachter dahinter etwas anderes vermutet und der Reisende unter diesem Begriff nicht suchen wird, wenn er sich über seine Rechte informieren will. Im "Rechtswörterbuch" (Beck, 20. Aufl. 2011) ist das Wort übrigens nicht verzeichnet. --Opihuck 22:59, 7. Apr. 2011 (CEST)