Man könnte noch ein Spruch "Hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Weiser geblieben" o.ä. einbauen- bloß wie heißt das Zitat genau und von wem stammt es? Matt1971 03:53, 20. Apr 2005 (CEST)
Erzwungenes Schweigen
21:35, 22. Aug 2005 Pischdi K (Änderungen von Benutzer:82.83.171.104 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Melancholie wiederhergestellt) Werter Pischdi, man löscht nicht ohne Begründung wie ein Großinquisitor im Mittelalter.--82.83.171.104 21:47, 22. Aug 2005 (CEST)
22:29, 22. Aug 2005 Skriptor K (Änderungen von Benutzer:82.83.171.104 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Pischdi wiederhergestellt)
Das ist eine unbegründete Löschung. Von Pischdi stammt keine Version. Dieses unbegründete Löschen ohne Diskussion ist ein gutes Beispiel für die politische Konsensfabrikation sowie für den Abschnitt: „Jemanden durch Machtmißbrauch zum Schweigen bringen“.--82.83.171.104 22:59, 22. Aug 2005 (CEST)
- Und die von Ihnen geführten Diskussionen und POV-Veränderungen an diesem Artikel sind ein gutes Beispiel für die Berechtigung der gegen Sie verhängten Sperre. Kleiner Hinweis: An einer Schule darf ein Oberstudienrat jeden beliebigen Unsinn von sich geben, weil er eben der Lehrer ist. Hier müssen die Äußerungen Hand und Fuß haben sowie stilistisch passen. Und wenn nicht, fliegen sie im Zweifel raus. --Skriptor ✉ 23:15, 22. Aug 2005 (CEST)
- ??? „der gegen Sie verhängten Sperre“??? Nachtigall ... Sie haben mich noch nicht gesperrt, aber wollen es gern tun? Sie haben keinen sachlichen Grund für Ihre Löschaktion. Sie erwähnen nur vage: „die von Ihnen geführten Diskussionen und POV-Veränderungen an diesem Artikel [...] Hier müssen die Äußerungen Hand und Fuß haben sowie stilistisch passen. Und wenn nicht, fliegen sie im Zweifel raus“. Und? Was haben Sie daran auszusetzen? Wo haben Sie überhaupt Inhalte diskutiert? Sie sind dazu offenbar nicht in der Lage. Es fand überhaupt keine Diskussion statt.
Ist „Pischdi“ Ihr Zweitaccount? Sie erfinden irgendeinen gesperrten Benutzer als Grund und bringen zugleich Ihre Vorurteile gegen Lehrer zum Ausdruck: „An einer Schule darf ein Oberstudienrat jeden beliebigen Unsinn von sich geben, weil er eben der Lehrer ist.“ Haben Sie Probleme mit Oberstudienräten? Sie sind als Administrator das beste Beispiel für jemand, „der jeden beliebigen Unsinn von sich geben“ darf, weil er eben kein Lehrer ist. Einen solchen Lehrer hätte man erst gar nicht auf die Schüler losgelassen.--82.83.171.104 00:30, 23. Aug 2005 (CEST)
- Die POV-Motivation ihres Eintrags in diesem Artikel geht klar aus ihren vorhergangenen Diskussionsbeiträgen hervor, in denen Sie Eike Sauer unterstellt haben, er hätte durch sein Schweigen ihren Unterstellungen zugestimmt. Diese unsinnige Behauptung jetzt auch noch in Artikeln unterbringen zu wollen, geht eindeutig zu weit. Und wenn dies mit Sätzen wie „ Juristen könnten sicher mehr über die Bedeutung des Schweigens hinzufügen“, dann dokumentieren Sie damit klar, daß sie erstens nur oberflächliche Ahnung von dem Thema haben und zweitens auch nicht wissen, wie man einen Lexikonartikel schreibt. All das ist mehr als ausreichend für eine Revertierung solcher rechthaberischer Verunstaltungen. Damit ist die Diskussion für mich beendet; bei Fortsetzung des Edit Wars durch Sie sperre ich den Artikel. --Skriptor ✉ 10:08, 23. Aug 2005 (CEST)
Androhung einer Artikel-Sperre wegen Edit Wars
09:58, 23. Aug 2005 Skriptor K (Änderungen von Benutzer:82.83.171.104 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Skriptor wiederhergestellt)
Allerwertester Skriptor,
was heißt „POV-Motivation“ auf deutsch? Sie bluffen; Sie tun so, als hätten Sie hier konstruktiv mitgewirkt. Doch von Ihnen stammt überhaupt keine Version. Sie löschen nur rechthaberisch. Ich vermisse bei Ihnen jegliche sachliche Kritik. „Bei Fortsetzung des Edit Wars durch Sie sperre ich den Artikel.“ Wer hat hier einen Edit-War vom Zaun gebrochen? Sie sollten erst einmal gründlich nachdenken. Ihr unbegründetes Löschen ohne Diskussion ist ein gutes Beispiel für den Abschnitt: „Jemanden durch Machtmißbrauch zum Schweigen bringen“. Das unterstreichen Sie noch durch die Androhung einer Artikel-Sperre. --84.57.125.156 12:27, 23. Aug 2005 (CEST)
- Ich tue überhaupt nicht so, als hätte ich konstruktiv mitgewirkt. Ich schütze lediglich den Artikel vor Verunstaltung, wie es u.a. meine Aufgabe als Admin ist. --Skriptor ✉ 12:53, 23. Aug 2005 (CEST)
- "letzte Version von Benutzer:Skriptor wiederhergestellt". Aha, es handelt sich also um ein Mißverständnis. Sie waren durch Löschen konstruktiv/destruktiv tätig. Oder haben Sie gar unter einem Zweit-Account hier etwas Konstruktives geschrieben, so daß Ihr Herz an Ihren Formulierungen hängt? --84.57.125.156 13:02, 23. Aug 2005 (CEST)
Schweigen aus rechtlicher Sicht
Da Skriptor meinen Text ohne sachliche Begründung löschte, habe ich meinen Text unter Berücksichtigung der sachlichen Kritik von Berlin-Jurist verbessert und stelle den Text hier zur Diskussion:
Papst Bonifatius VIII., ein versierter Jurist, - sagte: „Wer schweigt, scheint zuzustimmen!“ (Qui tacet, consentire videtur.) Er drückt sich vorsichtig aus; denn es könnte ja sein, daß jemand zum Schweigen gezwungen wird.
Schweigen bedeutet im öffentlichen Recht häufig Zustimmung. Bescheide und Gerichtsurteile werden rechtswirksam, wenn man sie stillschweigend hinnimmt, anstatt Widerspruch und Klage zu erheben oder in die Berufung zu gehen.
Im Privat- oder Zivilrecht gilt der Grundsatz, daß Verbraucher durch Schweigen oder Nichtreagieren weder Verträge abschließen noch ändern. Verträge kommen normalerweise durch ausdrückliches Angebot und Annahme zustande. Aber es gibt davon wichtige Ausnahmen. Beim Abschluß eines Vertrags können Schweigen und Nichtreagieren weitreichende Folgen haben. Denn ein Vertrag kann nicht nur durch aktive Zustimmung geschlossen oder geändert werden, sondern auch durch Schweigen. Wenn beispielsweise Banken oder Telefongesellschaften Vertragsklauseln ändern, kann es teuer werden, wenn der Kunde nicht reagiert. Auch im Mietrecht gilt bei Modernisierung (§ 559 BGB), daß der Mieter die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung schuldet, wenn er sie stillschweigend hinnimmt. --84.57.125.156 15:49, 23. Aug 2005 (CEST)
- Eine allgemeine Bemerkung: Ich halte diesen ganzen Abschnitt unter Schweigen für nicht besonders passend. Denn das entscheidende Element ist nicht das Schweigen, sondern das Fehlen eines ausdrücklichen (teilweise formgebundenen) Widerspruchs. Mit anderen Worten: Man kann sich schon äußern, auch lautstark, aber auch damit erreicht man keine andere Wirkung als durch Schweigen.
- Und dann noch eine konkrete Anmerkung: Das Papst-Zitat ist immer noch mißverständlich, da der Kontext nicht bekannt ist. Was meinte er denn mit einem Ausspruch? Und woraus ergibt sich das? --Skriptor ✉ 15:59, 23. Aug 2005 (CEST)
- Ihre rein theoretische Meinungsäußerung entbehrt einer sachlichen Grundlage und ist daher logisch und praktisch nicht nachvollziehbar.
Zum konkreten Kontext: Qui tacet, consentire videtur – „Schweigen wird als Zustimmung betrachtet" stammt aus der Sammlung von Decretalen (päpstlichen Entscheidungen), die Papst Bonifazius VIII. als 6. Buch dem Corpus Iuris Canonici hinzufügen ließ (B. 5, Tit. 12, Reg. 43).
Genausogut könnten Sie in Bezug auf irgendein Zitat aus dem BGB sagen: „Dieses Zitat aus dem BGB ist immer noch mißverständlich, da der Kontext nicht bekannt ist. Was meinten denn die Verfasser? Und woraus ergibt sich das?“ Ich glaube, da werden Sie von zehn Juristen zehn verschiedene Antworten erhalten.
Ich vermute, daß sich Juristen in bezug auf das Schweigen lieber in Schweigen hüllen, weil sie wissen, daß diese praxisnahe Materie kompliziert ist und man sich bei jeder rechtlichen Materie auf Glatteis begeben kann. Siehe z.B. „Schweigen als Willenserklärung“ - http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/schweig.htm --84.57.125.156 17:34, 23. Aug 2005 (CEST)
- Der Papst hat also mit seinem Ausspruch eine Kirchenrechtsvorschrift erlassen. Da diese Vorschrift ein paar hundert Jahre alt ist, das Kirchenrecht sowieso keine Anwendung außerhalb der katholischen Kirche mehr findet (zumindest nicht in diesem Land), und die heutigen Rechtsvorschriften – zumal im Strafrecht – völlig andere sind, ist nicht so recht erkennbar, warum es erwähnt werden sollte.
- Genausogut könnten Sie in Bezug auf irgendein Zitat aus dem BGB sagen – Daß es um ein Zitat aus einem Gesetzeswerk geht, haben sie bisher für sich behalten. Und daß das Zitat daher kommt, ist wohl kaum das erste, was einem Leser einfällt, wenn er einen Papst als Autor hört – da liegt ein theologischer Inhalt etwas näher.
- Warum allerdings im Artikel „Schweigen“ eine Einlassung erscheinen sollte, die sich weitgehend auf das Fehlen eines der vorgesehenen Form (falls es eine solche gibt) Widerspruchs bezieht, nicht aber auf Schweigen, ist nach wie vor nicht ersichtlich. Ihrer Antwort oben nach zu urteilen, wissen Sie das auch nicht so genau. (Denn sonst hätten Sie es ja erläutern können.) --Skriptor ✉ 17:44, 23. Aug 2005 (CEST)
Desinteresse als Maßstab für eine Enzyklopädie?
„Korrigiere Fehler oder erweitere diesen Artikel!“ So wurde bisher zur Mitarbeit an dieser Enzyklopädie geworben. Hier wird aber von Ihnen – wie Sie angeben, sind Sie Administrator - das Gegenteil getan: Sie löschen, anstatt eine möglicherweise notwendige Korrektur anderen Benutzern zu überlassen. Damit bevormunden Sie andere Benutzer. Die haben auch einen Kopf zum Denken. Sie neigen auf Grund unüberlegter vorschneller unzureichender Fremd- und Selbstkritik dazu, das Kind mit dem Bad auszuschütten. Man muß ja nicht seine eigene Unwissenheit und sein Desinteresse an historischer Rechtsentwicklung zum Maßstab für eine Enzyklopädie machen --84.57.125.156 19:23, 23. Aug 2005 (CEST)
- Wie ich mehrfach und von Ihnen unwidersprochen dargelegt habe, passen Ihre Auslassungen nicht in diesen Artikel. Damit stand eine Verbesserung nicht zur Debatte. Daß Sie Ihre Unwissenheit nicht zum Maßstab für die Wikipedia machen wollen, finde ich allerdings sehr erfreulich.
- Damit dürften zwar alle Punkte geklärt sein, aber ich kann mir kaum vorstellen, daß Sie auf die Chance verzichten werden, mit erneuten Anwürfen und Unterstellungen die Diskussion fortzusetzen. Sie haben sicherlich aber Verständnis dafür, daß ich mich an Ihrem Spielchen – wenn die Sachargumente ausgehen mit persönlichen Anwürfen weitermachen – nicht beteilige. Also ist hier drunter der Platz für Sie, das letzte Wort zu behalten. --Skriptor ✉ 19:38, 23. Aug 2005 (CEST)
Erzwungenes Schweigen II
Warum haben Sie das gelöscht, Skriptor? Ich hatte den vorhandenen Text nur untergliedert und den Abschnitt „In der Gegenwart“ hinzugefügt.
Jemanden durch Gerichtsurteile zum Schweigen verurteilen
Noch heute ist es in der römisch-katholischen Kirche üblich, einen Priester zu einem zeitlich befristeten Bußschweigen zu verurteilen.
Jemanden durch Machtmißbrauch zum Schweigen bringen
Im Altertum und Mittelalter
In früheren Zeiten gab es den „Brauch“, bestimmten Boten oder Dienern die Zunge herauszuschneiden, um sie zum Schweigen zu bringen, das Reden zu verhindern. Auch die Todesstrafe wurde angewendet, um Gegner "zum Schweigen zu bringen".
In der Gegenwart
Die Menschenrechte garantieren u.a. auch die Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre, um Zensur zu verhindern. Dennoch werden nicht nur in totalitären Systemen, sondern auch in Demokratien Bürger zum Schweigen gebracht. Ein herausragendes Beispiel ist die Fraktionsdisziplin oder der Fraktionszwang. --84.57.125.156 20:55, 23. Aug 2005 (CEST)