Handypayment oder zu deutsch: Mobilfunkbasierende Bezahlung gehört zur Gattung der Micropayment-Systeme und ist ein Bezahlsystem, mit welchem Beträge über das Mobilfunktelefon beglichen werden können. Stark verbreitet ist die Bezahlung von mobilfunknahen Diensten wie z.B. Klingeltöne, Logos etc. welche besonders über das Fernsehen beworben werden.
Das System wird aber nicht nur für diese Zwecke eingesetzt, sondern kann bereits als zentrale Bezahlplattform für jede Art von Dienstleistung genutzt werden, z.B. für das Bezahlen von Parktickets oder auch die Überweisung von Geldbeträgen an andere Bankkonten.
Besondere Beachtung findet das Thema aktuell für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet. Durch die Möglichkeit, Transaktionen nur durch die Eingabe der Mobilfunkrufnummer zu veranlassen, erfreut sich diese Art der Bezahlung wachsender Beliebtheit. Aufgrund der Tatsache, dass der Kunde durch den Handyvertrag bereits bei seinem Mobilfunkprovider registriert ist, sind für die Durchführung einer Transaktion keine Anmeldung sowie keine Angabe von weiteren persönlichen Daten notwendig.
Da der Shopbetreiber aufgrund der Mobilfunkrufnummer in den meisten Fällen keine Möglichkeit hat, die Identität des Kunden zu bestimmen, wird dieses Bezahlsystem insbesondere bei kleineren Beträgen verwendet. Hürden, die zum Abbruch einer gewünschten Transaktion führen weil der Kunde zuviele Daten von sich preisgeben muß, werden somit größtmöglich reduziert.
Durch die Vorgaben der Mobilfunkbetreiber ist die maximale Höhe eines Transaktionsvorgangs derzeit auf verschiedene Beträge pro Transaktion begrenzt: Bei E-Plus auf 4,99 Euro, bei T-Mobile und Vodafone auf je 9,99 Euro und bei O2 auf 19,99 Euro. Durch die Möglichkeit, Abonnements abzuschließen, sind auch tägliche automatische Abbuchungen im Einsatz.
Fast alle aktuell geltenden Regelungen basieren nur auf freiwilligen Selbstbeschränkungen der Mobilfunkprovider. Daher liegt es momentan allein im eigenen Ermessen eines Handypayment-Anbieters, wieviel Service und Transparenz er seinen Kunden anbieten möchte. Hier unterscheiden sich die Anbieter nur unwesentlich. Unkündbare Abolaufzeiten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 2 Jahren sind ebenso wie wesentlich höhere Transaktionsbeträge und stundenweise Abos denkbar.
Aktuell wird der Verbraucher bei den meisten Handypayment-Systemen -wenn überhaupt-nur über das Bezahlfenster im Internet darüber informiert, dass ein Abonnement abgeschlossen wird. In der sog.Validierungs-SMS, durch die der Code für die Freischaltung des Abonemments übermittelt wird, ist ein Abo-Hinweis nicht enthalten. Immerhin wird bei wenigen Systemen -derzeit noch- bei jeder erneuten Abbuchung eine Information per SMS über die Kündigungsmöglichkeiten an den Verbraucher gesandt. Einige Anbieter verzichten bewusst auf diese Information und erschweren es somit dem Verbraucher, sich bei bei evtl. Missbrauch oder undurchsichtiger Kommunikation eines Anbieters über den aktuellen Stand seiner Abbuchungen zu erkundigen.
Außerdem wirft dieses Geschäftsprinzip aktuell noch eine Vielzahl rechtlicher Probleme auf. Die SIM-Karte wird zu einer Art Kreditkarte mit zunächst unbegrenztem Limit umfunktioniert. Zudem bestehen - mangels gesetzlicher Reglungen - Missbrauchmöglichkeiten, insbesondere wenn der Kunde nicht eindeutig auf Vertragsbestimmungen und Entgelte hingewiesen wird. So wurde beispielsweise bei den Angeboten eines Anbieters der Preis bewusst in einer Schriftart dargestellt bei der sich die Ziffer Neun und die Null sehr ähnlich sehen. Statt 9,98 € erschien dann als Preisangabe für das täglich abgebuchte Abo 0,08 €. Diese Preisangabe wird auf Druck der Öffentlichkeit und der Presse zur Zeit nicht mehr verwendet, ist aber ein typisches Beispiel für die Missbrauchmöglichkeiten. Eine andere weit verbreitete Missbrauchsmethode ist das Eingabefenster (auf dem sich die Preis und Vertragsangaben befinden) in einem knappen Rahmen darzustellen so dass diese Angaben komplett abgeschnitten werden und nicht mehr sichtbar sind. Ähnlich ist die Variante, das Eingabefenster so weit unten auf die Seite zu setzen, dass "zufällig" der untere Rand mit der Preisangabe ausserhalb des sichtbaren Seitenbereiches liegt und nur durch scrollen erkennbar wird. Dasselbe Ergebnis lässt sich durch -die Preisangabe überlagernde- kleine Fenster die in Farbe und Form dem Orginalfenster angepasst werden erreichen. Da zudem die Fenster hinsichtlich Position und Inhalt in der Regel mehrmals täglich geändert werden, wird die Beweisposition des Kunden verschlechtert. Letzlich zeigen alle diese Missbrauchmöglichkeiten -gegen die i.d.R. von den Handypayanbietern nichtmals eingeschritten wird- dass das Zahlungssystem noch nicht ausgereift ist und dringend einer gesetzlichen Regulierung bedarf. Im Ergebnis wird kein Handypaymentanbieter in einem Zivilprozess belegen können, dass Angebote vom Kunden in Kenntniss der Vertragbedingungen in Anspruch genommen wurden. Der Kunde kann sich hier darauf berufen, dass die Anforderungsfenster von den Inhalteanbietern fast beliebig verändert werden konnten.
Bisher ungeklärt ist allerdings ohnehin, wie die Mobilfunkbetreiber Einwendungen gegen derartige Gebühren behandeln werden. Sofern die Forderung an den Betreiber der Seite oder des Zahlungssystems "zurückgegeben" werden, kann der Kunde seine Einwendungen dort vorbringen. Falls die Forderung jedoch vom Mobilfunkbetreiber wie eine eigene Forderung geltend gemacht wird ist zu befürchten, dass das Inkassoinstrumetarium (Abschaltung Sim-Karte, Schufa-Eintrag, Kündigung des Vertrages, Geltendmachung von Schadenersatz für die Restlaufzeit, Inkassobüro usw.)zum Einsatz kommt. Nicht unproblematisch für Mobilfunkbetreiber ist die rechtliche Situation, wenn sie das Inkasso für einen betrügerischen Anbieter betreiben. Dann stellt sich die Frage der Geldwäsche.
Die unter "Weitere Informationen" genannten Angebote geben Tipps und Hinweise zum Umgang mit dieser neuen Art von Bezahlmöglichkeit.