Zweigniederlassung

Unternehmen örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Betriebsstätte, die mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und einer (Haupt-)Niederlassung zugeordnet ist
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Eine Zweigniederlassung ist die wirtschaftlich selbstständige Niederlassung eines Unternehmens.

Eine Zweigniederlassung ist räumlich von der Hauptniederlassung getrennt, stellt aber keine eigene Rechtspersönlichkeit dar. Dies unterscheidet die Zweigniederlassung von einem Tochterunternehmen, welches eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Es werden von der Zweigniederlassung aus ähnliche oder gleichartige Geschäfte wie die der Hauptniederlassung selbstständig getätigt. Eine Eintragung in das Handelsregister ist erforderlich.

Der Leiter einer Zweigniederlassung muss vom Unternehmen mit einer Prokura oder einer Handlungsvollmacht ausgestattet sein, und sie muss die Firma des Unternehmens mit einem besonderen Zusatz führen.

Siehe auch: Filiale