Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, StWG) aus dem Jahre 1967 verankerte Ziele und Instrumente einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik in Deutschland. In seinem ersten Paragraphen bestimmt es gesamtwirtschaftliche Ziele, die öffentliche Haushalte in Deutschland bei ihren Entscheidungen beachten sollen.
- Preisniveaustabilität
- hoher Beschäftigungsstand
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum
Diese Ziele sind bekannt als Magisches Viereck der Wirtschaftspolitik, magisch deshalb, weil sich alle vier Ziele nicht konfliktfrei erreichen lassen.
Die Bezeichnung Stabilität im Namen des Gesetzes bezieht sich darauf, dass ein gleichmäßiges Wachstum ohne größere Schwankungen erzielt werden soll. Hierin kommt das in den sechziger Jahren die wirtschaftspolitische Diskussion beherrschende Gedankengut der Globalsteuerung zum Ausdruck, dem zu Folge der Staat in der Lage ist, durch den Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Die systematische Beeinflussung der genannten wirtschaftlichen Zielgrößen sollte die Wirtschaftspolitik in Richtung einer an John Maynard Keynes orientierten Prozesspolitik verlagern. Das Gesetz entstand unter der Federführung von Bundesminister Karl Schiller.
Instrumente des StWG
Als Instrumente zur Reaktion auf konjunkturelle Schwankungen wurden mit dem StWG eingeführt:
- die Konjunkturausgleichsrücklage: mit ihr wird in Zeiten der Hochkonjunktur ein Teil der Steuereinnahmen stillgelegt; in Rezessionsphasen werden diese Rücklagen aufgelöst und für Nachfrageprogramme verwendet;
- der Konjunkturzuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer: In Zeiten der Hochkonjunktur werden die Steuern vorübergehend erhöht und in Rezessionsphasen werden diese Gelder an die Steuerzahler rückerstattet.
Außerdem wurde die mittelfristige Finanzplanung eingeführt und der Finanzplanungsrat, in dem Bund, Länder und Gemeinden ihre Ausgabenpläne aufeinander abstimmen.
In der Konzertierten Aktion besprachen Regierung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Bundesbank wirtschaftspolitische Themen und versuchten zu Konsenslösungen zu kommen. Die konzertierte Aktion scheiterte Ende der siebziger Jahre am Streit über die betriebliche Mitbestimmung..