Nationalsozialistische Filmpolitik

deutscher Film in der Zeit des Nationalsozialismus
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Ziele der nationalsozialistischen Filmpolitik

Trotz aller autoritären Momente war der Nationalsozialismus ein Populismus, d. h. eine Bewegung, die Massenpopularität dadurch zu erreichen suchte, dass sie mit ihren Schlagworten direkt aufs Gefühl der Bevölkerung zielte. Es überrascht daher nicht, dass die Nationalsozialisten das Filmmedium von Anfang an als ein Propagandainstrument von ungeheurer Macht einschätzten. Adolf Hitler und der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels waren vom Film nicht nur persönlich fasziniert, sondern die Instrumentalisierung des Filmwesens war von der NSDAP bereits seit 1930 durch die Einrichtung einer parteieigenen Filmabteilung vorbereitet worden.

Goebbels ging zutreffend davon aus, dass ein unterhaltsames Filmmedium ein wirkungsvolleres nationalsozialistisches Propagandainstrument sein würde als ein Filmmedium, in welchem die NSDAP und ihre Tagespolitik allgegenwärtig gewesen wäre. Die NSDAP und ihre Symbole bzw. Organisationen - wie SA, Hitler-Jugend oder Reichsarbeitsdienst - erscheinen im NS-Spielfilm darum nur sehr selten. Selbst die sog. Propagandafilme bildeten gegenüber der Flut der mehr oder weniger leichten "Unterhaltungsfilme" eine Minderheit von höchstens einem Viertel.

Maßnahmenkatalog (Übersicht)

Politische Maßnahmen zur Gleichschaltung des Films im nationalsozialistischen Deutschland waren u. a.: die Unterstellung des gesamten Filmwesens unter das von Joseph Goebbels geführte Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, die schrittweise Verstaatlichung von Filmproduktion und Filmverleih, die Zwangserfassung der in der Filmbranche Tätigen in nationalsozialistischen Berufsverbänden (Reichsfilmkammer), die Gründung einer Filmkreditbank GmbH zur gezielten Subventionierung politisch erwünschter Filme, die Einsetzung eines Reichsfilmdramaturgen, der sämtliche Drehbücher, Manuskripte und Filmentwürfe zu prüfen hatte, die Fortführung der (bereits in der Weimarer Republik eingeführten) Filmzensur (Filmprüfstelle; siehe auch Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme), die Einführung von Filmprädikaten, durch die politisch erwünschte Filme bei der Kinoauswertung steuerliche Erleichterung genossen, die Vergabe eines nationalen Filmpreises (Deutscher Filmpreis (1934-1945)), sowie das Verbot der Filmkritik.

Filmproduktion

Der Filmproduktionssektor wurde nach und nach monopolisiert bzw. verstaatlicht. Von den 114 deutschen Produktionsgesellschaften, die in den Jahren 1933-1935 Spielfilme hervorgebracht haben, arbeiteten in den Jahren 1936-38 noch 79. 1939 traten noch 32 Firmen in Erscheinung, 1940 25 Firmen, 1941 16 Firmen, und 1942 wurden die verbliebenen 6 Filmgesellschaften, deren Aktien der Staat inzwischen aufgekauft hatte, zur Ufa-Film GmbH (Ufi) zusammengeschlossen.

Filmverleih

Eine Monopolisierung wurde auch im Verleihsektor herbeigeführt. Die der Ufa unterstellte Deutsche Filmvertriebs GmbH (DFV) löste 1942 alle bis dahin noch bestehenden Verleihfirmen ab. Für den Export und Verleih deutscher Filme ins Ausland war bereits 1933 die Cinéma Film AG gegründet worden.

Lichtspieltheater

Anders als im Produktions- und Verleihsektor fand im Kinowesen keine Verstaatlichung statt. Die meisten der 5506 Lichtspieltheater, die 1939 im sog. Altreich (ohne Österreich und Sudetenland) existierten, waren Kleinunternehmen in privater Hand. Die unternehmerische Freiheit dieser Kinos war durch zahlreiche Anordnungen der Reichsfilmkammer allerdings erheblich eingeschränkt.

Literatur

  • Gerd Albrecht, Nationalsozialistische Filmpolitik, München (Hanser) 1969