Rififi

Film von Jules Dassin (1955)
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Rififi oder im Original Du rififi chez les hommes („Krawall bei den Männern“) ist ein französischer Kriminalfilm in Schwarzweiß aus dem Jahr 1955. Auch in den USA lief er unter dem Namen Rififi. Der Regisseur war Jules Dassin, der auch viele amerikanische Film-noir-Klassiker gedreht hat, zum Beispiel The Naked City, Thieves' Highway, Brute Force und Night and the City. Die Filmmusik wurde von Georges Auric komponiert.

Film
Titel Rififi
Originaltitel Du rififi chez les hommes
Produktionsland Frankreich
Originalsprache Französisch, Italienisch
Erscheinungsjahre 1955
Länge 115 Minuten
Altersfreigabe
  • FSK 12 (ehem. 16/18)
Stab
Regie Jules Dassin
Drehbuch Jules Dassin, René Wheeler, Auguste le Breton
Produktion René Gaston Vuattoux
Musik Georges Auric
Kamera Philippe Agostini
Schnitt Roger Dwyre
Besetzung

Inhalt

Rififi erzählt die Geschichte des eben entlassenen Strafgefangenen Tony, der gemeinsam mit der Bande eines alten Freundes einen gewagten Geldschrankraub durchführt. Das Unternehmen gelingt, doch in der anschließenden Auseinandersetzung mit einer konkurrierenden Bande kommen alle Protagonisten ums Leben.

Wirkung

Der Film gilt als stilbildend für das Genre der Heist-Film oder Caper Movies. Die wichtigste Szene, der Einbruch in das Juweliergeschäft, ist über 32 Minuten lang (in anderen Versionen kürzer) und enthält keinen Dialog und keine Musik. Der Regisseur Dassin tritt in dem Film unter dem Pseudonym Perlo Vita als César le Milanais auf (der Kriminelle und Frauenheld).

Der Film gilt als klassischer Vertreter des französischen Film noir. Der Kritiker Roger Ebert listet ihn in seinen Greatest Movies.

Dassin ließ sich die französische Romanvorlage ins Englische übersetzen, schrieb das Drehbuch in Englisch (wobei er nach eigener Angabe den latenten Rassismus der Vorlage abschwächte) und ließ dieses zurück ins Französische transkribieren. Ironischerweise sollte diesen Film, der Dassins europäische Karriere anschob, ursprünglich Jean-Pierre Melville inszenieren.

François Truffaut nannte Rififi den besten Kriminalfilm, den er je gesehen habe (er basiert auf der, wie er hinzufügte, schlechtesten Novelle, die er je gelesen habe). Dassins Eingebung war, den Einbruch, der im Buch vernachlässigbar ist, zu einer atemlosen Szene auszudehnen, die ein Viertel der Spieldauer beansprucht und die völlig ohne Worte oder Musik auskommt. Die Darstellung war so akribisch genau und detailreich, dass die Pariser Polizei den Film angeblich verbieten wollte, weil sie befürchtete, dass er einer Handlungsanweisung gleich komme.

Aufnahme in Deutschland

Der Arbeitsausschuss der FSK prüfte den Film im Juli 1955. Zunächst stellten die Prüfer fest, dass durch die gegenseitige Vernichtung der Gangsterbanden der Gerechtigkeit Genüge getan sei. Ausführlich beschäftigte sich der Ausschuss jedoch mit der Frage, ob der Film zur Nachahmung anstiften könne. Man kam zu dem Ergebnis, dass Rififi einerseits für Berufsverbrecher nichts Neues biete, während andererseits für Amateure die Spezialapparate und die Methoden zu kompliziert seien. So gab der Ausschuss den Film ohne Schnitte ab 16 Jahren frei, was die damalige Obergrenze war.

Ab Oktober 1955 war Rififi in den deutschen Kinos zu sehen und wurde zunächst nur gelobt. Am 20. Januar 1956 brachte jedoch die Abendzeitung einen Bericht mit dem Titel „Film löst Einbruchswelle aus“, am 21./22. Januar 1956 die SZ: „»Rififi« und die Folgen“, der Hofer Anzeiger am 24. Januar 1956: „Unterricht im Einbrechen“. Berichtet wurde über dilettantische Amateure, die nach dem Vorbild des Films versucht hätten, Geldschränke zu knacken. Am 4. Februar 1956 titelte die Münchner Illustrierte: „Rififi macht Schule – ein Film als Lehrmeister“ mit Bildern einer Schülerbande aus Essen, die “à la Rififi“ in ein Lokal eingedrungen war.

Der Abgeordnete Wenzel Köhler (GB/BHE) fragte daraufhin im Bayerischen Landtag, wie die Staatsregierung „unsere Jugend vor solchen charakterverderbenden Filmen zu bewahren“ gedenke.[1] Innenminister August Geislhöringer (BP) antwortete, dem Staat seien hier die Hände gebunden. Die Freiwillige Selbstkontrolle hätte jedoch den Film nicht freigeben dürfen. Der Freistaat fordere deshalb seit Jahr und Tag, die Obergrenze bei der Jugendfreigabe auf mindestens 18 Jahre anzuheben.

Wochenlang berichtete die Presse über weitere Rififi-Verbrechen, z.B.: „»Rififi«-Einbruch ging daneben“, Kölner Stadt-Anzeiger vom 9. April 1956 und „»Rififi« kontra »Rififi«“ in Düsseldorfer Nachrichten vom 12. Mai 1956. Der evangelische Filmbeauftragte Werner Hess erklärte am 1. März 1956 im Bayerischen Rundfunk, man habe nun endlich den Beweis für die Vorbildwirkung von Verbrecherfilmen, die man in Zukunft alle verbieten müsse. Die SPIO wies die Anschuldigungen des bayerischen Innenministers gegen die FSK am 2. März 1956 zurück.

Auszeichnungen

Rififi war 1955 im Wettbewerb um die Goldene Palme bei den Filmfestspielen von Cannes vertreten, wo sich Jules Dassin den Regiepreis mit Sergei Vasilyev (Geroite na Shipka) teilte. Ein Jahr später wurde der Film noir vom Syndicat Français de la Critique de Cinéma (SFCC) als bester Film ausgezeichnet, während Hauptdarsteller Jean Servais den Étoile de Cristal als bester Darsteller erhielt. Fast 45 Jahre nach seiner Uraufführung ehrte das New York Film Critics Circle im Jahr 2000 den Film mit zwei Spezialpreisen.

Anmerkungen

Die Redensart „à la Rififi“ oder „in Rififi-Manier“ basiert auf diesem Film und bezeichnet einen Einbruch in ein Gebäude durch einen gegrabenen Tunnel, um eine Bank, einen Safe oder Ähnliches unbemerkt auszurauben. Die ursprüngliche Bedeutung im französischen lässt sich etwa mit „Streit“, „Krach“, „(gewalttätige) Auseinandersetzung“ umschreiben.

Dassin drehte neun Jahre später die Krimikomödie Topkapi, ebenfalls ein Heist-Film, in dem die Ganoven im Gegensatz zu Rififi über das Dach einbrechen.

Bezugnahme in anderen Filmen

In Meine Tante – deine Tante (1956), einer Parodie, versucht ein Trio unter Führung von Oskar Sima durch eine Wohnung, in welche man sich in Frauenkleidern einmietet, in die darunterliegende Bank zu gelangen. Eine Episode des italienischen Spielfilms Susanna, süß wie Sahne (1957) handelt davon, dass drei Männer auf ähnlichem Wege in ein Juweliergeschäft einbrechen. Im Geldschrank jedoch findet sich ein Zettel des Besitzers, der mitteilt, auch er habe den Film Rififi gesehen und nehme deshalb die wertvollsten Stücke täglich mit nach Hause. Die Klamotte Als geheilt entlassen (1959) mit dem Duo Wolfgang Neuss/Wolfgang Müller lehnte sich ebenfalls an Rififi an.

Literatur

  • Jürgen Kniep: „Keine Jugendfreigabe!“. Filmzensur in Westdeutschland 1949-1990, Wallstein Verlag Göttingen 2010 ISBN 978-3-8353-0638-7

Einzelnachweise

  1. Jürgen Kniep: Keine Jugendfreigabe!, S. 188

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