Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

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Vorlage:Urheberrechtsfragen (Überschrift)

Einzelne Seiten spiegeln

Hallo, ich bin mir da gar nicht sicher. Gibt es die Möglichkeit das ich einzelne Wikipedia Beiträge zu einem bestimmten Fachgebiet auf meinem Server spiegel? Muss ich dann immer noch auf die Wikipedia verlinken und Autoren hinweisen? Ich meine, die würden doch dann übernommen werden, oder? Ich benutze MediaWiki Software.

Was habe ich für Möglichkeiten? Wie funktioniert das mit dem XML Import?

Gruß

Flocko

Wachsfiguren

Aus Diskussion Bilder kopiert

Hallo!

Ich war im letzten Jahr im Prager Wachsmuseum zu Besuch. Dort habe ich einige Bilder, von zum Beispiel Dalai Lama oder Gorbatschow gemacht. Darf ich diese einfach so hochladen, oder verletzt das die Rechte des Künstlers? THOMAS 17:55, 14. Jul 2005 (CEST)

Da anzunehmen ist, dass die Wachsfiguren persönliche geistige Schöpfungen des Künstlers sind (schon die Bezeichnung Künstler impliziert den Urheberrechtsschutz, der Wachsfiguren-Porträtist ist ja nichts anderes als einer, der eine Skulptur von jemandem anfertigt und Skulpturen sind natürlich immer geschützt), verletzt dies eindeutig die Rechte des Künstlers. --Historiograf 18:35, 14. Jul 2005 (CEST)

Danke,Historiograf! THOMAS 14:58, 15. Jul 2005 (CEST)

Bilder dank TV-Karte

Hallo,

wie wohl viele verfüge ich über eine TV-Karte mit der Möglichkeit Bilder zu schießen. Schon instinktiv gehe ich davon aus, dass diese Funktion bei DVDs eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn ich z. B. ein Bild schieße und es nachträglich in Bildprogrammen bearbeite. Wie sieht es aber beim deutschen Free TV aus? Tritt eine Urheberrechtsverletzung ein, wenn ich mit meiner TV-Software ein Bild aus einem Film schieße, der z. B. gerade auf ZDF, Pro7 etc. läuft, dieses bearbeite und in irgendeinen Schauspieler-Artikel einbette? --César 23:52, 15. Jul 2005 (CEST)

Ja tritt ein, die verletzt das Recht am Standbild. EOD --Historiograf 23:57, 15. Jul 2005 (CEST)

Wie geht's weiter nach URV-Eintrag.

Ich bin mir über das Prozedere nach einem URV-Eintrag nicht ganz im Klaren. Beispiel: Ich habe am 16.07. für Welte-Mignon einen URV-Eintrag gemacht und die Sache auch auf [1] gepostet. Der Autor hat sich inzwischen gemeldet, auf der Diskussionsseite des Artikels sowie bei mir. Wie geht die Sache nun weiter? Kann der URV-Eintrag nun zurückgenommen werden? Soll/kann/darf ich das tun oder macht das ein Sysop? Ich habe diese Frage auch bei Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen gestellt, dort wurde sie aber nicht beantwortet. Herzlichst --RoswithaC 20:28, 18. Jul 2005 (CEST) (als Aktive noch relativ neu hier)

Da der Autor sich ja recht ausführlich geäußert hat, spricht nichts dagegen, wenn du einfach den Artikel wieder auf den alten Stand zurücksetzt. Allerdings solltest du dann auch die Rücknahme auf der Löschkandidaten-Seite vermerken. --Fb78 21:31, 18. Jul 2005 (CEST)

Danke, Fb78, für die Auskunft. Genau so habe ich es also gemacht. Ich hatte allerdings gehofft, es gäbe irgendwo ein nettes Knöpfchen (vielleicht nur Sysops zugänglich), das die Wiederherstellung erleichtern würde. Oder habe ich dieses vielleicht doch übersehen? --RoswithaC 23:14, 18. Jul 2005 (CEST)

Nein, das Knöpfchen haben nur Admins. Wir Normalbürger müssen viermal klicken (Versionen, Alte Version anzeigen, Bearbeiten, Speichern - siehe Wikipedia:Wiederherstellen.) Hast du schon wunde Finger? --Fb78 23:30, 18. Jul 2005 (CEST)

Ich wusste doch, ich hab was falsch gemacht. Ich hab's nämlich über "Versionen vergleichen" aufgerufen und von dort per copy & paste eingefügt (und mühselig die Steuerzeichen bereinigt) <schäm>. Das nächste Mal aber weiß ich's besser - deswegen heißen Dank für den Tipp :-)) --RoswithaC 12:58, 19. Jul 2005 (CEST)

Bilder ohne Rechte - wie in Wikipedia "melden"

Hallo,

wer hilft mir? Ich habe Bilder eingestellt die keinerlei Urheberrechte haben (siehe La Jana. Crux hat nun (wieso hat er mir keine Nachricht mit einer Nachfrage geschickt??) die Bilder gelöscht und einen Bildlöschungsantrag gestellt. Wie kann ich ihm und Wikipedia klarmachen das diese Bilder keine Uhrheberrechte haben??????? Habe keine Hilfe in der Wiki-Hilfe gefunden! Danke & Gruß

HelenaL 12:14, 24. Jul 2005 (CEST) (als Aktive sehr neu hier)

Laut Wikipedia:Bildrechte muss der Fotograf 70 Jahre tot sein. Da bei deinen Bildern der Fotograf nicht erwähnt ist, lässt sich auch nicht feststellen, seit wann er tot ist. Bei jedem Bild muss eine der Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder auf die Bildseite hinzugefügt werden. Dazu auf der jeweiligen Bild-Seite auf "Seite bearbeiten" klicken. --Jofi 12:50, 24. Jul 2005 (CEST)

Bernd das Brot und Yoshi

Wie ist das eigentlich bei Figuren wie Bernd das Brot und Yoshi? Kann man diese (Stofftier und Plastikfigur) einfach abfotograffieren, und dann die Abbildungen unter Gnu-Lizenz stellen, wie das hier in de.wikipedia.org getan wurde? --Arbol01 01:43, 25. Jul 2005 (CEST)

Nein, das sind Vervielfältigungen urheberrechtlich geschütztzer Gestaltungen --Historiograf 01:45, 25. Jul 2005 (CEST)

Und was macht man als Wald- und Wiesenbenutzer, wenn man auf so etwas stößt? --Arbol01 01:47, 25. Jul 2005 (CEST)
Am besten stellt man unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder einen Wald- und Wiesen-Löschantrag (wie, ist dort beschrieben). Als höflich gilt es, den Benutzer, der die Bilder eingestellt hat, davon zu informieren. --Fb78 15:39, 25. Jul 2005 (CEST)
Gut, ich habe es jetzt gemacht. Freunde mache ich mir damit natürlich nicht. --Arbol01 17:42, 25. Jul 2005 (CEST)

Bitte schreibt hier keine unbewiesenen Behauptungen rein, sondern gebt die Quelle, also den Hinweis auf Gesetze oder Rechtsprechungen an. So schwer kann das doch nicht sein. Das Urherbergesetz sieht den Schutz eines Werkes vor. Die Kopie einer Figur wäre keine Urheberrechtsverletzung, sondern eine Verletzung des Verwertungsrechts. Ein Bild von einer Figur kann aber die Verwertung im Allgemeinen nicht einschränken. Ich vermute, dass ein Schlüsselanhänger viel zu trivial ist, als dass er als Werk gelten kann. Wenn jemand meint, das stimme nicht, dann wäre es wirklich hilfreich, den Artikel des Gesetzes oder einen Richterspruch dazu oder wenigsten die Meinung eines Juristen hier zu veröffentlichen. geschieht dies nicht, kann man ja wohl davon ausgehen, dass es sich hier um einen Scherz handelt.

ERSTENS: Unterschreibe gefälligst mit vier Tilden.
ZWEITENS: diese Seite wird von Juristen beobachtet, wenn ich hier etwas absolut falsches schriebe, wäre sofort ein Robenträger zur Stelle um mich zurechtzuweisen.
DRITTENS: Dass es sich bei einem Schlüsselanhänger in Form einer geschützten Figur um eine unfreie Bearbeitung im Sinne des UrhG handelt, ist so trivial, dass es sich erübrigt, hier irgendwelche Nachweise zu geben. --Historiograf 21:41, 25. Jul 2005 (CEST)

Ich habe mal ein paar Fragen: 1) Angenommen, solche Objekte finden sich nur zufällig als "Nebenobjekt" auf einem Foto? 2) Gilt das nur für geschützte Figuren sondern auch geschützte Designs, Logos, Stoffmuster, ...? Darf ich, sagen wir mal, ein Foto meines Toasters einstellen? Phrood 23:33, 25. Jul 2005 (CEST)

Ad 1) Siehe Beiwerk (Recht)
Ad 2) ja, wenn diese Gegenstände die nötige Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG erreichen. Wenn der Toaster als persönliche geistige Schöpfung seines Designers eingeordnet wird, darf ein Bild hier nicht eingestellt werden. --Historiograf 23:42, 25. Jul 2005 (CEST)

Abgemalte oder abgezeichnete Bilder

Dürfen Zeichnungen oder Bilder, wenn sie abgemalt oder abgezeichnet werden, jedoch nicht ganz dem Original entsprechen verwendet werden? Ich bin in einem Buch ("Allgemeine Mikrobiologie", Hans G. Schlegel, Thieme Verlag, 7. Auflage, Seite 109) auf das Bild Bakterien Sporen.png gestossen. Die Bilder gleichen sich wie ein Ei dem anderen. Lediglich ist das in der WP verwendete Bild farbig. Das im Buch ist S/W. Ist dies legitim oder wird hier das Urheberrecht verletzt? --Rhododendronbusch 23:48, 25. Jul 2005 (CEST)

Wer soll bitteschön eine solche Frage beantworten können ausser der Richter, der ggf. tätig wird?? Im vorliegenden Fall bezweifle ich die Schöpfungshöhe. Bei wiss. Texten gilt nach BGH Staatsexamensarbeit, dass hier der Schutzumfang eher gering zu bemessen ist. Eine naheliegende und wenig originelle Visualisierung (wie hier) darf durchaus verändert übernommen werden (freie Benutzung), aber der betroffene Urheber könnte dies durchaus anders sehen. Sicherer ist es allemal, sich um eine möglichst eigenständige Gestaltung von Grafiken zu bemühen. --Historiograf 00:56, 26. Jul 2005 (CEST)

Inhalte mit eigenen Worten wiedergeben

Wenn ich einen Artikel schreiben möchte, beziehe ich meine Informationen ja i.d.R. aus anderen Quellen/Homepages.

Natürlich muss ich die Inhalte mit eigenen Worten wiedergeben. Reicht das dann auch aus, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen?

Müssen komplett andere Wörter gewählt werden oder reicht es die Sätze umzustellen bzw. zu ergänzen?

Hat jemand ein paar Beispiele hierzu?

Es gab hier weiter oben eine Diskussion darüber, wobei die aber nicht sonderlich gehaltvoll war :-) (Gerd Zacher)

Wie sieht das z.B. aus wenn man die einzelnen Daten der Etappe von Kolumbus wiedergibt. Das kann ja schlecht mit eigenen Worten wiedergegeben werden. Was ist dort mit dem Urheberrecht?

Generell sind zeitliche Abläufe (wie Werdegang etc.) ja an eine fixe Reihenfolge gebunden. Insofern sieht das immer so aus, als würde A von B abgeschrieben haben.

Danke schonmal für eine Antwort, Gruß --[[Benutzer:Duczmal|Jens Duczmal]] 11:36, 26. Jul 2005 (CEST)

Bevor der Hinweis kommt, das könne dir im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt sagen, hier ein paar Faustregeln nach meinem besten Wissen und Gewissen. Bitte lies dir auch die verlinkten Artikel durch.
1) Statistische Daten - Tabellen etc. - unterliegen i. d. R. nicht dem Urheberrecht. Solange du keine kompletten Datenbankwerke klaust, ist das Auflisten historischer Daten, Verkaufszahlen, Zuschauerzahlen usw. meines Wissens in Ordnung.
2) Was ein Plagiat ist, ist dir klar? Wörter einfach umstellen reicht auf keinen Fall. Eine Paraphrase (Umschreibung mit eigenen Worten) ist in Ordnung. Auch in Ordung sind Zitate, solange a) die Quelle angegeben ist, b) das Zitat als solches markiert ist und c) sich ihre Länge in Grenzen hält. Allgemein gilt, was Historiograf eine Frage weiter oben meinte: Je selbständiger dein Text, je größer seine Schöpfungshöhe, desto mehr bist du auf der sicheren Seite. An der Grenze zur Urheberrechtsverletzung entlang zu surfen ist keine gute Idee. --Fb78 12:11, 26. Jul 2005 (CEST)


Klar möchte niemand an dieser Grenze entlang surfen. Deshalb frage ich ja :-)
An für sich wollte ich nur ein paar Daten zu einem kleinen Ort in Sachsen-Anhalt nachtragen.
Ich bin noch am überlegen, ob ich ein Hühnengrab am Stadtrand erwähne.
Fotos sind durch meine Person selbst erstellt worden.
Da auf Wikipedia aber kein Eintrag zu Hühnengräbern existiert, wollte ich das natürlich dann auch gleich nachholen. Und da ich kein Fachmann auf diesem Gebiet bin, habe ich ja gar keine andere Möglichkeit, als die notwendigen Infos irgendwoher zu holen. Insofern ist es so oder so immer ein Plagiat (im persönlichen, wenngleich nicht im rechtlichen Sinne).
Im Wesentlichen möchte ich schreiben, was überhaupt ein Hühnengrab ist (wobei ich da erst selber mal schauen muss :-) und evtl. wo in Deutschland wichtige Gräber liegen bzw. ggfs. ein paar geschichtliche Daten zusammentragen. Für mein Verständnis nichts, worauf man überhaupt ein Urheberrecht haben könnte. Aber mein Verständnis zählt ja leider nicht.
Fallen Dir dazu konkret noch irgendwelche Hinweise ein, wo Du jetzt ja weißt, worum es geht?
Gruß und Danke, --[[Benutzer:Duczmal|Jens Duczmal]] 12:23, 26. Jul 2005 (CEST)
Versuchs mal mit der Schreibung Hünengrab, das hilft dir vielleicht weite :) Eine reine Auflistung solcher Gräber besitzt meines Erachtens nicht die notwendige Schöpfungshöhe. --Fb78 12:32, 26. Jul 2005 (CEST)


LOL. Ich entschuldige mich hiermit für meine Dummheit.
Generelle Frage zum Abschluss : Darf/sollte man seine eigenen Einträge löschen? Ich meine, die ganze Fragestellung ist ja, zumindest in diesem Zusammenhang jetzt uninteressant geworden. Kostet ja nur unnütz Speicher auf dem Server. Wobei ich ja dann Dein Posting gleich mitlöschen würde. Und das sollte man ja nicht so einfach tun. --Jens Duczmal 12:35, 26. Jul 2005 (CEST)
Quatsch. Das ist gespeichert, so oder so. Jede Bearbeitungsversion bleibt für immer auf dem Server. Mach dir nicht die Mühe. Außerdem ist die Frage ja vielleicht für andere noch interessant. --Fb78 12:39, 26. Jul 2005 (CEST) PS: Von mir aus kannst du die Diskussion natürlich löschen. Vielleicht willst du aber auch abwarten, ob sich im Laufe der nächsten Tage noch jemand zu Wort meldet. --Fb78 17:20, 26. Jul 2005 (CEST)

Ich bin gegen das Löschen. Diese Seite dient auch der Fortbildung und als Informationsquelle für künftige Fälle. Da wir niemanden haben, der die Antworten und Diskussionsergebnisse in einen Artikel im WP- oder Artikelsnamensraum einarbeitet, müssen wir die Diskussion hier dokumentieren. --Historiograf 17:35, 26. Jul 2005 (CEST)

Ansichtskarten

Hallo! Wie sieht die Sache eigentlich aus bei alten Ansichtskarten? Manchmal sind diese ja die einzige Möglichkeit, eine Veränderung zwischen Anno Dazumal und Heute zu veranschaulichen und die Ansichtskartenverlage wird es zwecks Anfrage ja kaum mehr geben. Ich ziehe halt mal der Einfachheit halber folgende zwei Grenzen:

Ansichtskarten bis 1918: Darf ich die ohne mit der Wimper zu zucken veröffentlichen?

Ansichtskarten bis 1945: Darf ich die ohne mit der Wimper zu zucken veröffentlichen?

--GuentherZ 19:25, 26. Jul 2005 (CEST)

Ansichtskarten bis 1900: OK. Alles andere NEIN, es sei denn Fotograf ist 70 Jahre tot --Historiograf 04:10, 27. Jul 2005 (CEST)

Danke! Dann kann ich mir diese Idee wohl abschminken, denn 1900 reduziert meine Möglichkeiten auf ein Minimum. Trotzdem Danke! --GuentherZ 18:56, 27. Jul 2005 (CEST)

@Historiograf: Wenn der Urheber auf der Karte nicht genannt ist, gilt dann deiner Meinung nach die Schutzfrist für anonyme Werke? --Fb78 22:04, 27. Jul 2005 (CEST)

Schwierige Frage, zumal meine Meinung als die eines Nicht-Juristen für viele hier nicht relevant ist. Ich darf aber daran erinnern, dass ich mich intensiv mit dem Problem auseinandergesetzt habe [2]. Sobald jemand nachweist, dass (nach altem de-Recht) irgendwann der Urheber bekannt wurde (und sei es nur am Stammtisch anno 1925), gelten 70 Jahre pma. Ich wäre an sich dafür, dass wir auch ohne grosses Meinungsbild (ebenso wie bei den Fotos vor 1900) auch bei faktisch anonymen Werken das Risiko eingehen, sofern das Erstveröffentlichungsdatum nachweisbar länger zurückliegt als 70 Jahre. --Historiograf 23:33, 27. Jul 2005 (CEST)

Copy-&-paste-URV

Hallo, wie verfährt man denn, wenn Bestandteile eines Artikels in einen anderen Artikel kopiert werden, ohne dies in der Zusammenfassung zu erwähnen? Stellt dies eine vollständige URV (mit Löschantrag etc.) dar oder ist das eher Kavaliersdelikt? Geschehen ist das z. B. bei Substitution (Wirtschaft) (von Substitutionsgut) sowie bei Haushaltsoptimum (von diversen Seiten, die jetzt als Redirect auf den Artikel verweisen). Ich denke nicht, dass es sich um eine vorsätzliche URV handelt, aber da beide Artikel sowieso inhaltlich diskutiert werden, halte ich eine Klärung dieses Sachverhalts für sinnvoll. Vielen Dank für Antworten! Grüße Kai (Benutzer:Geisslr) 21:42, 26. Jul 2005 (CEST)

Da alle Artikel innerhalb von Wikipedia der GNU-Lizenz unterstehen, liegt gar kein URV-Problem vor. Natürlich ist es nur allzu anständig, die Historie der redirecten Artikel zu sichern. --Arbol01 21:53, 26. Jul 2005 (CEST)

Aso laut Wikipedia:Artikel verschieben ist Copy&Paste-Verschieben nicht erlaubt und muss repariert werden. "Bitte kopiere Artikel nie per Copy & Paste". ich bin grad dabei. --BLueFiSH ?! 22:05, 26. Jul 2005 (CEST)
Hab beide Artikel zusammengeführt. Jetzt kann wieder über das Lemma gestritten werden, aber bitte nächstes mal korrekt verschieben ;-) --BLueFiSH ?! 22:18, 26. Jul 2005 (CEST)

Dort findet sich der Absatz: Artikel aufteilen: Als erste Version des neuen Artikels den vollständigen alten Artikelinhalt und die vollständige Versionsgeschichte kopieren und im Bearbeitungskommentar erklären, z. B. "Artikel und Versionsgeschichte aus John Ronald Doe kopiert." Dann in einem zweiten Bearbeitungsschritt die nicht benötigten Teile und die Versionsgeschichte wieder löschen.

Wie kann ich denn die Versionsgeschichte eines Artikels kopieren? Das geht doch nur durch verschieben oder? Wenn ja, dann finde ich den Absatz missverständlich. Grüße Kai (Benutzer:Geisslr) 21:42, 26. Jul 2005 (CEST)

Es meint wohl, dass man in einen neuen Artikel den kompletten (nicht den aufgeteilten) Inhalt zuzüglich der (über die Kopieren/Einfügen-Zwischenablage) direkt in den Artikel kopierten Versionsgeschichte erstellt, abspeichert und in einem nächsten Schritt alle nicht gebrauchten Teile wieder rausnimmt (also auch die History). klingt auf jeden Fall recht kompliziert... --BLueFiSH ?! 22:23, 26. Jul 2005 (CEST)
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ähm, was ist denn die Kopieren/Einfügen-Zwischenablage? Die Zwischenablage meines PCs? Ansonsten hab ichs verstanden... Grüße Kai (Benutzer:Geisslr) 22:47, 26. Jul 2005 (CEST)
Ja das Clipboard, die Zwischenablage, das Windoze-Teil halt ;-) --BLueFiSH ?! 22:58, 26. Jul 2005 (CEST)
Ja, so langsam erschließt sich mir das - aber darauf wäre ich nie gekommen... Vielen Dank! :) Kai (Benutzer:Geisslr) 23:12, 26. Jul 2005 (CEST)

Videospielfiguren im Karstadt

Darf ich solche 2m großen Figuren (World of Warcraft) abfotografieren und ins Internet stellen? Muss ich vorher im Kaufhaus um Erlaubnis fragen? Und was ist, wenn sie mir erlauben Fotos zu machen? Wie kann ich es dann beweisen, dass sie mir die Erlaubnis erteilt haben? Dilerius 23:19, 27. Jul 2005 (CEST)

Nein, du brauchst die Erlaubnis des Urhebers der Figuren (neben der Fotografiererlaubnis des Kaufhauses). Falls du beide hast, scanne die schriftlichen Genehmigungen und reiche sie hier ein. --Historiograf 23:25, 27. Jul 2005 (CEST)

Fotos mit Erlaubnis des Eigentümers

Verschoben nach Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --Historiograf 23:08, 7. Aug 2005 (CEST)

Durchsetzung Lizenz?

Hier wurde offensichtlich ein Text aus dem Wikipedia-Artikel Schwerin kopiert, aber kein Hinweis auf den Ursprung bzw. die GNU-Lizenz gesetzt. Ganz frech ist der Hinweis unten auf der Seite: (c) 2005 by Thiess / Verwendung und Verlinkung ohne schriftliche Zustimmung verboten!

Wie ist denn hier zu verfahren? Wer kann den Betreiber auffordern, die GNU-Lizenzbestimmungen einzuhalten? -- Koy 08:48, 29. Jul 2005 (CEST)

Das kannst du selbst machen. Vorlage gibt's auf Wikipedia:Textvorlagen. --Fb78 09:01, 29. Jul 2005 (CEST)
Fall ist mittlerweile erledigt; der Betreiber hat auf meinen Hinweis prompt reagiert und die Seite mit einem entsprechenden Hinweis versehen. --134.34.34.84 17:33, 1. Aug 2005 (CEST) (Fb78)

URV bei Teilen des Artikels Münnerstadt?

Kann sich jemand von den URV-Experten mal das hier: Diskussion:Münnerstadt anschauen, wie das zu bewerten ist. Benutzer Joachim (IP 212.163.212.193) hatte einen Abschnitt des Artikels aus der Webseite http://www.muennerstadt.de kopiert und erklärt, er habe dort nachgefragt und per e-Mail "die Nutzungsrechte bekommen". Man könne ihm schreiben und er würde die e-Mail als Beleg dann vorweisen. GNU-Lizenz wird nicht erwähnt. Reicht das? Und wenn nicht, muss die Passage gestrichen werden? Wie geht man da vor?--Proofreader 22:26, 2. Aug 2005 (CEST)

Ich habe den Benutzer auf der Diskussionsseite des Artikels gebeten, den Inhalt der Genehmigungs-Mail dort reinzustellen. --Schubbay 18:52, 11. Aug 2005 (CEST)

Urheberrecht vs. Markenrecht

Hallo,

ich habe zu Star_of_Life das passende Bild

 

eingestellt.

Der Star of Life ist in Deutschland als Kollektivmarke unter den Registernummern 2032229 und 2103438 geschützt. Da Markenrechte aber bekanntlich keine Urheberrechte sind und dementsprechend andere Gesetze gelten, ist die Verwendung in dieser Form in der Wikipedia _grundsätzlich_ kein Problem - soweit ich das sehe.

Was sagen die Experten hier dazu?

Gruß, Hank van Helvete 22:22, 5. Aug 2005 (CEST)

Ich seh das nicht anders. GNU FDL bezieht sich nur auf Urheberrechte. --Historiograf 22:24, 5. Aug 2005 (CEST)

So isses. --ST 22:30, 5. Aug 2005 (CEST)

Danke. Hank van Helvete 22:46, 5. Aug 2005 (CEST)

Bitte beachten --Historiograf 23:06, 7. Aug 2005 (CEST)

Exzessives Zitieren

Auf Projekt Schulhof-CD (Abschnitt Erscheinen der CD) hat eine IP einen ganzen Abschnitt aus Pressezitaten eingefügt. Entfernen bzw. umschreiben würde ich das eh, die Wikipedia ist ja kein Pressespiegel, aber ich bin nicht ganz sicher, ob das in diesem Ausmaß auch ein URV darstellt. — da Pete (ノート) 08:34, 8. Aug 2005 (CEST)

Ja, das ist eindeutig URV. --Fb78 12:02, 8. Aug 2005 (CEST)

Testbilder, technisch generierte Bilder?

Wie sieht es eigentlich mit Bildern aus, die aus technischen Normen entstanden sind. Beispielsweise Testbildern?

--Casandro 11:53, 8. Aug 2005 (CEST)

Zu unvollständige Angaben. Bitte anhand eines detaillierten Beispieles erläutern. --Historiograf 12:07, 8. Aug 2005 (CEST)


Wenn ich ein normales FUBK-Testbild (offizielles Testbild in Deutschland) von einem Fernsehsender aufzeichne, ist dies dann gemeinfrei? Schließlich ist der einzige Beitrag zu diesem Bild der Name des Senders. Diesen könnte man einfach entfernen.

--Casandro 14:22, 11. Aug 2005 (CEST)

Übersetzungen, Autorennachweis gemäß GFDL

Außgelagert nach Wikipedia:Lizenzauslegung

Reicht selber scannen?

Moin! Das Bild Bild:KAZ.gif ist als "selbst gescannt" markiert. Das reicht doch nicht aus, um es unter einer anderen Lizenz zu veroeffendlichen, oder? Bitte verfolgt das weiter, ich bin gerade im Urlaub in Korea, ist mir nur gerade aufgefallen. -- iGEL (+) 10:57, 10. Aug 2005 (CEST)

Nein, reicht nicht --Historiograf 00:29, 11. Aug 2005 (CEST)

Teil-URV bei Hélène_de_Beauvoir

Bei Hélène_de_Beauvoir hatte jemand etwas reinkopiert, was von einer Webseite kopiert war. Siehe History, ich habe es revertet, jetzt muss aber sicher der Teil der History gelöscht werden, oder? Wie geht man nun vor? Danke für eure Hilfe. Lecartia 18:38, 10. Aug 2005 (CEST)

Man muss es glaube ich in dieser Liste eintragen: Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen --Schlurcher ??? 18:48, 10. Aug 2005 (CEST)
[x] eingetragen --Schlurcher ??? 18:52, 10. Aug 2005 (CEST)
Vielen Dank, Küsschen. :-) Lecartia 19:06, 10. Aug 2005 (CES

Ausschnitte aus Reden

Reden (zum Beispiel von Gerhard Schröder) darf man ja theoretisch vor Ort mitschneiden und dann ins Internet stellen. Wie ist es aber zum Beispiel bei Livesendungen auf Phönix, darf man theoretisch Reden oder Ausschnitte von Reden mitschneiden und diese dann hoch stellen? Das würde mi9ch wirklich brennend interessieren. THOMAS 19:26, 10. Aug 2005 (CEST)

Klar, du musst nur 50 Jahre warten (§ 95 UrhG). Zu Reden siehe § 48 UrhG (de) --Historiograf 00:23, 11. Aug 2005 (CEST)

Stadtwappen

Im Artikel zur Stadt Wüstenrot wird das Wappen der Stadt verwendet, obwohl die Stadt dies ausdücklich untersagt hat. Als begründung wird das Zitatrecht angegeben. Ist das rechtmäßig? Dann bräuchte man doch gar nicht mehr fragen? Ähnliches ist mir auch in anderen Stadtartikel aufgefallen (Siehe Wikipedia:Wappen/Probleme). Wikipedia:Wappen konnte mir auch nicht weiterhelfen, da es unübersichtlich und wiedersprüchlich ist. Könnte dort bitte jemand aufräumen, der Ahnung davon hat? -- Timo Müller 23:55, 10. Aug 2005 (CEST)

Timo, wieso stellst du falsche Behauptungen auf? Kannst du Wikipedia:Wappen nicht lesen oder willst du das nicht? Dort gibt es seit einiger zeit einen Konsens, dass Gemeindewappen gemeinfrei als amtliche Werke sind. Das hat mit unübersichtlich nichts zu tun. Also ist es schlicht und einfach wurscht, was eine Stadt möchte, da wir hier nicht in ihre Rechte eingreifen. Ich hoffe, du gehst den Weg des Bildrechte-Trolls nicht weiter. --Historiograf 00:28, 11. Aug 2005 (CEST)

Ups, das ist mir jetzt aber peinlich. Ich könnte schwören, Wikipedia:Wappen sah gestern noch anders aus... Ich sollte vieleicht nicht mehr so spät nachts an der WP arbeiten... (Das mit dem "Bildrechtetroll" überhöhre ich jetzt einfach. Ich habe nur eine Frage gestellt, nicht 50 Löschanträge oder soetwas. Es war vieleicht eine dumme Frage, aber nur eine Frage. Idch habe mich nur länger nicht um dieses Thema gekümmert, und als ich mal wieder reingeschaut habe, war alles anders. Ich wollte nur eine Bestätigung haben, das ich den jetzigen Stand der Dinge richtig mitbekommen habe, damit ich nichts falsch mache.) Ich habe trotzdem noch ein paar dumme Fragen:
  • Heißt das, dass ich ein Wappen nur nachzeichnen muss, und mir dann ausuchen kann, unter welche Lizenz ich es stelle?
  • Können bei deutschen Städten und gemeinden die Hinweise, die Stadt habe die Nutzung untersagt, gelöscht werden? -- Timo Müller 10:36, 11. Aug 2005 (CEST)

Bitte keine nachgezeichneten Wappen, sondern möglichst solche von der amtlichen Website verwenden und dann als PD kennzeichnen. Hinweise zu Dokumentationszwecken nicht löschen. Bitte diese Diskussion unter Wikipedia:Wappen Disku fortsetzen! --Historiograf 16:43, 11. Aug 2005 (CEST)

Mag jemand den Artikel verständlicher fassen? --Historiograf 00:28, 11. Aug 2005 (CEST)

Ich find es insgesamt recht verständlich. --Schlurcher ??? 09:45, 11. Aug 2005 (CEST)

Ist es aber auch lesenswert? --Historiograf 20:06, 12. Aug 2005 (CEST)

Beilage aus alter Volkszeitung von 1932

Hallo zusammen, ich habe eine Beilage aus einer alten Volkszeitung, die die Geschichte unserer Gemeinde dokumentiert. Wer der Rechtsnachfolger der damaligen Zeitung ist kann ich nicht (noch) nicht sagen (es gibt aber wenn überhaupt nur einen Kanditaten). Bevor ich aber überhaupt auf den potenziellen Kanditanten zugehe hier eine generelle Frage: Ist es möglich alte Zeitungsartikel komplett zu veröffentlichen oder nur in eigenen Worten und gekürzt? Gilt hier auch die "70 Jahre"-Regelung? Danke im Voraus für jeden Hinweis. --Ali aka Alexander 08:53, 11. Aug 2005 (CEST)

Hier solltest du sowie keine alten Zeitungsartikel veröffentlichen. Dies ist eine Hilfeseite der Wikipedia kein allgemeines urheberrechtliches Frageforum. Wenn du nachweisen kannst, dass jeder einzelne Autor 70 Jahre tot ist und der für die beilage verantwortliche Herausgeber ebenfalls (§ 4 UrhG), kannst du die Artikel veröffentlichen. --Historiograf 16:48, 11. Aug 2005 (CEST)

Julius Constantijn Rijk

Die Übernahme des Textes von Julius Constantijn Rijk darf laut Artikel nur mit Quellenangabe erfolgen. Das ist aber nicht Wiki-konform, richtig? Gruß --webmaster@sgovd.org (Diskussion) 19:34, 11. Aug 2005 (CEST)

Warum nicht? Es wiederspricht doch nicht der Lizenz, solange sonst keine Einschränkungen gemacht werden. -- Timo Müller 20:00, 12. Aug 2005 (CEST)

Beibehaltung von Urhebervermerken sind Teil der GNU FDL --Historiograf 20:05, 12. Aug 2005 (CEST)

Alte Bilder - Klärung

Unter Wikipedia:Bildrechte#Gesch.C3.BCtzte_Fotos steht geschrieben:

Die Wikipedia akzeptiert alle Bilder vor 1900 ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist.

Meine Klärungsbedarf geht nun in dieser Richtung: kann eine Webseite trotzdem die Verwendung (auch die kommerzielle) uralter Fotos und Reprodutionen ausschließen und damit nicht Wikipedia nutzbar sind? Oder darf ich solche alten Fotos auf den Commons laden? --Atamari 17:49, 14. Aug 2005 (CEST)

Neben der 70-Jahres-Frist kann die Schutzfrist der Erstveröffentlichung nachgelassener Werke gelten (§71 UrhG), das sind 25 Jahre. Wenn eine gemeinfreie Abbildung schon vor mehr als 25 Jahren irgendwo erschienen ist, auf welches Recht sollte die Webseite sich dann berufen? --Fb78 18:16, 14. Aug 2005 (CEST)
hier die Conditions of Use and Bibliographic Sources (als Beispiel für den Ausschluss von alten Bilder) --Atamari 18:22, 14. Aug 2005 (CEST)
Die Nutzungsbedingungen geben ja in diesem Fall an, dass eine Großzahl ihrer Bilder aus alten Büchern gescannt ist. Reine fotomechanische Reproduktionen (Scans) sind aber - nach Wikipedia-Konsens - nicht schutzfähig. Die Webseite kann sich daher auch kein Exklusivrecht auf diese Bilder sichern. Und schon gar nicht können sie Verwertungen verbieten für etwas, für das sie selbst kein exklusives Verwertungsrecht besitzen. --Fb78 18:29, 14. Aug 2005 (CEST)
und ich komme nicht ins Gefängnis wenn ich von dort Bilder auf den Commons lade? ;-) --Atamari 18:49, 14. Aug 2005 (CEST)
Jedenfalls nicht in ein deutsches Gefängnis :-) Ich möchte mir da kein Urteil erlauben, gehe aber davon aus, dass auch nach US-Recht Werke, die einmal Public Domain geworden sind, sich nicht wieder von einem Datenanbieter durch derlei Klauseln schützen lassen. --Fb78 20:06, 14. Aug 2005 (CEST)
Nachtrag: Vorsicht aber bei Archivbildern. Davon würde ich die Finger lassen aus o. a. Grund; man weiß nie, wer da noch Rechte dran beanspruchen könnte. --Fb78 20:26, 14. Aug 2005 (CEST)

Genau das ist die Haltung, die ich liebe: wegducken und den Schwanz einziehen. Jeder kann hierzulande und andernorts gefahrlos die abstrusesten Ansprüche an gemeinfreien Bildern anmelden, und es gibt hier hinreichend viele, die das dann ehrfürchtig für bare Münze nehmen. Die Rechtslage in den USA ist noch günstiger als hier, da wir hier das Datenbankschutzrecht haben, das bei systematischen Entnahmen relevant sein könnte. --Historiograf 23:07, 14. Aug 2005 (CEST)

eine Antwort auf meine Frage ist das aber nicht... --Atamari 19:48, 17. Aug 2005 (CEST)
Ich glaube, Historiograf will dir sagen: Nur zu. --Fb78 19:31, 18. Aug 2005 (CEST)

URV an Pressematerial?

Bei Einshoch6 wurde von Benutzer:Sambuco Pressematerial der Band von hier in den Artikel hineinkopiert. Wie verhält es sich hier mit dem Urheberrecht? Ich gehe davon aus, dass auch an Pressematerial ein Urheberrecht besteht, dass es verbietet, Inhalte hier einzustellen. Muss diese Version aus der History gelöscht werden? Sechmet Ω 22:28, 14. Aug 2005 (CEST)

Ohne Zustimmung des Rechteinhabers ja. --Historiograf 23:08, 14. Aug 2005 (CEST)

Wappen von Webseite

Darf man ein Bild von einer Webseite übernehmen, das ein Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts zeigt, auch wenn das Bild nicht unter einer passenden Lizenz steht? -- Timo Müller 11:09, 15. Aug 2005 (CEST)

Frage gehört nach Wikipedia:Wappen, Diskussion --Historiograf 19:33, 18. Aug 2005 (CEST)

OK, ist verschoben. -- Timo Müller 19:48, 18. Aug 2005 (CEST)

Zeitung im Glaskasten am Verlagsgebäude

Fotos von Häusern darf man hochladen, Fotos von Zeitungen nicht. Wenn jetzt aber am Verlagsgebäude die tagesaktuelle Zeitung im Glaskasten hängt, würde ein Veröffentlichen einer Fotografie des Glaskastens mit Zeitung das Urheberrecht verletzen? Foto des FAZ Verlagshauses: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:FAZ_Building_1.jpg -- Cherubino 19:12, 18. Aug 2005 (CEST)

Wenn der Glaskasten samt Zeitung nur Beiwerk ist - nein. Wenn das Foto allerdings benutzt wird, um das Urheberrecht zu umgehen - ja. Eine Kopie von der Zeitung bleibt eine Kopie, auch wenn du beim Fotografieren fünf Meter weit davon wegstehst. (Auf dem von dir verlinkten Foto ist keine Zeitung zu erkennen.) --Fb78 19:29, 18. Aug 2005 (CEST)
Ich hatte kein Bild hochgeladen weil ich mir unsicher war. Der Schriftzug am Haus wie bei Frankfurter Rundschau wäre also ok (Teil das Hauses)? Also könnte ich die Eingangstür (incl Glaskasten) fotografieren, auch obwohl ich dafür eine freizugängliche Stufe hochgehen müsste? Im Foto müsste ich unter den freizugänglichen Flachanbau gehen, der Eingang (und der Glaskasten) ist gerade unter dem Schriftzug von ganz oben -- Cherubino 19:18, 19. Aug 2005 (CEST)

Panoramafreiheit lesen, da steht die Begründung! --Historiograf 19:32, 18. Aug 2005 (CEST)

Die Zeitung muss dauerhaft dort angebracht sein (nicht nur für einige Tage), sonst gilt die Panoramafreiheit nicht. -- Timo Müller 19:50, 18. Aug 2005 (CEST)
Es geht ja nicht um eine spezielle Ausgabe, sondern nur um den Schriftzug bzw das Layout das ja immer gleich ist. Der FAZ-Artikel befasst sich ja mit der Zeitung, und nicht mit einem Ereignis über welches in der FAZ berichtet wurde. Auch nicht um die berühmteste Schlagzeile, die erste Ausgabe etc. -- Cherubino 19:01, 19. Aug 2005 (CEST)
Wie gesagt: Das Foto vom Gebäude mit dem fest angebrachten Schriftzug ist OK (Panoramafreiheit). Den Schriftzug von der Zeitung einscannen, abfotografieren, abmalen, in den Schnee pinkeln ist eine Verletzung des Urheberrechts. --Fb78 00:44, 20. Aug 2005 (CEST)

Ich seh bei dem Schriftzug keine Schöpfungshöhe. Das ist ne normale Frakturschrift. --Historiograf 01:31, 20. Aug 2005 (CEST)

Das könnte man unter dem Gesichtspunkt Markenrecht anders sehen, nicht? --Fb78 12:30, 20. Aug 2005 (CEST)
Urheberrecht hat nichts mit Markenrecht zu tun. Für solche fälle haben wir die Vorlagen Vorlage:Bild-PD-Markenrecht und Vorlage:Logo. -- Timo Müller 15:53, 20. Aug 2005 (CEST)

Das ist richtig und wurde hier bereits oft und oft dargestellt. Wir greifen durch Abbildung hier und durch Unterstellung eines Bilds unter eine freie Lizenz nicht in Rechte des Rechtsinhabers ein. Soweit ein Dritter unter Berufung auf die freie Lizenz das Bild in einer Weise verwendet, die der Rechteinhaber verbieten kann, haftet der Dritte und nicht wir bzw. der Untersteller unter eine freie Lizenz. --Historiograf 16:30, 20. Aug 2005 (CEST)

Kompletten Wikipedia Text uebernehmen

Hi,

Ich habe noch nicht so viel Erfahrung mit Wikipedia. Ich habe festgestellt, dass manche Seiten (zb: Freenet) die kompletten Texte von Wikipedia uebernehmen. Ich habe bisher nur Auszuege uebernommen und dann den Link zu Wikipedia gesetzt.

Ich wuerde nun fuer meine Homepage ebenfalls gerne die kompletten Texte uebernehmen. Ist das moeglich und falls ja, an wen muss ich mich wenden?

Vielen Dank fuer eure Hilfe.

Da empfehle ich dir als Lektüre Wikipedia:FAQ Rechtliches, Abschnitt "1.3 Darf ich Teile der Wikipedia auf meiner Site spiegeln - vielleicht auch in abgeänderter Form?". --Fb78 12:22, 19. Aug 2005 (CEST)

Frage zur Linzenz in der Schwedischen Wiki

In VW_Typ_2 wird ein das Bild Transporter Prototyp "Palettenwagen" aus der Schwedischen WIki uebernommen. [3] Dort steht ja bei Lizenz das es nur innerhalb der Wiki genutzt werden darf. Ich will das Bild zu WC hochladen, ist dies ueberhaupt moeglich und wenn ja welche Lizenz muss dann gewaehlt werden. Ist noch das einzigste Bild welches diese Lizenz benutzt, die meissten Bilder von VW haben diese. --Stephan Herz 12:59, 20. Aug 2005 (CEST)

Weder in Commons noch hier ist das Hochladen eines Bilds zulässig, das nur in der Wikipedia verwendet werden kann. --Historiograf 16:31, 20. Aug 2005 (CEST)

Dann muss das Bild doch auch aus der deutschen WP gelöscht werden. Ich vermute mal, es habdelt sich um das Bild Bild:Vw transporter-prototyp.jpg, das hier unter GNU-FDL steht. In der schwedischen Wikipedia steht ein anderer Baustein, aber ich weiß nicht was er bedeutet, weil ich kein Schwedisch kann. -- Timo Müller 17:37, 20. Aug 2005 (CEST)

Verwendung von Bild gestattet?

Ich werde aus der Seite http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Blueglow.jpg nicht schlau. Darf ich das Bild nun in den deutschen Artikel Tscherenkow-Licht einbauen, ja oder ja? Im englischen Artikel ist er ja auch drinn. *verwirrt* --Spuerhund 20:32, 20. Aug 2005 (CEST)