Mit dem prägenden Schlagwort Atomkonsens wurde in der Öffentlichkeit die „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000“ (kurz: „Vereinbarung vom 14. Juni 2000“) bezeichnet, auf dessen Grundlage die damalige Regierung von SPD und Grünen im Jahr 2002 das Atomgesetz novellierte.[1]
Das ist in der Regel weiterhin der Fall, allerdings kommt es inzwischen vor, dass mit Atomkonsens auch die neue Absprache zwischen Bundesregierung und Energieunternehmen um die Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke von 2010 bezeichnet wird.[2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b BMWI: Wortlaut der Vereinbarung vom 14. Juni 2000. 14. Juni 2000, abgerufen am 15. März 2011.
- ↑ a b Röttgen war an Atomkonsens nicht beteiligt. In: Die Zeit. 15. September 2010, abgerufen am 15. März 2011.