Der Luftraum gehört zum hoheitlichen Staatsgebiet und entspricht in der Regel dem Grenzverlauf. Teile des Luftraumes können an andere Staaten zur Nutzung abgetreten werden. Der Einflug in den Luftraum eines Staates bedarf der Genemigung. Der Luftraum ist aufgeteilt in Luftstraßen , die den Flugzeugen von der Flugsicherung zugewiesen werden. Im Luftraum befinden sich außerdem militärische Übungslufträume, die für den zivilen Flugverkehr ganz oder zeitweise gesperrt sind. Illegale Einflüge in einen Luftraum werden durch die Luftverteidigung festgestellt und durch die Luftwaffe abgefangen.
zuständig für deutschen Luftraum: