Unter Angebot im rechtlichen Sinne versteht man gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines Vertrags in der Weise anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Annahme abhängig ist. Das Angebot muss also die essentialia negotii des jeweiligen Vertrages enthalten.
Zu unterscheiden vom Angebot ist die invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).