Eine Kammer ist ein Spruchkörper beim Landgericht in Zivil- und Stafsachen. Die vollständige Bezeichnung lautet - je nach Zuständigkeit - Zivilkammer oder Strafkammer.
Neben den allgemeinen Kammern können beim Landgericht auch Spezialkammern gebildet werden. Für Zivilsachen z. B. die Kammer für Handelssachen. Für Strafsachen z. B. die Wirtschafsstrafkammer, die Jugendkammer und die Staatsschutzkammer.
Die Kammern in Zivilsachen sind mit drei Richtern besetzt. Die Kammern in Strafsachen sind mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen (Große Strafkamer) und in Berufungsverfahren mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen (Kleine Strafkammer) besetzt. Der innerhalb der Kammer für die Bearbeitung des Falles zuständige Richter ist der Berichterstatter.
In Berlin heißt das Oberlandesgericht Kammergericht.