Terminierungsentgelt
Unter dem Begriff Terminierungsentgelt (allgemein auch Interconnection-Gebühr oder Interconnect-Entgelt - je nach Fall auch Zuführungsentgelt, Originierungsentgelt, Zusammenschaltungsentgelt oder auch kurz IC-Gebühr oder IC-Entgelt genannt) versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Netzzusammenschaltung für die Gesprächsterminierung (Anrufzustellung, Gesprächsabschluss) in ein fremdes Netz bzw. für die Entgegennahme aus einem fremden Netz zahlen muss.
Das Terminierungsentgelt wird jeweils dann fällig, wenn ein Anrufer (A-Teilnehmer) ein Gespräch zu einem Telefonanschluss (B-Teilnehmer) über einen Netzbetreiber herstellt, wobei der angewählte Anschluss nicht von diesem Netzbetreiber betrieben wird.
Ein Zuführungsentgelt wird fällig für die Zuführung des Gesprächs vom A-Teilnehmer in das Netz von Verbindungsnetzbetreibern (Call-by-Call/Preselection-Anbieter; diese zahlen damit sowohl das Zuführungs- als auch das Terminierungsentgelt) sowie zu Sonderrufnummern von Diensteanbietern, die diese selbst bepreisen (Offline-Billing; in Deutschland 0800, 0900, 0137, 0181, 118-Auskunftsdienste, 019-Internet-by-Call).
Auf vielen Märkten müssen sich die Netzbetreiber die Höhe ihrer IC-Gebühren von einer Regulierungsbehörde (beispielsweise in Deutschland der Bundesnetzagentur) genehmigen lassen.
Die Entgelte rechnen die Telekommunikationsunternehmen im Sekundentakt untereinander ab und kalkulieren sie in ihre Endkundenpreise ein.
Auch bei Gesprächsübergang in ausländische Netze oder in die Mobilfunknetze fordern deren Betreiber Terminierungsentgelte.
Die IC-Gebühren können dabei je nach Flussrichtung deutlich abweichen, also asymmetrisch ausfallen. Hierdurch lassen sich auch die vergleichsweise hohen Tarife der Festnetz- und Mobilfunknetzbetreiber in fremde Mobilfunknetze erklären, wohingegen Gespräche ins eigene Netz und ins Festnetz von den Anbietern häufig günstiger angeboten werden.
In Deutschland wurden die Terminierungsentgelte für Gespräche in die deutschen Mobilfunknetze seitens der Bundesnetzagentur von bislang rund 7 ct/Min. (netto - gültig bis Ende November 2010) auf nunmehr knapp 3,4 ct/Min. (netto) festgelegt.[1] Einige Marktteilnehmer, darunter auch die Deutsche Telekom AG, haben bereits Widerstand gegen die so drastisch gesenkten Terminierungsentgelte angekündigt und schließen eine gerichtliche Prüfung nicht aus.[2]
In Österreich sind die Terminierungsentgelte in sämtliche Mobilfunknetze seit 1. Januar 2009 symmetrisch, also gleich hoch und betragen 4,5 ct/Min.[3] Bis 1. Januar 2011 sollen die Terminierungsentgelte in alle österreichischen Mobilfunknetze auf 2,01 ct/Min. gesenkt werden.
In der Schweiz betragen die Terminierungsentgelte in die Netze von Sunrise und Orange 17 Rappen pro Minute, in das Netz von Swisscom 14 Rappen pro Minute (Stand August 2010)[4]. Dies ist im internationalen Vergleich relativ hoch (umgerechnet über 10 ct/Min.). Ab 1. Januar 2011 werden die Gebühren auf 9 respektive 7 Rappen gesenkt. [5]
In Fällen von False Answer Supervision werden Terminierungsentgelte erhoben, obwohl die Verbindung zum gewünschten Teilnehmer tatsächlich nicht zustande kam.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte bekannt vom 24. Februar 2011
- ↑ http://www.heise.de/newsticker/meldung/Telekom-prueft-Klage-gegen-gesenkte-Terminierungsentgelte-1147603.html
- ↑ RTR - TKK senkt Mobilterminierungsentgelte: Mobilfunk-betreiber erhalten ab 1. Januar 2009 4,5 Cent pro Minute. Rtr.at, 21. April 2009, abgerufen am 25. Juni 2010.
- ↑ Streit um Terminierungsgebühren. inside-it.ch, 4. August 2010, abgerufen am 19. August 2010.
- ↑ Sunrise Financial Report 3.Q10