Der Begriff wurde ursprünglich von Nuszbaum geprägt. Gemeint waren damit jene Tatsachen, die "hinte den Normen" stehen, jene Erscheinungsformen, in denen das Recht in der gesellschaftlichen Praxis tatsächlich zur Erscheinung gebracht wird. Von der neueren Rechtssoziologie wurde der Begriff aufgegriffen. Untersuchungsgegenstand der Rechtstatsachenforschung, die sich der Methode der empirische Sozialforschung bedient, sind die tatsächlichen Erscheinungs- und Verwirklichungsformen des Rechts im sozialen Leben. Die Anwendungsbereiche dieser Forschungsrichtung sind natürlich vielfälltig und betreffen nahezu alle Lebensbereiche. Deren Ergebnisse sind für die Rechtspolitik eine wesentliche Orientierungshilfe.