Rechtstatsachenforschung

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. März 2004 um 21:57 Uhr durch 83.64.76.109 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Begriff wurde ursprünglich von Nuszbaum geprägt. Gemeint waren damit jene Tatsachen, die "hinte den Normen" stehen, jene Erscheinungsformen, in denen das Recht in der gesellschaftlichen Praxis tatsächlich zur Erscheinung gebracht wird. Von der neueren Rechtssoziologie wurde der Begriff aufgegriffen. Untersuchungsgegenstand der Rechtstatsachenforschung, die sich der Methode der empirische Sozialforschung bedient, sind die tatsächlichen Erscheinungs- und Verwirklichungsformen des Rechts im sozialen Leben. Die Anwendungsbereiche dieser Forschungsrichtung sind natürlich vielfälltig und betreffen nahezu alle Lebensbereiche. Deren Ergebnisse sind für die Rechtspolitik eine wesentliche Orientierungshilfe.