Der Flugbegleiter, auch Stewardess oder Hostess (weibl.), Steward (männl.), ist eine Dienstleistungskraft in einem Flugzeug, die Passagiere auf Flugreisen in Verkehrsflugzeugen begleitet. Sie zählt zum fliegenden Personal einer Fluggesellschaft oder einer Luftwaffeneinheit und ist sowohl für die Sicherheit der Passagiere, als auch für deren Wohlergehen im Hinblick auf Service und Behaglichkeit während einer Flugreise zuständig.
Der erste Steward versah seinen Dienst 1911 auf dem Verkehrsluftschiff LZ10 Schwaben für die DELAG.
In der Anfangszeit der Luftfahrt galt diese Tätigkeit als glamouröser Traumberuf vieler Mädchen. Dieses Bild hat sich mit dem Aufkommen des massenhaften Luftverkehrs gewandelt.
Neuerdings werden auch reine Servicekräfte bei einigen Unternehmensgruppen der Deutsche Bahn AG (z.B. Autozug) als Stewards bezeichnet.
Aufgaben und Funktionen
Die Gewährleistung der unmittelbaren Sicherheit und Fürsorge der Passagiere (auch PAX genannt) an Bord eines Flugzeuges ist die Hauptaufgabe der Kabinenbesatzung. Des Weiteren sind sie für die Durchsetzung von Reglements (z.B. Rauchverbot) zuständig.
Der ranghöchste Flugbegleiter, welcher dem Flugkapitän gegenüber verantwortlich ist, ist der Purser 'AP' oder 'PUR' [weibliche Form: Purserette, auch: Chefsteward(ess)]. Purser ist ursprünglich die englische Bezeichnung für Zahl- und Proviantmeister auf Schiffen. Er ist die Schnittstelle zwischen der Kabinenbesatzung und der Besatzung der Pilotenkanzel.
Flight director oder cabin services director sind veraltete Bezeichnungen und nur im englischen Sprachraum auf Großraumflugzeugen gebräuchlich. Darüberhinaus gibt es noch die Bezeichnung Chef de Cabine (CDC).
Der Purser Assistant kommt bei manchen Fluggesellschaften auf Großraumflugzeugen als Verantwortlicher eines separaten Kabinenbereichs oder einer Klasse zum Einsatz und ist dem Purser unterstellt. Die Anzahl der Flugbegleiter der Kabinenbesatzung hängt von der Größe des Flugzeuges, präziser von der Anzahl der Notausgänge und der Anzahl der Passagiere ab. Es gibt Flugzeuge mit nur einer Person Kabinenpersonal bis um die zwanzig Personen bei Großraumflugzeugen asiatischer Fluggesellschaften.
Der Flugbegleiter ist ein Repräsentant der Fluggesellschaft, welcher dem Fluggast am intensivsten begegnet und durch expressiven Kundenkontakt an der Gestaltung des öffentlichen Erscheinungsbildes der Fluggesellschaft beteiligt ist. Deshalb wird bei den meisten Fluggesellschaften der Ausbildung und dem Auftreten des Kabinenpersonals eine wichtige Bedeutung beigemessen. Im weiteren Sinne sind Flugbegleiter auch "Botschafter" des Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat; so ist bei asiatischen Fluggesellschaften üblich, dass die Flugbegleiter in Landestracht gekleidet sind und sich traditionell verhalten (z.B. Begrüßung).
In Passagierflugzeugen des Militärs (z.B. für Minister) übernehmen Soldaten und eigene Angestellte die Flugbegleitung.
Ausbildung
Flugbegleiter gelten als formal nicht qualifizierte Arbeitskräfte, ihre Tätigkeit ist nicht als Ausbildungsberuf anerkannt, da die staatlichen Kriterien
- Mindestausbildungsdauer
- ökonomischer Nutzen
- Zukunftsperspektive
in der betriebsinternen Ausbildung der jeweiligen Fluggesellschaft nicht erfüllt werden. Flugbegleiter werden in einem mehrwöchigen Grundkurs theoretisch und praktisch ausgebildet und angelernt. Die Wissensvermittlung erfolgt nach Kriterien, die für die Luftfahrtunternehmen ökonomisch relevant sind. Die Ausbildung endet mit einer firmeninternen Prüfung ohne staatlich anerkannten Abschluss.
Eine Freizügigkeit im Sinne eines Wechsels von einer Fluggesellschaft zu einer anderen besteht nicht. Die Ausbildung zum Flugbegleiter vermittelt keinen so allgemeinen oder übergeordneten Wissensstand, dass er in anderen Flugbetrieben angewandt werden könnte. Jede Fluggesellschaft bildet ihr eigenes Kabinenpersonal aus. Selbst bei der Einstellung eines Mitarbeiters mit jahrelanger Flugerfahrung erfolgt eine Grundausbildung ganz von vorn.
Die Bedingungen der Tätigkeit
Die Tätigkeit des Flugbegleiters ist geprägt durch folgende Bedingungen:
Allgemein
- Die Dienstausübung unterliegt strengen betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Flugbegleiter bilden die unterste Hierarchieebene innerhalb der Besatzung und werden mit einer Vielzahl von Reglementierungen und Vorschriften konfrontiert.
- Das persönliche Erscheinungsbild spielt eine große Rolle und ist stark reglementiert
- Es gibt keine messbare Qualität der Arbeitsleistung.
- Die Arbeitsleistung hat keinen ökonomischen Nutzen (Mehrwert).
- Es gibt eine spezifische Abhängigkeit des Flugbegleiters vom Flugbetrieb (Arbeitgeber Fluggesellschaft hat ein Selektions- und Gestaltungsmonopol).
Psychische/psychologische Aspekte
- Konzentration von Menschen in einem engen Raum. Das natürliche Distanzverhalten wird ständig unterschritten.
- Es besteht keine Möglichkeit des Rückzugs am Arbeitsplatz (private Pause).
- Die kommunikativen und sozialen Fähigkeiten des Flugbegleiters, die bei der Einstellung eine wichtige Rolle spielen, werden als Dienstleistung verkauft (Emotions-/Stimmungsmanagement, PDF-Dokument).
- Flugbegleiter bilden die Projektionsfläche für die Befindlichkeiten der Passagiere.
- Angesichts des objektiven Zwangs zum Passagierkontakt erscheint der Verschleiß von Energie, wie er sich im Burn-out-Syndrom manifestiert, als logische Folge.
Körperliche Beschwerden
- In der letzten Zeit ist bekannt geworden, das FLugbegleiterinnen ein 5mal höheres Risiko zu Brustkrebs haben´, als normale Frauen
- (Jetlag)
- Unwohlsein
- Schlafstörungen
- Unwohlsein
Darum ist es für diesen Beruf wichtig, Sport zu betreiben, ausreichend trinken,viel Schlaf und eine gesunde Ernährung.
Dienstzeiten
- Die maximale Dienstzeit beträgt 16 Stunden; die minimale Ruhezeit beträgt 10 Stunden.
- Bei der Arbeit auf interkontinentalen Flügen findet ein häufiger, unregelmäßiger Wechsel zwischen Tag- und Nachtarbeit und Zeit- und Klimazonen statt, der Unwohlsein, Schlafstörungen, Krankheitsrisiko hervorrufen kann (Jetlag).
- Mehrtägige Abwesenheit vom Wohnort bedingt die Gefahr einer Isolierung vom sozialen Umfeld und der Familie.
Anforderungen
Flugbegleiterinnen müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Natürlich ist das von Airline zu Airline verschieden.
- Sie sollten eine Mindestgröße haben, zu der auch as Gewicht passt.
- Ein attraktiven, gepflegtes und selbstsicheres Auftreten haben,
- Mindestens 2Fremdsprachen gut beherrschen, vobei Englisch ein Musst ist.
- Kommunikative Fähigkeiten haben
- Flexibel und belastbar sein.
- Eine abgeschlossene Berufs oder Schulausbildungen haben.
Vorteile
- Als Vorteil der Tätigkeit wird angesehen, dass man in der Welt herumkommt, mit den verschiedensten Passagieren zu tun hat und seine Fremdsprachenkenntnisse anwenden kann.
- Extrem verbilligte Flugscheine.
Notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten
- Technischer Ablauf des Fluges
- Handhabung der Sicherheits- und Rettungsausrüstung eines Flugzeuges
- Technik des Flugzeuges, Flugphysik, Aerodynamik, Meteorologie
- allgemeine Medizin, Erste Hilfe, Tropenmedizin, Umgang mit Behinderten
- Psychologie - Umgang mit besonderen Passagieren (Rauschmitteleinfluss, Persönlichkeitsstörungen, Flugangst, Klaustrophobie)
- Fluggesellschaftspezifischer Betriebsablauf
- Gastronomie (siehe auch: Trolley)
- Geographie, Religionen
- Fremdsprachen
Der Arbeitsplatz im Flugzeug
- bewegt sich mit einer Geschwindigkeit von ca. 80-85 % des Schalls im Bezug zu der umgebenden Luftmasse
- ist um drei Achsen in sechs verschiedene Richtungen beweglich
- hat einen Anstellwinkel von ca 1,5-5 °, der Fußboden ist also nie horizontal
- hat in der Kabine eine Luftfeuchtigkeit von 0-20 % (normal sind 40-50 %)
- hat in der Kabine einen Luftdruck von 1500-2000 m ü. NN
- hat einen erhöhten Lärmpegel von ca. 80 dB
- ist einer erhöhten und in ihren Folgen bisher nicht eindeutig geklärten kosmischen Strahlung und höherer Belastung durch Ozon ausgesetzt.
Rechtliches
Flugbegleiter dürfen auf Anordnung des Flugkapitäns oder aufgrund dessen mutmaßlichen Willen auch körperliche Gewalt gegen Passagiere ausüben. Zum Schutz vor Terroristen fliegen zum Teil in Deutschland auch zivil gekleidete Beamte der Bundespolizei, sogenannte Sky Marshals, mit.
Sonstiges
Saftschubse(r) oder auch Safttaxi ist eine umgangssprachliche, abwertende Bezeichnung für Flugbegleiter(innen).
Schutzpatronin der Stewardessen ist Bona von Pisa.