Gerbertus Grube

Bürgermeister in Brilon
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Gerbertus Grube (auch: Gerbertus dictus Grube * 13. Jahrhundert; † 14. Jahrhundert) war Bürgermeister der Stadt Brilon von 1299 bis 1300.[1]

Leben

Gerbertus gehörte einer Patrizierfamilie Grube an,[2] die auch in Herford in führender Stellung nachgewiesen ist. Schon im Jahr 1283 wird Gerbertus als Ratsherr von Brilon (damals Brylon) unter Bürgermeister Wichmannus de Givelinchusen in zwei Urkunden erwähnt.[3][4] Im Städtewesen der Zeit des Mittelalters setzte dies voraus, das er das Bürgerrecht erworben haben musste und einer bedeutenden Zunft angehörte. Leider geben die noch heute erhaltenen Urkunden keinen weitreichenden Überblick, über seine Aktivitäten in jener Zeit.

Im Bewusstsein aufkeimender Selbständigkeit hatte die Stadt sich zur Lebenszeit von Grube zu einer immer mehr zur Eigenständigkeit entwickelt. So wurde sie um 1276 Mitglied der Hanse. Bereits 1271 hatte sie von Engelbert II. von Falkenburg (†1274) ein Gerichtsrecht erhalten. Jene Bedingen sorgten für einen prosperieren Bevölkerungszuwachs. In jene Zeit fällt auch die Errichtung eines kolossalen Rathauses. Brilon war in jener Zeit auch in militärische Auseinandersetzungen involviert. Dazu wurden Schutzbündnisse mit anderen Städten geschlossen und zudem weitreichende Handelsbeziehungen aufgebaut[5].

Es ist aufgrund der differenzierenden Schreibweise der damaligen Zeit wahrscheinlich, das der in den Urkunden angeführte Gerbodo Grube, der von 1300 bis 1306 Bürgermeister war, identisch ist mit der hier angeführten Person.[6] Obwohl seit der Verleihung des Stadtrechts an Brilon jährlich am 11. November Bürgermeisterwahlen stattfanden, wurden die meisten Amtsinhaber mehrmals wiedergewählt und übten ihre Funktion mehrere Jahre in Folge aus. Anscheinend hatte er auch Nachkommen. Wie es zur damaligen Zeit üblich war, wurden die erstgeborenen Söhne meist in die Stellungen der Väter involviert. So taucht später ein Johannes Grube als Bürgermeister und Richter in den Briloner Akten auf.

Einzelnachweise

  1. Seibertz U. B. 1, 479 (Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen 1 - 5, WUB 7, Nr. 2523, (Westfälisches Urkundenbuch 7), StA (Stadtarchiv) Brilon Urkunde, deutsch
  2. Gabriele Böhm: Mittelalterliche figürliche Grabmäler in Westfalen von den Anfängen bis 1400. LIT Verlag Berlin-Münster-Wien-Zürich-London 1997, S. 155 ISBN 3-89473-511-2
  3. Seibertz U. B. 1, 407 (Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen 1 - 5, WUB 7, Nr. 1866, (Westfälisches Urkundenbuch 7), Bredelar Urk. 130 (Urkunden des Klosters Bredelar, S. 117)
  4. Seibertz U. B. 1, 410 (Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen 1 - 5, WUB 7, Nr. 1884, (Westfälisches Urkundenbuch 7), Bredelar Urk. (Urkunden des Klosters Bredelar)
  5. Die alten Ratsbücher der Stadt Brilon. 1497-1595 In: Johann Suibert Seibertz: Quellen der Westfälischen Geschichte. Verlag H. F. Grote, Arnsberg 1860, S. 20 ff.
  6. Seibertz U. B. 1, 488 (Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen 1 - 5, WUB 7, Nr. 2134a, (Westfälisches Urkundenbuch 7), StA (Stadtarchiv) Brilon Urkunde, deutsch

Literatur

  • 750 Jahre Stadt Brilon 1220 bis 1970. Herausgeber: Stadt Brilon, Druck Walter Hemming, Brilon 1970