Staat

Gesellschaftsordnung; mehrdeutiger Begriff verschiedener Geisteswissenschaften
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Ein Staat (v. lat.: status Stehen, Verfassung) ist

1. Politisch: Ein Gebilde, das laut der Konvention von Montevideo folgende Eigenschaften aufweist:

  • eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung
  • einen klar abgegrenzten oder definierten Landbesitz
  • eine Regierung
  • die Fähigkeit, mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten

International hat es sich eingebürgert, einen Staat anzuerkennen, sobald mehrere andere Staaten seine Existenz anerkannt haben. Als voll anerkannt gilt ein Staat heutzutage, wenn er in die UNO aufgenommen wurde oder von der UNO anerkannt wurde.

Es gibt allerdings Ausnahmen. So wurde Taiwan (auf eigenen Willen hin) nie von der UNO aufgenommen, gilt aber dennoch als eigener Staat neben China.

siehe auch: Staatenliste

2. Politisch: Ein Teil eines Bundesstaates (auch selbst "Bundesstaat" genannt).

3. Zoologisch: Ein organisierte Lebensform von Insektenarten.

siehe auch: Hautflügler, Termiten