Landesbeauftragter für den Datenschutz

Datenschutzbeauftragter eines deutschen Bundeslands
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. August 2005 um 11:58 Uhr durch 84.59.201.141 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte (LfD) ist der oberste Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er unabhängig und weisungsfrei.

Die Landesdatenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin sind neben dem Datenschutz auch für die Informationsfreiheit beziehungsweise für das Akteneinsichtsrecht zuständig.

Die Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, (zurzeit noch) Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein führen darüberhinaus auch die Datenschutzaufsicht über den nichtöffentlichen Bereich. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung unterstehen die Landesbeauftragten der Rechtsaufsicht der jeweiligen Landesregierung. In den übrigen Deutschen Bundesländern wird die Datenschutzaufsicht des nichtöffentlichen Bereiches unmittelbar durch die Innenressorts der jeweiligen Länder geführt.

Zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten bilden sie die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Landesbeauftragte für den Datenschutz