Staatsbank der DDR

Zentralbank der DDR
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Die Staatsbank der DDR war die Nationalbank der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Sie ging am 1. Januar 1968 aus der Deutschen Notenbank hervor und übernahm zum Großteil die gleichen Aufgaben.

Zu den Aufgaben der Staatsbank der DDR gehörten u.a die Zuständigkeit für den Zahlungsverkehr und die Kontrolle des Geldumlaufes innerhalb der DDR, sowie der Zahlungsverkehr ins Ausland. Außerdem verwaltete, kaufte und verkaufte die Bank Wertpapiere, Edelmetalle u.ä.. Die Staatsbank war auch für die Kontoführung der staatlichen Einrichtungen und der Volkseigenen Betriebe verantwortlich. In jedem der 15 Bezirke der DDR hatte die Staatsbank mindestens eine Hauptfiliale.

Bürger der DDR die im Besitz von DM-Devisen waren, konnten bei der Staatsbank der DDR ein DM-Devisenkonto einrichten. Dieses Konto wurde über dem staatlich festgesetzten Zinssatz von 3,25 % p. a. mit 4,25 % p. a. verzinst. Die Verfügbarkeit der Devisen wurde allerdings dahingehend erschwert, dass der Kontoinhaber sein Vermögen nur begrenzt auf 15,00 DM pro Tag für Westreisen bar abheben konnten. Barverfügungen waren weiterhin nicht möglich. Bestellungen für Waren über den GENEX Geschenkedienst GmbH waren möglich. Dafür wurde der GENEX-Katalog gegen Nachweis kurzfristig ausgeliehen.

Bemerkenswert ist die besondere, mit einem Gesetz vom 19. Dezember 1974 festgeschriebene, politische Abhängigkeit der Staatsbank, wonach der Präsident der Bank dem Ministerrat angehörte.

Nach der Wende wurde die Bank von der Treuhandanstalt abgewickelt und Teile von anderen Banken übernommen.

Siehe auch: Mark der DDR