Gebietsreform
Kreisreform ist die Bildung größerer Verwaltungsbezirke auf dem Gebiet der Landkreise bzw. Stadtkreise. Die ersten Landkreise im heutigen Sinne wurden 1815/16 gebildet, als Preußen seine Provinzen in Regierungsbezirke und Landkreise aufteilte. Doch schon wenige Jahre nach Bildung dieser Landkreise wurden die ersten "Kreisreformen" durchgeführt, indem man einzelne Landkreise aufhob und mit benachbarten Kreisen vereinigte. Beispiele: 1832 Vereinigung des Kreises Bünde mit dem Kreis Herford oder Vereinigung des Kreises Brakel mit dem Kreis Höxter.
Eine erste größere Kreisreform wurde in der Weimarer Republik durchgeführt. Insbesondere im Rheinisch-Westfälischen Industrieraum wurden Anfang der 1930er Jahre Kreisreformen durchgeführt. Seinerzeit entstanden etwa der Ennepe-Ruhr-Kreis der Rheinisch-Bergische Kreis oder der inzwischen wieder aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis.
Die größten Kreisreformen wurden jedoch Ende der 1960er bis Ende der 1970er Jahre in allen Bundesländern Westdeutschlands durchgeführt. Nach der Wiedervereinigung gingen auch die neuen Bundesländer Kreisreformen an. Hier muss jedoch folgendes vorbemerkt werden: Nach Auflösung der Länder in der DDR 1952 wurde der Staat in 14 Bezirke (ohne Ost-Berlin) eingeteilt. Diese wurden in insgesamt 217 Landkreise untergliedert. Zuvor gab es auf dem Gebiet der DDR jedoch nur 132 Landkreise. Insofern handelt es sich hierbei quasi um eine umgekehrte Kreisreform.
Nach Abschluss aller Kreisreformen in Deutschland reduzierte sich die Gesamtzahl der Landkreise von 614 auf 323. In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit bereits eine nochmalige Kreisreform diskutiert, bei der im Land nur noch 5 Großkreise entstehen sollen.
Übersicht der Kreisreformen in den einzelnen Bundesländern
- Baden-Württemberg: 1. Januar 1973 - Reduzierung der Kreise von 63 auf 35
- Bayern: 1. Juli 1972 - Reduzierung der Kreise von 143 auf 71
- Berlin: Keine Kreisreform; Berlin besteht nur aus einer Stadt
- Brandenburg: 6. Dezember 1993 - Reduzierung der Kreise von 38 auf 14
- Bremen: Keine Kreisreform; Bremen besteht nur aus 2 kreisfreien Städten
- Hamburg: Keine Kreisreform; Hamburg besteht nur aus einer Stadt
- Hessen: 1. August 1972, 1. Januar 1974, 1. Juli 1974, 1. Januar 1977 und 1. August 1979 - Reduzierung der Kreise von 39 auf 21
- Mecklenburg-Vorpommern: 12. Juni 1994 - Reduzierung der Kreise von 31 auf 12
- Niedersachsen: 1973 bis 1980 in mehreren Schritten Schwerpunkt 1. August 1977 - Reduzierung der Kreise von 60 auf 38
- Nordrhein-Westfalen: 1. Januar 1968 bis 1. Januar 1975 in mehreren Schritten - Reduzierung der Kreise von 57 auf 31
- Rheinland-Pfalz: 7. Juni 1969 bis 16. März 1974 in mehreren Schritten - Reduzierung der Kreise von 39 auf 24
- Saarland: 1. Januar 1974 - Reduzierung der Kreise von 7 auf 6
- Sachsen: 1. August 1994 und 1. Januar 1996 - Reduzierung der Kreise von 48 auf 22
- Sachsen-Anhalt: 1. Juli 1994 - Reduzierung der Kreise von 37 auf 21
- Schleswig-Holstein: 1970 bis 1973 in mehreren Schritten Schwerpunkt 26. April 1970 - Reduzierung der Kreise von 17 auf 11
- Thüringen: 1. Juli 1994 - Reduzierung der Kreise von 35 auf 17