Pro illa vice

Terminus des Kirchenrechts
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Der lateinische Ausdruck pro illa vice bedeutet „für jenes (eine) Mal“[1] (= „damals“, „seinerzeit“).

Er kennzeichnet eine nicht mehr aktuelle Einzelfall- oder Ausnahmeregelung, die zu einem gegebenen Zeitpunkt in der Vergangenheit, auf den Bezug genommen wird, einmal gegolten hat. Als Terminus technicus in amtlichen Titulaturen der römisch-katholischen Kirche bezeichnet der Ausdruck einen Titularbischofssitz oder eine Kardinaldiakonie, der oder die zu einem früheren Zeitpunkt einmal (pro hac vice, d. h. „für dieses (eine) Mal“ = „ausnahmsweise“) als Titularerzbischofssitz bzw. Kardinalpriester-Titelkirche verliehen wurden, mittlerweile aber wieder in den ursprünglichen Rang als Titularbistum bzw. Kardinaldiakonie zurückgekehrt sind (vakant bzw. neu besetzt).[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gabriel Adeleye, Kofi Acquah-Dadzie, Thomas J. Sienkewicz, James T. McDonough: World dictionary of foreign expressions: a resource for readers and writers. Mundelein, Illinois 2000 (Bolchazy-Carducci Publishers), ISBN 978-0865164239, S. 317.
  2. Siehe die unter Cardinals of the Holy Roman Church, Deaconries S. Nicola in Carcere – Ss. Vito, Modesto e Crescenzia aufgeführten Fälle.