Komparsen, auch Klein- oder Laiendarsteller genannt, wirken als Darsteller in Filmen und TV-Serien mit. Im Gegensatz zum Statisten haben sie geringfügig individuellere Rollen, manchmal auch etwas Text. In letzterem Fall bezeichnet man sie jedoch eher als Kleindarsteller.

Weder Komparsen noch Statisten tragen mit ihrer Rolle wesentlich zum Handlungsverlauf bei. Sie sind vielmehr „lebende Requisiten“.
Der Unterschied zwischen Statisten und Komparsen liegt dabei in der Interaktion mit der Handlung. Wenn sich beispielsweise ein Darsteller in einem Café in dem Moment hinsetzen soll, wenn ein Schauspieler zur Tür hereinkommt, spricht man von einem Komparsen. Die anderen Gäste des Cafés, welche ohne Beachtung der Haupthandlung agieren, also herumsitzen, sich unterhalten oder trinken, bezeichnet man hingegen als Statisten. Meist wird jedoch nicht mehr zwischen Statist und Komparse unterschieden, da sich die Aufgabenbereiche ähneln, oft überschneiden und sich im Rahmen der Dreharbeiten häufig Änderungen der Rollen ergeben, wodurch Statisten kurzfristig zum Komparsen oder Kleindarsteller umdisponiert werden.
Ein Komparse erhält in Deutschland für einen halben Drehtag (bis 5 Stunden) etwa 50 Euro, für einen ganzen Drehtag (bis 10 Stunden) etwa 75 Euro. Für das Mitbringen bestimmter eigener Kleidung oder Requisiten, für das Sprechen von Text und für Nacktauftritte werden üblicherweise Zulagen zwischen 25 und 75 Euro bezahlt. [1] Zudem sind in der Branche Berufs-Komparsen, die überall „ihr Gesicht ins Bild halten wollen“, recht unbeliebt. Viele Produktionen bevorzugen deshalb neue Gesichter.
Eine besondere Gruppe unter den Komparsen besteht aus den sogenannten unfreiwilligen Komparsen, die im Fachjargon der Kameramänner auch als Pilze tituliert werden – Glückspilze – weil sie in einem Film eine Rolle spielen, ohne dafür gearbeitet zu haben: Dies sind jene Passanten, die zufällig anwesend sind, während ein Film ohne Ankündigung auf offener Straße gedreht wird; eine Technik, der z. B. Helge Schneider frönt. Meist wird bei Filmproduktionen jedoch penibel darauf geachtet, dass diese Situation nicht eintritt, da hier unter Umständen das Recht am eigenen Bild oder andere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verletzt werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann. (z. B. durch Klagen und Gerichtsverfahren)
Wenn ein Prominenter als Komparse auftritt, nennt man dies einen Cameo-Auftritt.
Einzelnachweise
- ↑ Thomas Numberger: Gagen, Preise, Honorare, Stundensätze und Preisempfehlungen für Komparsen, Statisten, Fotomodelle, Künstler- und Aktmodelle, 2. Juli 2009.