Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) ist der erste Frauenverein in Deutschland und wurde 1865 durch Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt in Leipzig gegründet.
Ziele und Leistungen
Eines der Hauptziele des Vereines war es, Bildungschancen für Frauen zu verbessern und deren Berufstätigkeit zu fördern. Frauen aus dem Bürgertum standen damals nur die Berufe Gouvernante, Lehrerin und Gesellschafterin offen und sie waren von höheren Bildungsinstitutionen ausgeschlossen. Der ADF forderte ein Recht auf Arbeit und die Einrichtung von Industrie- und Handelsschulen für Mädchen.
Weitere Themen waren der Arbeiterinnen- und Mutterschutz und die Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen sowie rechtlicher Gleichstellung. Zu diesem Zweck richtete der ADF anlässlich der Revision des bürgerlichen Gesetzbuches eine Petition an den Reichstag. Diese Bemühungen blieben aber erfolglos.
Zudem leistete der ADF wichtige Arbeit in der Organisation der deutschen Frauenbewegung.
Vereinsstruktur und Mitglieder
Beitrittsberechtigt waren volljährige Frauen. Minderjährige konnten als Zuhörerinnen ohne Stimmrecht zugelassen werden. Männer konnten nicht Vollmitglieder werden, sie hatten nur beratendes Stimmrecht, was dem Verein den Vorwurf der Männerfeindlichkeit einbrachte.
Nach 1918 erweiterte der Verein seine Aufgaben auf allgemeinpolitische Frauenarbeit und firmierte seitdem mit dem Untertitel Deutscher Staatsbürgerinnen-Verband.