Der Laserpointer ist ein Lichtzeiger insbesondere für Vorträge mit Projektion. Das Merkmal gegenüber anderen Lasern ist die geringe Größe und Ausgangsleistung. Laserpointer werden in Form von Schlüsselanhängern, Kugelschreibern oder auch in Kombination mit Fernbedienungen (Presenter) hergestellt.

Aufbau und Funktion
In dem handlichen Gehäuse sind folgende Bauteile untergebracht:
- Laserdiode (auch Halbleiterlaser genannt)
- Kollimator-Linse
- Batterien
- elektronische Schaltung zur Ansteuerung der Laserdiode, meist nur aus einem Widerstand bestehend
- Taster
Die abgegebene Lichtleistung beträgt meistens unter 3 mW; damit entspricht der Laser den Klassen 1 bis 3R. Die Streubreite der Leistungswerte ist bei Laserpointern – auch bei baugleichen Modellen – oft sehr hoch, wodurch auch Laserpointer mit Ausgangsleistungen von 10 mW vorkommen (entspricht Klasse 3B, obwohl diese Laserpointer oft nicht entsprechend gekennzeichnet sind). Diese Ausgangsleistung kann leicht zu Augenschäden führen. Bei der Handhabung von Laserpointern ist also immer Vorsicht angebracht.
Nach der zurzeit geltenden Norm EN60825-1 werden Laser, die im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren (400–700 nm), bei einer Ausgangsleistung bis 1 mW als Laser Klasse 2 und mit einer Leistung < 5 mW als Laser der Klasse 3R eingestuft. Laser mit einer Leistung > 5 mW fallen in die Klasse 3B und erfordern zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen. Nur Laser bis Klasse 2 gelten als unbedenklich (augensicher), da durch den Lidschlussreflex die Einwirkungsdauer nicht ausreicht, um eine Netzhautschädigung hervorzurufen. Wird der Lidschlussreflex jedoch (z. B. manuell) unterdrückt, kann auch die Netzhautbestrahlung mit Lasern der Klasse 2 zu Schädigungen führen. Eine Studie der FH Köln von 2001 zeigte zudem, dass der Lidschlussreflex bei der Mehrzahl der teilnehmenden Testpersonen nicht als Schutz ausreicht.[1]
Da an die Strahlgüte und andere Eigenschaften bei Laserpointern keine hohen Forderungen gestellt werden, finden hier hauptsächlich Laserdioden Anwendung, die bei der Herstellung für Industriezwecke als Ausschuss eingestuft wurden. Die handelsübliche Divergenz beträgt ca. 1 mrad, d. h. die Strahldicke nimmt 1 mm/m zu. Meist werden günstige rote Laserdioden verwendet (Wellenlänge von 635–750 nm). Mittlerweile sind auch grüne (490–575 nm) und deutlich teurere orange bis gelbe (575–635 nm) sowie blaue (405–490 nm) Laserpointer erhältlich. Bei 405 nm fluoreszieren manche angeleuchtete Gegenstände.
Je kürzer die Wellenlänge, umso stärker wird Licht in der Luft gestreut. Dies geschieht aufgrund der Rayleigh-Streuung. Das Auge ist für Wellenlängen von 520 bis 570 nm besonders empfindlich. Daher können grüne und bedingt auch orange und blaue Laserpointer benutzt werden, um sichtbare Effekte zu erzeugen, während sie in den (Nacht)himmel zielen. Bei den grünen Modellen wird üblicherweise ein frequenzverdoppelter DPSS-Laser (532 nm) eingesetzt. Die orangen Modelle verwenden eine Mischung aus zwei Laserquellen. Blaue Modelle verwenden Laserdioden oder DPSS.
Granulation
Wenn man den Lichtpunkt eines Laserpointers betrachtet, kann man einen optischen Effekt sehen, der „laser speckles“ bzw. „Granulation“ genannt wird. Der Lichtpunkt erscheint nicht einheitlich hell, sondern granuliert, wie „flimmernd“. Man sieht diesen Effekt besonders gut, wenn man das Licht mit einer Linse aufweitet und auf eine matte Oberfläche richtet. Diese Granulation entsteht durch Interferenz im Auge bedingt durch die nicht ideal glatte Oberfläche des bestrahlten Körpers.
Missbrauch von Laserpointern
Wenn man einen Laserpointer zweckentfremdet und auf ein Auge einer Person richtet, kann dies bereits bei geringer Strahlungsleistung die Netzhaut kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Auch Ödeme könen auftreten.
Neben zufälligem Vandalismus wurden bekannt
- die Verwendung gegen Fußballspieler [2],
- Verwendung gegen die Polizei (von militanten Demonstranten)[3],
Das Blenden von Piloten während des Landeanflugs mit Lasern nimmt weltweit zu. Auch in Deutschland gibt es oft solche Blendangriffe:
- Im ganzen Jahr 2010 meldeten deutsche Luftfahrtunternehmen dem Luftfahrtbundesamt 273 Laserpointer-Attacken auf ihre Flugzeuge im In- und Ausland (2009: 36, 2008: 1)[6] [7]
In Australien führte man 2008 einige sehr restriktive Maßnahmen gegen Laserpointer ein. Seit Juli 2008 gilt ein Einfuhrverbot für Laser > 1 mW. In Teilen des Landes fallen Laser und Laserpointer unter das Waffengesetz. Demnach muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3000 € rechnen, wer einen Laserpointer mit sich führt. Klasse-3- und -4-Laser sollen als unzulässige Waffen gelten, auf deren Besitz bis zu 14 Jahre Gefängnis stehen.[8]
Geschichte
Bevor Laserdioden überhaupt und dann auch preiswert verfügbar waren, gab es als Vorläufer sogenannte Lichtzeiger (Beispiel: [9]), die aus einer modifizierten Taschenlampe bestanden. Die Lampe wurde dabei statt mit einem Hohlspiegel mit einer Linsenoptik ausgestattet, so dass wie mit einem einfachen Diaprojektor ein Pfeilsymbol (flächig oder als Umrisslinie) projiziert werden konnte. Der Vorteil dieser Anordnung bestand in dem Pfeilsymbol, mit dem man etwas aussagekräftiger zeigen konnte als mit dem Punkt eines Laserpointers. Der Nachteil bestand in der meistens doch recht lichtschwachen Ausführung und in der Notwendigkeit, die Linsenoptik zwecks Anpassung an die Entfernung zur Projektionsfläche ständig nachzustellen.
Einzelnachweise
- ↑ Anmerkung zum Laserstrahlenschutz von Klasse-2-Lasern
- ↑ M. Hoch: Strahlenangriff von der Tribüne. In: Süddeutsche Zeitung vom 8. Februar 2008
- ↑ 20min.ch: http://www.20min.ch/news/ausland/story/19941314 Grosse Zerstörung nach Krawallnacht in Athen.] vom 21. Dezember 2008
- ↑ unbekannt: Piloten werden fast täglich mit Laserpointern geblendet. In: Spiegel-Online vom 8. Oktober 2009
- ↑ unbekannt: Kind nimmt U-Bahn-Fahrer mit Laser die Sicht. In: Spiegel-Online vom 2. November 2009
- ↑ sueddeutsche.de 26. Januar 2011
- ↑ Zwischen Januar und Mitte September 2010 registrierte das Luftfahrtbundesamt bundesweit 229 Angriffe auf Hubschrauber und Flugzeuge deutscher Airlines – im Jahr 2009 waren es noch 35.Laserpointer-Blendattacken nehmen drastisch zu In: heute.de vom 25. Oktober 2010
- ↑ Tecchannel: Laserpointer fallen in Australien jetzt unter das Waffengesetz
- ↑ Ein "Lichtzeiger" von Rhaco aus den 50ern. Abgerufen am 2. November 2009
Weblinks
- Strahlenschutzkommission (2006): Gefährdungen durch Laserpointer: Empfehlung der Strahlenschutzkommission. In Bundesanzeiger Nr. 75 (20. April 2006). (pdf, 184 KiB)