Flexstrom

Stromanbieter mit Sitz in Berlin
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Die Flexstrom AG ist ein mittelständischer Stromanbieter mit Hauptsitz in Berlin.

Flexstrom AG

FlexStrom-Logo
Rechtsform Aktiengesellschaft (nicht börsennotiert)
Gründung 20. Juni 2003
Sitz Berlin
Leitung
  • Robert Mundt (Vorstandsvorsitzender)
  • Martin Rothe
  • Michael Happ
Mitarbeiterzahl ca. 350
Umsatz ca. 250 Millionen Euro (2009)
Branche Energieversorger
Website www.flexstrom.de

Geschichte

Im Juli 2004 trat die FlexStrom GmbH als unabhängiger Stromanbieter in den Strommarkt ein. Im Juni 2006 wurde außerdem die FlexGas GmbH gegründet. Die bundesweite Belieferung von Endverbrauchern mit Erdgas wurde jedoch erst im Mai 2010 aufgenommen. Im Oktober 2008 wurde die FlexStrom GmbH in die nicht börsennotierte FlexStrom AG umgewandelt.

Flexstrom bietet vor allem sogenannte „Strompakete“ für die Laufzeit von einem Jahr an, die im Voraus zu bezahlen sind (vgl. Prepaid). Nicht verbrauchte Energie der Pakete verfällt am Ende der Laufzeit, mehr verbrauchte Energie wird zu einem höheren „Mehrverbrauchspreis“ zusätzlich berechnet.

Das Unternehmen bietet neben konventionellem Strom auch Tarife für Ökostrom mit RECS-Zertifikaten an. RECS-Zertifikate werden von reinen Ökostrom-Anbietern jedoch oft als unzureichend abgelehnt.

Stromkennzeichnung

Nach § 42 EnWG zur Stromkennzeichnung sind alle Energieversorgungsunternehmen in Deutschland verpflichtet, die Herkunft des von ihnen gelieferten Stroms anzugeben. Flexstrom veröffentlichte für das Jahr 2008 folgende Werte:[1]

  bundesweiter
Durchschnitt
FlexStrom AG
Sales GmbH
Erneuerbare Energieträger 15,8 % 33,0 %
Kernenergie 25,4 % 22,4 %
Fossile Energieträger + sonstige 58,8 % 44,6 %
Radioaktiver Abfall (mg/kWh) 0,7 0,6
CO2-Emissionen (g/kWh) 506 368

Kritik

Auf Kritik stößt die Praxis der vorauszahlbaren „Strompakete“. Zum einen ist unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes aufgrund fehlender Restguthabenerstattung der Anreiz zum Energiesparen geringer, als bei verbrauchsabhängigen Preismodellen. Zum anderen wiegt aus Sicht des Verbraucherschutzes das Verlustrisiko bei Insolvenz angesichts verhältnismäßig hoher Vorauszahlungsbeträge stärker als üblich.

Geschäftsgebaren

In Internetforen existieren zu Flexstrom überproportional viele Beschwerden.[2] Immer wieder beklagen Beiträge, dass Flexstrom auf unterschiedliche, irreführende Weise versuche, bei seinen Kunden nachträglich höhere Preise durchzusetzen, als unsprünglich angeboten wurde. Auch werde regelmäßig versucht, eigene Ansprüche mit Hilfe von Inkassounternehmen einzutreiben und einen Neukunden-Bonus zu verweigern, durch den Flexstrom in Vergleichsportalen wie Verivox besonders günstig abschneide.[3] Bei der Verbraucherzentrale Berlin finden solche Klagen Bestätigung.[2] Es wurde jedoch kein Urteil bekannt, mit dem Flexstrom unrechtmäßige Preiserhöhungen hätte durchsetzen können. Auch die ZDF-Fernsehsendung WISO warnt deutlich vor den Geschäftspraktiken von Flexstrom.[4] In der öffentlichen Darstellung reagiert das Unternehmen gegenüber der Kritik einsichtig und entschuldigend.[2]

Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Ende 2003 unter anderem gegen Robert und Thomas Mundt Anklage wegen des Verdachts, gegen das Verbot der progressiven Kundenwerbung verstoßen zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Angeschuldigten in der Zeit von Januar 1999 bis Januar 2000 für das Geschäftsgebaren der Innoflex GmbH & Co. Beteiligungs KG verantwortlich gewesen sein.[5] Das Verfahren wurde am 29. Mai 2008 von der 23. Großen Strafkammer des LG Berlin endgültig eingestellt.[6]

Einzelnachweise

<references> [1] [2] [4] [3] [5]

  1. a b Flexstrom-Tarifflyer „privat“
  2. a b c d Heike Jahberg: Billigstrom hat seine Tücken. In: Tagesspiegel, 25. Mai 2010, abgerufen am 1. Februar 2011.
  3. a b Verbraucherberichte under dooyoo.de.
  4. a b Beitrag unter Youtube.com.
  5. a b Eine Firma spinnt ihr Netz. In: test 12/2005, abgerufen am 1. Februar 2011.
  6. Geschäftsnummer (523/514) 5 Wi Js 608/99 (17/03)