Internet-PC

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Der Begriff Internet-PC wird offiziell von der GEZ im Zusammenhang mit einer Gebührenpflicht für Geräte verwendet. Die Gebühr wird ab 1. Januar 2007 erhoben. Es ist bisher unklar, für welche Geräte genau eine Gebühr zu entrichten und für welche Geräte neben der Grundgebühr auch die Fernsehgebühr fällig sein wird. Diesbezügliche offizielle Aussagen der GEZ sind bisher (Stand: Juni 2005)'' nicht verfügbar.

Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag genügt allein das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes "unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme" (§1). Da mit einem Internet-PC Fernsehprogramme empfangen werden können und kein Anspruch auf Qualität und Umfang besteht, legt der Gesetzestextes nahe, dass für einen PC die volle Rundfunkgebühr zu zahlen ist.

Geschichte

Folgende Aussage bezüglich des Begriffs Internet-PC findet sich auf der Website der GEZ unter dem Weblink [1] mit der Überschrift »Keine Gebühren für Internet-PCs« (Stand: 15. Juli 2005):

Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15. Oktober 2004 (siebte Änderungsstaatsvertrag vom 23./26. September 2003; Fehler in Quelle korrigiert) zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät – unabhängig von einem Internet-Zugang – grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.

Mit dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Oktober 2004 wurde die Ausnahmeregelung nach Art. 4, § 5a aufgehoben, sie läuft zum Jahresende 2006 aus. Die Nichtverlängerung bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Oktober 2004 in Berlin war ein Entgegenkommen der Ministerpräsidenten für die nicht in vollem Umfang gewährte Rundfunkgebührenerhöhung, gegen die die ARD inzwischen Klage angekündigt hat. Auch daraus ist zu schließen, dass Internet-PCs wie TV-Geräte behandelt werden sollen.

Da in Privathaushalten Zweitgerätefreiheit gilt, wären jene Haushalte betroffen, die nur ein Radio oder gar keine Rundfunkgeräte bereithalten. Das betrifft laut statistischem Bundesamt maximal etwa jeden 20sten Haushalt. Im gewerblichen Bereich ist für die Gesamtheit der »neuartigen Rundfunkempfangsgeräte« auf einem zusammenhängenden Grundstück maximal 1 Rundfunkgebühr zu entrichten. Hier ist nicht abzusehen, wieviele Selbständige von der Regelung betroffen sind.

Siehe auch