Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Sammelbegriff für Einrichtungen, die mit der Abwehr von Gefahren betraut sind
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Als Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören in Deutschland alle Organisationen die der inneren Gefahrenabwehr oder Nächstenhilfe dienen. Die BOS stellen die Abwehr von Gefahren aufgrund eines gesetzlichen Auftrags, eines privatrechtlichen Auftrags oder ehrenamtlicher Initiative sicher.

Zu den BOS gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und im Rettungsdienst auch private Unternehmen. BOS sind neben der Polizei und der Feuerwehr auch die Organisationen des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind. Einige Einheiten der Bundeswehr die am Rettungsdienst beteiligt sind (SAR), können aber zu den BOS gehören.

Die BOS in Deutschland verwenden ein eigenes Funknetz, den BOS-Funk, in Österreich das Funksystem der BOS, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunks ist.

Im Folgenden eine Übersicht über die verschiedenen Einrichtungen, die zu den BOS gehören.

Innere Sicherheit

Für die Innere Sicherheit sind folgende Organisationen verantwortlich:

Polizei

Verfassungsschutz

Auch der Verfassungsschutz ist Teil der BOS. Er besteht aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz.

Zoll

Technische Sicherheit

Für die Technische Sicherheit sind verantwortlich:

Feuerwehr und Katastrophenschutz

Rettungsdienst und Katastropenschutz

Besonders hier können Abweichungen von Bundesland zu Bundesland auftreten. In machen Bundesländern ist die DLRG z.B. kein Teil der BOS.

Sonstige